Kosten für anwaltliche Abmahnung zahlen?

24. September 2017 Thema abonnieren
 Von 
thaomy
Status:
Beginner
(82 Beiträge, 11x hilfreich)
Kosten für anwaltliche Abmahnung zahlen?

Hallo zusammen,

mal angenommen ein Mieter M hat eine Abmahnung vom Vermieter V (Hausverwaltung) wegen Störung des Hausfriendes (angeblich laute Musik & verleumderisches Verhalten) bekommen.
Der Rechtsanwalt von Vermieter V verlangt von Mieter M für seine Tätigkeit 500,-Euro.

Aus Sicht von Mieter M ist diese Abmahnung unberechtigt.
Intrige, Schikane im einem Wohnhaus mit 11 Parteien...wobei angeblich 4 Parteien beim Vermieter über Mieter M beschwert haben.
Zwar wurde namentlich nicht erwähnt, jedoch weißt der Mieter M genau welche Personen es waren.
Mit den restlichen 6 Parteien hat der Mieter M guten Verhältnis und die haben auch schriflich bestätigt, dass die Vorwürfe in der Abmahnung nicht treffend.

Die Frage:

Wie soll Mieter M jetzt vorgehen? Soll Mieter M in den nächsten Tagen die Hausverwaltung um einen Gespräche bitten, um den Sachverhalt aus seiner Sicht zu erklären?
Soll Mieter M die "positiven" Bestätigungen vom 6 Bewohner vorlegen?
Muß Mieter M den Betrag überhaupt bezahlen? Mieter M hat leider keinen Rechtschutz und möchten noch nicht gleich zum Rechtanwalt laufen, dann würde die Kosten noch steigern.
Oder es ist ratsam, zuerst die Abmahnung zurückzuweisen und dabei die Rechtsanwaltskosten zu ignorieren?

Vielen Dank für eure Hilfe!

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"...see you on the dark side of the moon..."

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262 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9884 Beiträge, 4480x hilfreich)

Zitat (von thaomy):
Muß Mieter M den Betrag überhaupt bezahlen?
Nein. Notwendige Rechtsverfolgungskosten können vom Gegner zu bezahlen sein. Nur wird in aller Regel jedem zugemutet, es bei zivilrechtlichen Streitigkeiten erstmal selber ohne Anwalt zu probieren. Wenn der Vermieter dafür einen Anwalt bemüht, dann ist das sein Privatvergnügen, für das er selber zahlt. Anders könnte es jedoch aussehen, wenn es vor dieser anwaltlichen Abmahnung schon andere Versuche des Vermieters gab.

Im übrigen ist das vollständig unabhängig davon, ob die Abmahnung berechtigt ist oder nicht. Wenn sie unberechtigt wäre, dann wären die Anwaltskosten erst recht nicht zu bezahlen.

Der Rest der Fragen lässt sich nicht so klar beantworten, weil es schlicht Geschmackssache ist. Der Vermieter muss jetzt einen Anwalt bezahlen und wird darüber wenig erfreut sein. Ich bin mir daher nicht sicher, ob ein Gespräch mit ihm wirklich erfolgreich sein kann, Die Wahrscheinlichkeit ist jetzt nicht ganz klein, dass so ein Gespräch mehr kaputt macht als heilt. Und wenn dann vielleicht deutliche bzw. zu deutliche Worte fallen, dann kann im Extremfall die fristlose Kündigung warten.

Daher sollte der Mieter hier genau abwägen und mit einbeziehen, welche Beziehungen zwischen Vermieter und Bewohner existieren. Wenn da Verwandtschaften oder Freundschaften mit ins Spiel kommen, dann wird der Vermieter wohl eher nicht neutral agieren.

Die sicherste Variante wäre wohl ein kurzes Schreiben, indem die Abmahnung und die Kostenforderung eindeutig zurückgewiesen wird. Die Bestätigung der anderen Parteien kann man ja in Kopie beifügen. Es sollte nur aus dem Schreiben klar hervorgehen, dass die Kosten der Abmahnung so oder so vom Vermieter zu tragen wären. Zur Sicherheit könnte man vielleicht hinzufügen, dass eine Verrechnung der Anwaltskosten über die Nebenkostenabrechnung ebensowenig statthaft ist wie eine Entnahme von der Kaution.

Aber wie gesagt ist die angemessene Reaktion auf die Abmahnung mehr eine Frage des Stils als eine Rechtsfrage.

3x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
thaomy
Status:
Beginner
(82 Beiträge, 11x hilfreich)

Hallo cauchy,

vielen herzlichen Dank für deine wertvolle & informative Antwort!

Unsere Wohnanlage wird von Wohnungsbau- und Siedlungswerk betreut. Also der "Vermieter" ist eigentlich neutral und mit der Verwaltung haben wir bisher kein Problem gehabt, sondern nur mit gewissen Mitbewohnern.
Bevor ich deinen Rat mit dem Schreiben an RA folge, möchte ich gerne mit der zuständigen Dame von der Verwaltung um ein persönliches Gespräch bitten. Leider ist sie erst morgen zu erreichen.

Ich werde weiter berichten & bedanke mich bei dir nochmals!
Ciao

-- Editiert von thaomy am 25.09.2017 16:14

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0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9884 Beiträge, 4480x hilfreich)

Zitat (von thaomy):
Bevor ich deinen Rat mit dem Schreiben an RA folge
Ich habe mich offenbar unklar ausgedrückt. Ich selber würde mich in einem solchen Fall nicht an den RA der Gegenseite wenden. Schlimmstenfalls deutet der das dann irgendwie als Verhandlungen und dann wirds noch teurer. Das Schreiben sollte an den Vermieter gehen. Der muss sich selber mit seinem Anwalt auseinandersetzen.

