Anerkennung von Vordienstzeiten

1. Oktober 2017 Thema abonnieren
 Von 
rickie
Status:
Frischling
(46 Beiträge, 1x hilfreich)
Anerkennung von Vordienstzeiten

Hallo. Ich bin als Bundesbeamtwr aufgrund von Paragraph 44 BBG in den vorzeitigen Ruhestand versetzt worden. Bei der Einstellung als Beamter wurden mir Vordienstzeiten schriftlich anerkannt. Jetzt habe ich den Eindruck, dass bei der Berechnung des Ruhegehaltes diese Vordienstzeiten nicht eingerechnet wurden. Meine Frage ist, müssen diese auch bei Ruhestand aufgrund Dienstunfähigkeit bei der Berechnung des Ruhegehaltes berücksichtigt werden?
Die Dienststelle hat mir die Berechnung des Ruhegehaltes nicht mitgeteilt. Müssen die mir auf Anforderung diese Berechnung zu kommen lassen?
Danke schon mal für Eure Antworten

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