Hallo. Ich bin als Bundesbeamtwr aufgrund von Paragraph 44 BBG in den vorzeitigen Ruhestand versetzt worden. Bei der Einstellung als Beamter wurden mir Vordienstzeiten schriftlich anerkannt. Jetzt habe ich den Eindruck, dass bei der Berechnung des Ruhegehaltes diese Vordienstzeiten nicht eingerechnet wurden. Meine Frage ist, müssen diese auch bei Ruhestand aufgrund Dienstunfähigkeit bei der Berechnung des Ruhegehaltes berücksichtigt werden?
Die Dienststelle hat mir die Berechnung des Ruhegehaltes nicht mitgeteilt. Müssen die mir auf Anforderung diese Berechnung zu kommen lassen?
Danke schon mal für Eure Antworten
Anerkennung von Vordienstzeiten
1. Oktober 2017
Thema abonnieren
Frage vom 1. Oktober 2017 | 09:20
Von
Status: Frischling (46 Beiträge, 1x hilfreich)
Anerkennung von Vordienstzeiten
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
1 Antworten
-
2 Antworten
-
9 Antworten
-
6 Antworten
-
4 Antworten