Im übrigen sollte ich eine Warnung hinterherschicken. Meine obige Meinung stellt meine persönliche Meinung als Laie dar. Ich habe inzwischen noch ein wenig gegoogelt und bin dabei auf diverse, gleichlautende Berichte zu diesem Urteil (AG Berlin-Mitte, 14.06.2017 - 9 C 406/16 ) gestossen. Offenbar haben diverse Seiten einen Artikel eins zu eins kopiert. Den eigentlichen Urteilstext habe ich dagegen nicht finden können.

Im Urteil ging es um eine Abmahnung durch den Vermieter wegen nicht-vertragsgemäßem Verhalten. Die Kosten der Abmahnung musste in dem Fall der Vermieter selber tragen, weil die Beauftragung des Anwaltes unverhätnismäßig war. Einfach gelagerte Fälle muss der Vermieter (und vor allem ein gewerblicher Vermieter) selber ohne Anwalt lösen oder eben den Anwalt selber bezahlen.

So sehe ich das in deinem Fall auch. Mag aber sein, dass ein anderer Richter das anders sieht und deinen Fall als so kompliziert ansieht, dass die Einschaltung eines Rechtsanwaltes notwendig war. Dann müsste man tatsächlich diskutieren, ob die Abmahnung berechtigt war. Wobei der Vermieter in der Beweispflicht ist. Dann wird es auf die Glaubwürdigkeit der anderen Parteien ankommen.


2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
thaomy
Status:
Beginner
(82 Beiträge, 11x hilfreich)

@cauchy

bin sehr dankbar für deinen Zeit und Infos!

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1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
thaomy
Status:
Beginner
(82 Beiträge, 11x hilfreich)

sehr überraschend...die zuständige Dame von der Verwaltung hat mir strikt geweigert, einen Gesprächtermin zu geben (seit 14 Jahren noch nie persönlich getroffen).

Bitte helfen Sie mir, wie soll ich jetzt vorgehen? Kann/Darf ich von RA verlangen, mehr Details über die Anschuldigungen zu nennen? Muss er mir dann zumindest die Name von beschwerdenene Mitbewohner rausgeben. Kann ich damit, erst wenn die Name bekannt ist, diesen Personen gegen Mobing, Verleumdung...anzeigen? Wenn ja, wie soll ich dan vorgehen? Bei der Polizei Station?
Vielen Dank im Vorraus!

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#6
 Von 
Akkarin
Status:
Student
(2464 Beiträge, 639x hilfreich)

Dann trägst du das halt noch mal schriftlich vor.

1. weist du die Kosten zurück. Der BGH besteht darauf, dass einfache Verwaltungsaufgaben wie Mahnungen und einfache Kuendigung wegen Zahlungsverzug bei gewerblichen Vermietern das Kaufmannische Personal beherrschen muss. Eine einfache Abmahnung kann nicht schwerer sein.

2. Abmahnung zurückweisen, Zeugenliste der Nachbar beilegen. VM auffordern die Abmahnung binnen 14 Tagen schriftlich zurückzuziehen.

3. VM auffordern Details und Namen der Beschwerdeführer innerhalb von 14 Tagen Nach Zugang des Schreibens zu nennen. Du willst die Daten haben, um gegen die Verleumdung rechtlich vorgehen zu koennen.

4. Schreiben dem VM vom Gerichtsvollzieher uebergeben lassen.

Warten bis Zustellnachweis bei dir ankommt. Danach ist der Weg frei zum Anwalt auf Kosten der VMs.
Oder die gewünschte Ruecknahme da.
Denn offensichtlich kommst du alleine in der Sache nicht weiter und bist gegen einen gewerblichen Vermieter nun auf einen Anwalt angewiesen und der VM befindet sich in Verzug.

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#7
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9884 Beiträge, 4480x hilfreich)

Zitat (von thaomy):
Kann/Darf ich von RA verlangen
Lass den Rechtsanwalt aus dem Spiel. Wenn du mit dem kommunizierst, machst du dir meiner Meinung nach nur noch größere Probleme. Zumal du gegen einen Rechtsanwalt so gut wie immer den Kürzeren ziehen wirst. Dein Vertragspartner ist der Vermieter. An den solltest du dich wenden.

Ich habe unter #1 geschrieben, was ich persönlich machen würde. Akkarin hat seine Ideen aufgeschrieben. Keiner von uns ist Anwalt, keiner wird für seine Meinungen haften. Das musst du schon selber machen. Wenn du dir unsicher bist, dann schreibe lieber weniger als mehr. Rein rechtlich ist meines Wissens nach gar keine Reaktion erforderlich. Maximal ein kurzes "ich bestreite die Forderung", damit sich der Vermieter nicht an der Kaution bedienen darf. Wobei es schon sinnvoll sein könnte darauf hinzuweisen, dass 6 der 10 Nachbarn der Meinung sind, dass die Vorwürfe nicht zutreffen.

Ich möchte nur noch einen Rat am Ende loswerden. Du willst da vermutlich noch länger wohnen. Versuche, die Situation nicht eskalieren zu lassen. Es ist schon kein besonders gutes Zeichen, dass der Vermieter bzw. die Verwaltung nicht mehr mit dir reden will. Das deutet auf eine ziemlich negative Stimmung hin. Wenn du nun schriftlich voll reinhaust, dann wird sich die nicht verbessern. Sei also so freundlich wie möglich.

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Akkarin
Status:
Student
(2464 Beiträge, 639x hilfreich)

Daher ist es ja gut, dass das hier ein MeinungsForum ist.
Meiner Meinung hat der TE hier 2 Probleme.
Zum einen gewerblichen Grossvermieter, der entweder komplett inkompetent ist oder mit Blick auf die RA Gebühren versucht zu be*******n.
Beides würde mein Vertrauen in meinen Vertragspartner erschüttern.

