Hostessen Job vorzeitig gekündigt

1. Oktober 2017 Thema abonnieren
 Von 
Janinex3
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Hostessen Job vorzeitig gekündigt

Hallo Liebe 123recht Mitglieder,

bitte helft mir! ich habe ein großes Problem, wo ich nun hoffe, dass mir geholfen wird :(

Also ich hatte letzte Woche mit einer Freundin zusammen einen Hostessen Job angenommen.
Wir hatten den Vertrag Online per Mail bestätigt und sollten an 2 Tagen eingesetzt werden, was auch vertraglich beschlossen wurde.
Im Briefing standen unsere Aufgaben: Betreuung der Gäste, Wegweisung, Begrüßung, leichte Servicearbeiten und
Süßes verteilen. Unter der Bemerkung "Aufbau" war kein Eintrag.
Angekommen bekamen wir Kleidung die uns nicht passte und mussten direkt aktiv werden.
Ich bekam Schuhe, die mir zu groß waren, sodass ich bei jedem Schritt aufpassen musste, nicht aus den Schuhen zu fliegen.
Ich bekam die Aufgabe, auf die Bühne zu gehen um Wasser auszuschenken. Daraufhin sagte ich zum Kunden, dass ich die Tätigkeit nicht übernehmen könne, weil ich sonst womöglich hinfallen würde und ich mich erstmal um neue Schuhe kümmern müsse. Ich besorgte mir passende Schuhe und erledigte den Job Tadellos. Naja nichts wildes. (Für mich)

Am ersten Tag hatten wir Wasser ausgeschenkt, Gästen den Weg gewiesen und alles andere getan als den Gästen Süßes zu verteilen. Wir schleppten schwere Absperrstangen, trugen schwere unhandliche große Kästen von unten nach oben, sowie klebten wir Poster auf (Bemerkung: Alles im Kleidchen)
Wir machten die Arbeit ohne große Beschwerde, da wir nicht inkompetent erscheinen wollten.
Wir übernahmen 2 Schichten und arbeiteten bis von 8:00- 23:00 Uhr.
Kurz nach 23:00 Uhr, hat die Chefhostesse (Nicht die Chefin der Agentur), die uns den ganzen Tag ignorierte, sich nicht vorstellte, sowie böse Blicke zu uns warf, die Anweisung gegeben, unsere Uniformen auszuziehen und ihr zu übergeben, da sie schließlich im Hotel unsere Kleider bügeln würde damit sie uns morgen wieder zur Verfügung stehen.
Als wir ihr dann die Kleider übergaben, sagte sie uns arrogant, dass wir morgen nicht mehr kommen brauchen, da der Kunde mit unserer Arbeit nicht zu frieden war.
Wir diskutierten, das es keinen triftigen Kündigungsgrund gäbe, doch als Begründung nannte sie, dass ich mich beim Kunden beschwerte und er allgemein nicht mit unserer Tätigkeit zu frieden war.
Dann bekamen wir noch von ihr gesagt, das wir extra Sachen schleppen mussten, da keine andere Arbeit für uns geeignet war.
(Also im großen und ganzen Konkurrenzkampf von Anbeginn)
Es war relativ erniedrigend, das von ihr zu hören und dementsprechend, wollen wir so etwas nicht auf uns sitzen lassen und uns ausnutzen lassen.
Wir gehen stark davon aus, dass die Agentur zu viele Hostessen Vorort hatte, sodass sie im laufe des Tages bemerkten, dass wir überflüssig waren und da alle Aufgaben soweit verteilt waren, sie keine weitere Verwendung unsererseits hatten und wir dann Aufgaben wie schleppen usw. zugewiesen bekamen.
Wir können uns außerdem erklären, dass die Chefhostesse von Anfang an nicht mit uns sympathisieren wollte und wir überflüssig waren und sie somit einen Grund brauchte uns zu kündigen.

Wir können von unserer Seite betätigen, das wir jede Aufgabe, die wir bekamen vorschriftsgemäß, sowie zuverlässig absolvierten. (Ich meine, was kann man schon beim Wasser einschenken und Schilder hochhalten schon falsch machen)
Wir sahen mehr als gut aus, waren gepflegt und immer lächelnd unterwegs (Die Kundenresonanz gab uns auch die Bestätigung)

Ich laß mir die AGB's durch und konnte keinen Kündigungsgrund finden gegen den wir verstoßen haben.
Dort stand lediglich:
Beide Seiten sind berechtigt, das Auftragsverhältnis aus wichtigem Grund zu kündigen.
1. Im Falle von Terminverschiebungen sowie bei Absage von Aktionen durch den Auftraggeber entfällt das anteilige Honorar
für die verschobene bzw. abgesagte Aktion. Der Auftraggeber ist in den vorgenannten Fällen auch dazu berechtigt den Auftrag
zu kündigen. Weitergehende Ansprüche bestehen nicht
(!Die Aktion wurde nicht verschoben oder gekündigt, denn sie hat am nächsten Tag ebenfalls stattgefunden.)
2. Wir fuhren kein Auto, dass von der Agentur gestellt wurde.
3. Wir kamen pünktlich.
4. Wir verstießen nicht gegen die Schweigepflicht.
Es waren dort natürlich nur Gesetze, die den Auftraggeber schützen und absichern.

Jetzt zur Frage:
Welche Rechte habe ich als Selbständige bei Kündigung seitens des Arbeitgebers,
wenn vertraglich vereinbart wurde, das wir an beiden Tagen gebucht werden und es keinen triftigen Grund gibt uns zu kündigen (außer die genannten).
Bin ich berechtigt, den Ausfall, der mir am nächsten Tag verblieb einzufordern?
Also dürfte ich, mein Honorar für den nächsten Tag einfordern oder zumindest eine Ausfallentschädigung fordern?
Ich meine, ich bin selbstständig und hätte einen anderen Job ablehnen können und um 23 Uhr Abends ist es mir nicht mehr möglich, einen anderen Job anzunehmen.
Darf mich überhaupt die Chefhostesse Kündigen? Oder ist dann diese Kündigung nichtig?
Ich hätte die Sache gerne Telefonisch mit der Chefin der Agentur geregelt, doch sie an, nach der Aktion hat sie weder auf Anrufe noch auf Anfragen eines Rückrufes reagiert.

Ich hoffe, mir kann jemand rechtliche Unterstützung geben, denn ich muss in Bälde die Rechnung abschicken und würde natürlich eine zu meinen Gunsten schreiben.

Ich danke im Voraus!

Liebe Grüße

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8072x hilfreich)

Mit Arbeitsrecht hat das wenig zu tun, welche Überschrift trägt der Vertrag?

Signatur:

Nur wer sich bewegt, hört seine Ketten rasseln.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Janinex3
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank erstmal fürs durchlesen.
Okay ich dachte, dass es in diese Kategorie gehört..
Das ist ein ganz normaler Einzelauftrag. Hostessen Zeitvertrag zwischen der Agentur und mir.
Dort wurde die Arbeit, die ich zu verichten habe, sowie die Zeiten aufgestellt.
Darunter eben noch zwei weitere Seiten mit den AGB's.
Unterschrieben anhand einer Bestätigungsmail.
LG

0x Hilfreiche Antwort

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