Zum anderen hat der TE Streit mit einem Nachbarn, der nicht davor zurückschreckt, den Vermieter in den Streit zu involvieren.

Solche Probleme kann man aussitzen, umziehen, miteinander reden, oder eskalieren und versuchen sie im Keim zu ersticken.
Das muss der TE wissen, was in seiner Situation, die sinnvollste ist.

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1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Lolle
Status:
Bachelor
(3431 Beiträge, 1949x hilfreich)

Zitat (von Akkarin):
Zum einen gewerblichen Grossvermieter, der entweder komplett inkompetent ist oder mit Blick auf die RA Gebühren versucht zu be*******n.

Das sehe ich auch so. Ich habe z.B. selbst noch keinen kompetenten "Profi" gefunden, nur deswegen schlage ich mich auch noch selbst mit dem Kram herum ;)
Nichtmal ich als Kleinvermieterin würde wegen einer lächerlichen Abmahnung gleich einen Rechtsanwalt beauftragen.
Solche Streitigkeiten unter Mieter sind leider nicht gerade selten. Ich bin da leider auch immer wieder mal mit konfrontiert und kann voll verstehen, wenn die Hausverwaltung auf Gespräche mit dem einen oder dem anderen Streithahn keinen Wert legt. Bei solchem Geheul und Gehetze gegeneinander kommt man sich vor wie im Kindergarten. Alles Mündliche ist da nur Zeitverschwendung und in vielen Fällen werden mündliche Vorwürfe wieder zurückgezogen, wenn man sagt: ich kann erst handeln, wenn ich das schriftlich von Ihnen vorliegen habe.
Und ja: manchmal ist es so schlimm, dass man rein nach der Parteienzahl/Zeugenzahl überlegt, von wem man sich am besten trennt, um wieder in Ruhe gelassen zu werden.

Gut - die Hausverwaltung will selbst nichts tun, hat vielleicht dafür keinen Auftrag oder eine explizite Anweisung solche Dinge einen Rechtsanwalt erledigen zu lassen. Das braucht den Mieter aber nicht interessieren und ggf. hat der Eigentümer/Vermieter dann eben den Rechtsanwalt statt der Hausverwaltung dafür zu bezahlen. Eine direkte Kostenforderung an den Abgemahnten betrachte ich als Versuchsballon, der nicht für eine korrekte Hausverwaltung spricht.

@thaomy: Von deiner Seite ist ein Widerspruch gegen die unberechtigte Abmahnung erforderlich (zumindest dringend ratsam, wenn du noch länger dort wohnen möchtest, damit der Vermieter weiss, dass es gegen seine 4 Zeugen neben dem "Angeschuldigten" noch 6 weitere Zeugen für ihn gibt)
Mein Schreiben wenn ich die Abgemahnte wäre an den Vermieter würde so aussehen wie das von Akkarin. Versuche ganz sachlich zu bleiben - je weniger Worte umso besser gelingt einem das meistens.
Ich würde nur 2. und 1. vertauschen, denn unberechtigte Abmahnung = unberechtigte Kostenforderung (also doppelt unberechtigt)

Nebenbei: Es gibt ein BGH-Urteil dazu, dass ein Mieter die Entfernung/Rücknahme einer unberechtigten Abmahnung nicht verlangen kann, weil die Abmahnung dem Vermieter keine Beweisvorteile verschaffe. Falls der Vermieter später darauf gestützt kündigt, dann müsse er auch das früher abgemahnte Verhalten beweisen.
Ich würde das Rücknahme-Verlangen rein sicherheitshalber dennoch formulieren, um für die Zukunft die Chance zu erhöhen, dass der Vermieter bei weiterer Eskalation ggf. für die eigenen Anwaltskosten aufzukommen hat.

Signatur:

Es hilft nichts,das Recht auf seiner Seite zu haben.Man muss auch m.d. Justiz rechnen - D Hildebrand

2x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
gaga92
Status:
Praktikant
(961 Beiträge, 603x hilfreich)

- Wenn der TE die Unterschrift von 6 Mitbewohnern (von insgesamt 10) hat, wozu dann die Forderung nach den Namen der 4 Beschwerdeführer?
- Wenn die 4 Beschwerdeführer direkte Nachbarn sind (oben, unten, rechts, links), dann könnte der Vorwurf mit der Lautstärke durchaus zutreffen.
- Gleiches gilt das angebliche 'verleumderische Verhalten' des TE.

Es bleibt also eigentlich nur die Frage offen, ob der Vermieter schon vorher (ohne Anwalt) den TE aufgefordert hat, seine Musik leiser zu hören.

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
thaomy
Status:
Beginner
(82 Beiträge, 11x hilfreich)

Hallo und Guten Morgen ihr Profis,

Besten Dank für eure hilfreiche Tipps - auch im Namen meiner Familie!

Naja die Sache ist so echt umständlich und darüber detailiert zu beschreiben würde den Thread sprengen ;-)
Fest steht: wir wissen die gute Wohnlage zu schätzen und wollen nicht ausziehen.
Auch sind wir bereits, neben gewissen "negativen" Leute zu leben, schliesslich müssen wir uns nicht lieben ;-)
Deswegen wollen wir auf gar keinen Fall "hart" sein gegen Verwaltung oder Mitbewohner (wer auch immer).
Dennoch sind wir seit dem Eingang der Abmahnung (am letzten Samstag) und besonders seit gestern (nachdem die Verwaltung den persönlichen Gespräche geweigert hat) so schockiert...Oh Gott, so dreist diese Lüge, als ob manche uns in die Pfanne hauen wollen.
Einerseits versuchen wir so sanft wie möglichst zu verhandeln, andererseits irgendwie vor eventuelle (unberechtige bzw. erfundene) Beschwerden vorzubeugen.

Soll ich vielleicht euch hier die ganze "Geschichte" erzählen?

Es ist für mich absolut kein Problem zum RA zu gehen...aber ich möchte mit euren Hilfe die Sache mal versuchen.
Nicht wegen finanzielle Kosten, sondern der Versuch das Problem zu lösen fasziniert mich irgendwie ;-)

Eine Bitte vorweg: da ich demnächst einen zurückweisenden Brief an Verwaltung bzw. RA schreiben muss und meine Deutschkenntnisse noch beschränk sind, wäre ich Euch sehr dankbar, wenn ihr mir bei der Formulierung helfen würdet?
Sohnemann ist zwar schon in 12te Klasse aber hat nie Zeit für mich ;-)

Ich werde weiter berichten & nochmal fettes Danke!

Ciao

-- Editiert von thaomy am 27.09.2017 09:27

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#12
 Von 
thaomy
Status:
Beginner
(82 Beiträge, 11x hilfreich)

Hallo zusammen,

nochmal kurze Infos bzgl. Reaktion von der Hausverwaltung...

- Gestern Früh war ich dort persönlich, meine Bitte um einen Gespräch wurde abgelehnt (keine Zeit), ich soll Termin telefonisch oder per email machen.
- Nach Hause gekommen, habe ich gleich die Betreuerin angerufen, sie hatte auch sofort abgelehnt...Erst nach mehreren Bitten sagte sie zu mir, ich soll beim ihrem Chef probieren.
- Am Mittag habe ich ihm dann per Email folgendes geschrieben:

"Sehr geehrter Herr XXX,
mein Name ist MMM und ich bin ein Bewohner im Ihren Wohnanlage in...
Wie bekannt haben wir überraschend am 23.09.2017 eine Abmahnung von...erhalten.
Darüber sind alle Mitglieder meiner Familie sehr schockiert und traurig...
Wir sind fest überzeugt, dass die Sache unter Umstände ganz anders als Ihnen bekannt ist!
Deshalb bitte ich Sie höfflichst um einen persönlichen Gesprächtermin, damit ich Ihnen die Sachlage aus meiner Perspektive erklären kann.
Bei dem Mietergespräch am...konnte ich wegen Schichtarbeit nicht erscheinen, jedoch habe ich mich vorher für meine Abwesenheit entschuldigt. Nach der Mietergespräch haben meine Frau und Kinder sehr positiv über Sie erzählt...auch dass Sie sehr sachlich und objektiv sind.
Damit hoffe ich von ganzen Herzen, dass Sie - sehr geehrter Herr XXX, als bundesbester XXXmann in diesen Fach , uns eine Chance zu geben, um die Anschuldigungen uns gegenüber sachlich und persönlich zu äußern.
Meine Familie wäre Ihnen sehr dankbar, wenn Sie etwas Zeit für uns hätten.
Für Ihre Zustimmung bedanke ich mich bei Ihnen herzlichst im Vorraus.
Mit freundlichen Grüßen..."

- Heute Spät Nachmittag kommt seine Antwort:

"Sehr geehrter Herr MMM,
ich habe Ihre E-Mail zur Kenntnis genommen.
Da wir bzw. der Hauseigentümer nun rechtsanwaltlich vertreten sind, klären Sie bitte Ihre offenen Fragen direkt mit Frau/Herr RA.
Mit freundlichen Grüßen..."

Soll ich trotzdem noch den Brief an Hausverwaltung schicken oder bleibt mir nix anders als an den RA direkt anzuwenden?
Am liebsten würde ich wie von Euch empfohlen an Hausverwaltung senden...

Edit: laut Google war der Chef vor paar Jahren tatsächlich als bundesbester XXXmann (Azubi) mit diverse Auszeichnungen von Regierung geehrt ;-)


-- Editiert von thaomy am 27.09.2017 19:29

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#13
 Von 
Akkarin
Status:
Student
(2464 Beiträge, 639x hilfreich)

Tja danach wuerde ich davon ausgehen, dass die Hausverwaltung inkompetent ist und versucht dich zu be*******n. Oder sie macht es sich sehr einfach, worauf ich am ehsten tippe.

Mit den RA brauchst du nicht kommunizieren und das ist auch nicht sinnvoll.
Wirf mal einen Blick in die Abmahnung. Die muss zulegen anfangen ala

Sehr geehrter Herr ***,

namens und in Vollmacht meines Mandaten Herr/ Firma Vermieter...

Der, der da steht ist dein Vertragspartner, dem musst du deinen Brief schicken.
( vorher mal abgleichen.. Steht der dort genannteauch als VM in deinem Mietvertrag?)
Und lag dem Schreiben des Anwalts eine Originalvollmacht bei oder stand da sowas wie" ordnungsgemäße Bevollmächtigung wird anwaltlich versichert"?

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#14
 Von 
thaomy
Status:
Beginner
(82 Beiträge, 11x hilfreich)

Wow... Vielen herzlichen Dank!

Bin noch unterwegs und kann erst morgen im Laufe des Tages die Abmahnung scannen oder die Vorwürfe exakt posten. Die Vollmacht ist dabei und der Auftraggeber ist exakt die Hausverwaltung.

Kann man hier überhaupt PDF, JPG oder ähnliches anhängern?

-- Editiert von thaomy am 27.09.2017 23:42

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#15
 Von 
Banane123
Status:
Praktikant
(931 Beiträge, 200x hilfreich)

Zitat (von cauchy):
Rein rechtlich ist meines Wissens nach gar keine Reaktion erforderlich. Maximal ein kurzes "ich bestreite die Forderung", damit sich der Vermieter nicht an der Kaution bedienen darf.


Bei nicht rechtskräftigen, also bestrittenen Forderungen darf sich der VM ohnehin nicht aus der Kaution bedienen.

1x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
thaomy
Status:
Beginner
(82 Beiträge, 11x hilfreich)

Guten Abend,

Vielen Dank schon mal für das Lesen!

Sorry...ehrlich gesagt ich schäme mich, hier euch wegen solchen Kram zu beschäftigen.
Aber damit ihr die Sachlage besser beurteilen könnt, poste ich hier die wichtigen Textpassage in der Abmahnung.

###

1. Störung des Hausfrieden

Mehrere Mieter haben sich an unsere Mandanschaft gewandt, da Sie in den letzten Wochen und Monaten mehrmals durch erheblichen Lärm, der weit über die Zimmerlautstärke hinausging, nicht nur ihre Mitbewohner im Haus, sondern auch den Hausfrieden selbst in erheblicher Weis gestört haben.
Insbesonders kamm es in der Nacht vom 21.08.17 auf 22.08.17 zu laute Musik aus Ihrer Wohnung. Bei dem Mietergespräch am 07.08.17 hatte Ihr Sohn sich explizit für die laute Musik entschuldigt und erklärt, dass er dies zukünftig einstellen wird. Diese Hausfriedensstörungen stehen nun im Widerspruch zu den Aussagen Ihres Sohnes.

Weiter sind mehrere Mieter, welche nicht an der Mieterversammlung teilgenommen haben, an unsere Mandanschaft herangetreten und haben berichtet, dass Sie, Frau XXX, diesen gegenüber erklärt hätten, dass die am Mietergespäch anwesenden Mieter überdie abwesenden Personen negativ und beleidigend gesprochen hätten. Unsere Mandantschaft war an dem Mietergespräch selbst anwesend und kann daher bestätigen, das ses eben zu keinen Beleidigung oder sonstigen negativen Aussagen über die Abwesenden kam. Ihr verleumderisches Verhalten innerhalb der Hausgemeinschaft, um den Hausfrieden weiter zu stören kann daher nicht länger toleriert werden. Das Verhalten Ihrer Familie stellt einer groben Verstoß gegen Ihre mietvertraglichen Pflichten dar.

Namens und im Aufrag unserer Mandanschaft erteilen wir Ihnen daher wegen der Störung des Hausfrieden eine Abmahnung und fordern Sie auf, jede weitere Störung des Hausfriedens zukünftig zu unterlassen. Wie weisen Sie bereits darauf hin, dass für der Fall, dass es trotz dieser Abmahnung zu weiteren Lärmbeeinträchtigungen oder Verleumdungen kommt, unsere Mandantschaft, dass Mietverhätnis fristlos wegen der von Ihnen begangenen Vertragsverstöße gemäß §569 Abs..2 BGB kündigen wird.

2. Rechtsanwaltskosten

Aufgrund Ihres vertragswidrigen Verhalten haben Sie auch die für unsere Tätigkeit bisher angefallen Rechtsanwaltskosten zu tragen, welche wir Ihnen nachfolgend bekanntgeben.

...Endsumme 500,- Euro

Für den Zahlungseingang haben wir uns den 03.10.17 notiert.

###

Leider muss ich jetzt zur Arbeit...kann erst morgen mehr schreiben.

Dennoch eine Frage zum Verständnis: bezieht sich der Vorwürfe über Lärm (ausser in der Nacht von 21.08 auf 22.08) in welche Zeitraum genau? Vor oder nach der Mietgepräch am 07.08?
Die Vollmacht wurde am 11.09 erteilt, die Abmahnung letzte Woche gekommen


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#17
 Von 
Akkarin
Status:
Student
(2464 Beiträge, 639x hilfreich)

Mach dir mal keinen Kopf, die Leute, die hier antworten, machen das freiwillig und gerne.

Mir fehlen 3 Angaben:
Ist die Vollmacht ein Original oder eine Kopie ?
Und wer mahnt ab? Der Anwalt im Namen von wem?
Der HV (Firma xy) , des Eigentümers (Mr X) ?

500€ Kosten sind komisch.
Da muss was stehen ala
1,3 Geschaftsgebuhr 2300 RVG 420€
Pauschale Telekommunikation 2301rvg 54€..

Blabla..

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1x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
thaomy
Status:
Beginner
(82 Beiträge, 11x hilfreich)

Guten Morgen,

hier meine Daten:

- In dem Dauermietvertrag steht die Hausverwaltung (Firma XY) im Auftrag des Kirchenstiftung (Mr.X) als unserer Vertragspartner.
- Die Vollmacht ist ein Originaldokument von 11.09.17
- In der Vollmacht steht:

"...Der Unterzeichner/die Unterzeichnerin:

Mr.X, vertreten durch Verwaltervollmacht vom 12.04.2017 durch Firma XY, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn XXX und Herr YYY, Strasse-PLZ-Stadt

erteilt hiermit den Rechtsanwälten XXX, Strasse-PLZ-Stadt

VOLLMACHT in Sachen:

Mr.X, vertreten durch Firma XY
Eheleute-***
...."

- Wie oben erwähnt, bei der Abmahnung steht: "...Namens und im Aufrag unserer Mandanschaft erteilen wir Ihnen...eine Abmahnung..."
- Mit den Kosten hast du absolut Recht, da habe ich absichtlich um paar Teuro aufgerundet und die Details weggelassen

Gegenstandswert XXXX (Jahreskaltmieter)
1,3 Geschäftsgebühr...
Post- und...
Umstatzsteuer...
Endsumme: 49X,- Euro

Soll ich noch mehr Details posten? Zum Beispiel über Vorgeschichten, Mietergespräch am 07.08.17 oder Nachbarschaft (Stockwerk Position...)


-- Editiert von thaomy am 29.09.2017 07:26

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#19
 Von 
Akkarin
Status:
Student
(2464 Beiträge, 639x hilfreich)

Okay dann passt das.

Im Grunde brauchst du nur daß schreiben, was ich oben genannt habe.
Alles andere schafft nur unnötig Nebenschauplaetze.

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#20
 Von 
thaomy
Status:
Beginner
(82 Beiträge, 11x hilfreich)

Guten Abend,

tausend Dank für tollen Support!

Gerne habe ich da noch paar Fragen, bevor ich den Brief schreibe - sicherlich bräuchte ich bei der Formulierung deine/eure Hilfe ;-)

1. Muss/soll ich unbedingt den Brief bis spätesten 03.10.17 senden (siehe oben - RA hat da die Zahlungseingang notiert).
2. Da die Hausverwaltung telefonisch und auch per Email den persönlichen Kontakt abgelehnt hat, darf ich trotzdem diesen ignorieren und Widerspruch nicht an RA sondern direkt an den Abmahnende schicken?

Zitat (von Akkarin):
4. Schreiben dem VM vom Gerichtsvollzieher uebergeben lassen.
Warten bis Zustellnachweis bei dir ankommt. Danach ist der Weg frei zum Anwalt auf Kosten der VMs.

3. Was meinst du hier genau? Ist da vorteilhaft gegen das Senden per Einschreiben mit Rückschein? Ist das nicht irgendwie bissln "hart" gegenüber der Hausverwaltung? Ich bin zwar enttäuscht, dass die nicht reden wollten. Jedoch wie du erwähnt hast, die machen es halt einfach und wenn einige gegen anderen beschwerden, geben die die Sache einfach weiter an RA. Wir möchten nur die Vorwürfe zurückweisen (mit schriftlichen Stellungsnahme von 6 neutralen Parteien) und die Situation "vorbeugen".

Besten Dank nochmal!

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#21
 Von 
Akkarin
Status:
Student
(2464 Beiträge, 639x hilfreich)

Du kannst den Briefentwurf vorher gerne posten.

Den Anwalt darfst du ignorieren, schreib an die HV , die ist dein Ansprechpartner.

Der GV ist die einzige Möglichkeit, den Zugang eines Schreibens wasserdicht zu beweisen, alternativ kannst du einen einfachen Brief schreiben.
Sieh es mal so: bei dir kommt eine Brief als Einschreiben an oder es kommt vom Gerichtssvollzieher.
Was beeindruckt dich mehr und was glaubst du, wer von den beiden Absendern, meint daß Ernst was er da schreibt ;-)

Du vergisst die RA Rechnung, die willst du auch nicht zahlen.

Signatur:

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1x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
thaomy
Status:
Beginner
(82 Beiträge, 11x hilfreich)

Zitat (von Akkarin):
Sieh es mal so: bei dir kommt eine Brief als Einschreiben an oder es kommt vom Gerichtssvollzieher.
Was beeindruckt dich mehr und was glaubst du, wer von den beiden Absendern, meint daß Ernst was er da schreibt ;-)

:respekt:

wir sind wegen Brückentage weg und ich kann mit der Sache erst ab nächste Mittwoch wieder beschäftigen.

Vielen Dank Dir/Euch für Hilfe und wünsche euch allen ein schönes WE!

-- Editiert von thaomy am 30.09.2017 19:14

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#23
 Von 
thaomy
Status:
Beginner
(82 Beiträge, 11x hilfreich)

Guten Abend zusammen,

anbei mein Briefentwurf - Sorry, bisher habe ich Deutsch nur selber gelernt, sicherlich viel Fehler...deswegen ich bitte Euch um Verbesserung/Tipps/Vorschläge bzw. bessere Formulierung.

Vielen Dank für eure Bemühungen im Vorraus!

Zitat:

Sehr geehrte Damen und Herren,
#
hiermit legen wir Widerspruch gegen Ihre Abmahnung sowie alle daraus resultierenden Ansprüche wie Anwaltskosten bzw. Abmahnkosten ein, welche wir am 2x.09.2017 erhalten haben.
Gleichzeitig möchten wir uns zu den darin enthaltenen Vorwürfen äußern und die Sachlage richtigstellen.

# Ihr Vorwurf wegen Lärmstörung:

Mehrere Mieter haben sich bei Ihnen über uns beschwert, dass wir in den letzten Wochen und Monaten mehrmals einen erheblichen Lärm verursacht hätten. Insbesonders in der Nacht vom 2x.08.2017 auf 2y.08.2017 käme angeblich zu laute Musik aus unserer Wohnung.

# Unsere Gegendarstellung:

Wie bekannt, haben Sie lobenswert alle Mitbewohner unserer Wohnanlage zum Mietergespräch am 0X.08.2017 eingeladen.
Hier hatte jeder Mieter die Möglichkeite erhalten, seine "Beschwerden" sachlich zu äussern. Leider sind nur, einschliesslich uns, 6 von 11 Parteien erschienen.

Zu unserer Überraschung haben sich vereinzelte Mietbewohner (1 bis maximal 3 Parteien), erst bei diesem Gespräch
dazu geäußert, dass sie, die aus unserer Wohnung kommende Musik, als zu laut und störend empfinden.
Wir wohnen hier seit 14 Jahren und bis jetzt hat kein einziger Mitbwohner persönlichen Kontakt mit uns aufgesucht um das Problem zu besprechen und auch die Polizei bzw. das Ordnungsamt wurde noch kein einziges mal gerufen.
Wie bereits bekannt, hat sich unser Sohn (welcher auch beim Mietergespräch answesend war), nachdem er diese Beschwerden gehört hat, sofort für die angeblich störende laute Musik entschuldigt und erklärt, dass er dies zukünftig einstellen wird.

Jetzt werfen Sie uns vor, dass einige Mietbewohner sich weiterhin über Lärm bzw. laute Musik (besonders in der Nacht von 2X.08 auf 2Y.08) beschweren?

Wir sind uns sicher, dass von unserer Wohnung in diesem Zeitraum (nach Mietergespräch am 0X.08 bis heute) keine Lärmstörung bzw. laute Musik kam (Siehe schriftliche Stellungsnahme von 6 neutralen Parteien).
Die Beschuldigugen von manchen Mietbewohner sind völlig gegenstandlos und entsprechen in keinster Weise der Wahrheit bzw. den Umständen.

# Ihr Vorwurf wegen verläumderisches Verhalten von Eherau XXX:

mehrere Mieter, welche nicht an der Mieterversammlung teilgenommen haben, haben bei Ihnen berichtet, dass Ehefrau XXX diesen gegenüber erklärt hätte, dass die am Mietergespräch anwesendeen Mieter über die abwesenden Personen negativ und beleidigend gesprochen hätten.

# Unsere Gegendarstellung:

- genau wie Sie, waren auch wir am Gespräch anwesend, wir alle wissen genau, wie es war...Warum soll Ehefrau XXX dann was anders erzählen???
- wie oben erwähnt, waren exakt 5 Parteien am Mietergespräch nicht anwesend.
- wie Sie aus den schriftlichen Stellungsnahmen entnehmen können, haben 4 von den 5 nicht anwesenden Parteien diesen Vorwurf als nicht wahr bestätigt (schriftliche Stellungsnahme von 4 abwesenden Parteien)
- nur einmal nach dem Mietergespäch hat Ehefrau XXX mit der Frau YYY (die 5te. abwesenden Partei) geredet und gefragt, ob Frau YYY manchmal die Musik von unserer Wohnung störend empfindet. Darauf antwortete sie, dass die Musik von unserem Sohn manchmal für sie relativ laut ist, aber persönlich für sie nicht störend, da unter anderem ihr die Musikrichtung sogar gefällt.
Zusätlich betonnte Frau YYY, dass sie auf jeden Fall uns direkt ansprechen würde, falls sie Musik oder änliches Lärm störend empfinden würde.

# Fazit:

Wir sind uns bewusst, dass Ihre Abmahnung auf Anschuldigungen von gewissen Mietbewohner basiert ist, darum bitten wir Sie höfflichst, den Sachverhalt noch einmal zu prüfen.
Ferne bitten wir Sie höfflichst, die Beschwerdeführer sollen im Zukunft den Kontakt mit uns aufnehmen, wir sind immer bereit für einen persönlíchen Gespräch, um Nachbarschaftsproblem zu lösen, denn uns liegt nichts näheres am Herzen als ein friedliches miteinander Leben und Frieden in der Wohnanlage.

Da aus unseren Sicht Ihre Abmahnung unberechtigt ist, weisen wir Ihre Abmahnung und Ihre Anwaltskosten zurück und fordern Sie auf:

- Ihre Abmahnung binnen 14 Tagen schriftlich zurückzunehmen.
- Details und Namen der Beschwerdeführer innerhalb von 14 Tagenn nach Zugang des Schreibens zu nennen, damit wir gegen die Verleumdungen von solchen Personen rechtlich vorgehen zu können.

Mit freundlichen Grüßen
#
Anlagen: Kopie von Stellungsnahme/Zeugenliste von 6 Parteien (Mitbewohner)
Zitat:

Signatur:

"...see you on the dark side of the moon..."

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#24
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9884 Beiträge, 4480x hilfreich)

Dieses Forum kann und darf keine Rechtsberatung bieten. Es ist ein Laienforum, in dem Rechtsfragen diskutiert werden. Keiner der Beteiligten wird für seine Meinung haften wollen. Von daher gibt es von mir auch keine konkreten Hinweise zur Formulierung deines Schreibens.

Nur ein eher allgemeiner Hinweis: Der Vermieter ist anwaltlich vertreten. Normalerweise sollte man diesem keine Munition liefern. Ein Laie kann aber nur schwer beurteilen, was sich alles wie auslegen lässt. Von daher ist mir und vermutlich auch dir unklar, was an deinem Text am Ende gegen dich verwendet werden kann. Wenn der Brief erstmal weg ist, dann lässt er sich nicht mehr zurücknehmen. Daher rate ich normalerweise, die Kommunikation auf das absolut notwendige Minimum zu beschränken, wenn bereits ein Anwalt eingeschaltet wurde.

Auch wäre zu überlegen, ob ihr nicht Chancengleichheit herstellen wollt. Sprich ob ihr nicht selber einen Anwalt für Mietrecht beauftragen wollt. Die Kosten für den zahlt ihr in der Regel erstmal selber. Aber ein Anwalt kann ein solches Schreiben sorgfältig auf potentielle Schwachpunkte prüfen. Und das kann auf lange Sicht sinnvoll sein. Immerhin ist eine Abmahnung die Vorstufe zur fristlosen Kündigung. Da kann im Extremfall auch nur ein weiterer Vorfall reichen, wenn der Vermieter einen Richter von der Rechtmäßigkeit der Abmahnung überzeugen kann. Und dann ist plötzlich die Wohnung weg und ein Anwalt kann nichts mehr retten.

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#25
 Von 
thaomy
Status:
Beginner
(82 Beiträge, 11x hilfreich)

Es ist mir absolut klar, dass die Leute hier keine professionelle Hilfe bieten können, dies erwarte ich auch nicht.
Schliesslich bin ich hellfroh und dankbar, mit anderen über solche Probleme sprechen zu können. Am Ende muss ich mich sowieso selber entscheiden und bin selbstvertändlich für mein Vorgehen selbst verantwortlich.
Klar, wir können sicherlich zum RA laufen, haben sogar einen sehr guten...Er kennt die Vorgeschichte bzgl. solchen Intrige.
Aber innerlich finde ich so ungerecht, möchte gerne mal selber (zuerst) regeln - was haben wir dann überhaupt zu verlieren?

Signatur:

"...see you on the dark side of the moon..."

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#26
 Von 
Banane123
Status:
Praktikant
(931 Beiträge, 200x hilfreich)

Zitat (von thaomy):
Aus Sicht von Mieter M ist diese Abmahnung unberechtigt.


Im Normalfall hat der Abgemahnte die Kosten der Abmahnung zu erstatten, wenn diese berechtigt ist.

Allerdings scheint mir ein Betrag von € 500,00 überzogen, obwohl ja auch der Streizwert zu berücksichtigen ist.

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#27
 Von 
Akkarin
Status:
Student
(2464 Beiträge, 639x hilfreich)

Zitat (von Banane123):
Zitat (von thaomy):
Aus Sicht von Mieter M ist diese Abmahnung unberechtigt.


Im Normalfall hat der Abgemahnte die Kosten der Abmahnung zu erstatten, wenn diese berechtigt ist.

Allerdings scheint mir ein Betrag von € 500,00 überzogen, obwohl ja auch der Streizwert zu berücksichtigen ist.


Lies doch mal die Threads..
Zitat (von Akkarin):


1. weist du die Kosten zurück. Der BGH besteht darauf, dass einfache Verwaltungsaufgaben wie Mahnungen und einfache Kuendigung wegen Zahlungsverzug bei gewerblichen Vermietern das Kaufmannische Personal beherrschen muss. Eine einfache Abmahnung kann nicht schwerer sein.



Die Weiterbelastung der Abmahnkosten ist in diesem Fall gerade nicht weiterbelastbar.

Signatur:

If you are going through hell, keep going. - Winston C.

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#28
 Von 
Akkarin
Status:
Student
(2464 Beiträge, 639x hilfreich)

Zitat (von cauchy):
Nur ein eher allgemeiner Hinweis: Der Vermieter ist anwaltlich vertreten. Normalerweise sollte man diesem keine Munition liefern. Ein Laie kann aber nur schwer beurteilen, was sich alles wie auslegen lässt. Von daher ist mir und vermutlich auch dir unklar, was an deinem Text am Ende gegen dich verwendet werden kann. Wenn der Brief erstmal weg ist, dann lässt er sich nicht mehr zurücknehmen. Daher rate ich normalerweise, die Kommunikation auf das absolut notwendige Minimum zu beschränken, wenn bereits ein Anwalt eingeschaltet wurde.

Auch wäre zu überlegen, ob ihr nicht Chancengleichheit herstellen wollt.


Grundsätzlich 100% richtig, Aber hier darf man den Anwalt ignorieren und direkt an den VM schreiben.
Und das Streitthema ist so überschaubar, dass man die Anwaltskosten nicht zwingend zahlen will/kann/muss.

Signatur:

If you are going through hell, keep going. - Winston C.

1x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
Akkarin
Status:
Student
(2464 Beiträge, 639x hilfreich)

Cauchy hat völlig Recht mit der Aussage, dass wer viel schreibt, viel angriffsfläche bietet:

Ich würde hier einfach nur schreiben,

Sehr geehrter Herr VM,

die Abmahnung des von Ihnen beauftragten RAs vom [Datum] wegen [Grund] weise ich hiermit vollumfänglich als unbegründet zurück. Beigefügt erhalten Sie die Stellungnahme zu den angeblichen Verstößen von 6 Parteien, die das Gegenteil bezeugen.

Ich fordere Sie daher auf binnen 14 Tagen nach Zugang dieses Schreibens die beigefügte Bestätigung der Rücknahme der Abmahnung unterschrieben an mich zurückzusenden.

Außerdem fordere ich Sie auf mir binnen 14 Tagen die Beschwerdeführer und die konkrete Beschwerde offen zulegen, damit ich diese auf Unterlassung in Anspruch nehmen kann.

Die Kosten der Abmahnung weise ich hiermit ebenfalls zurück, da die Abmahnung unbegründet ist. Rein vorsorglich weise ich Sie daraufhin, dass die Kosten unabhängig von der Berechtigung in keinem Falle erstattungsfähig sind, da gemäß der Rechtssprechung des Bundesgerichtshofs ein gewerblicher Vermieter für einfache kaufmännische Verwaltungsaufgaben wie (Ab-) Mahnungen oder Kündigungen wegen Zahlungsverzug keinen Anspruch auf Freistellung von Anwaltskosten hat.
(vgl. BGH VIII ZR 271/09 -Urteil vom 6. Oktober 2010).

Mit freundlichen Grüßen

Ak

Anlage
Bestätigung
Hiermit erklären wir, dass wir den Sachverhalt der zur Abmahnung vom [datum] geführt hat noch einmal geprüft haben und daher die Abmahung zurücknehmen

Unterschrift, Datum , Firmenstempel

Signatur:

If you are going through hell, keep going. - Winston C.

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#30
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Zitat (von Akkarin):
Der GV ist die einzige Möglichkeit, den Zugang eines Schreibens wasserdicht zu beweisen, alternativ kannst du einen einfachen Brief schreiben.


Statt des Gerichtsvollziehers würde ich das Schreiben per Einwurf-Einschreiben versenden, ist ebenso gerichtsfest und wesentlich preiswerter. Mittlerweile erscheint es hier im Forum opportun mit Kanonen auf Spatzen zu schießen.

Außerdem erschließt sich mir gerade nicht, warum das Schreiben an die HV gehen soll und nicht an den Anwalt. Klar, dass man "nicht muss", aber warum sollte man nicht, wenn dieser sich als Postempfangsbevollmächtigter ausgewiesen hat?

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