Frage zur Rücklagenbildung bzw. Erhöhung des Hausgeldes bei einer Bestellung von Fenstern

24. September 2017 Thema abonnieren
 Von 
großmädle
Status:
Beginner
(61 Beiträge, 10x hilfreich)
Frage zur Rücklagenbildung bzw. Erhöhung des Hausgeldes bei einer Bestellung von Fenstern

Bei einer Eigentümerversammlung wurde gesprochen über Anschaffung von neuen Fenstern für 12 Wohnungen komplett.

Ein Eigentümer scheint wohl der Meinung zu sein er möchte dies so handhaben wollen.
Baujahr 1988, die meisten Fenster sind gepflegt worden und noch nicht kaputt.
Nun ist ein Eigentümer er Meinung er wolle komplett alle Fenster von allen 21 Wohnungen austauschen.
Aus nicht nachvollziehbaren Gründen wird das Gemeinschaftskonto von der Hausverwaltung als auch Kassenprüfung ständig minimiert, es befindet sich immer weniger darauf.
Belege dürften nicht eingesehen werden, Fragen werden nicht beantwortet, Verwalter steht meist auf und verläßt quasi mitten in den Versammlungen diese weil er dazu keine Lust habe und dies auch nicht tun müße.
Leider sind durch das Verhalten der beiden Herrschaften viele eingeschüchtert usw..

Zitat aus dem Protokoll:

"Über eine Rücklagenerhöhung wurde gesprochen.
Die Verwaltung ist jedoch der Meinung, daß jeder Eigentümer eigene Rücklagen bilden soll, weil aufgrund der hohen Inflationsrate, welche den Zins für die Rücklagen um weites übersteigt, sonst ein Verlust eingefahren wird."

Würde nun ganz einfach ganz viele andere Meinungen und Kommentare dazu lesen, da ja fast alle dafür waren das Hausgeld zu erhöhen, nur die Verwaltung nicht.

Herzlichen Dank für die rege und kompetente Beteiligung der Diskussion

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13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Gab es eine lockere Diskussion, ohne dass am Schluss abgestimmt wurde? Zum Beispiel unter dem Top Allgemeines. Dann scheint alles ok zu sein, denn auch der Verwalter kann - sollte zu manchen Punkten sogar - seine Meinung sagen.

Gab es jedoch eine Abstimmung, gehört das Abstimmungsergebnis ins Protokoll.

Zitat (von großmädle):
Belege dürften nicht eingesehen werden, Fragen werden nicht beantwortet, Verwalter steht meist auf und verläßt quasi mitten in den Versammlungen diese weil er dazu keine Lust habe und dies auch nicht tun müße.


Dieses Verhalten ist nicht hinnehmbar. Die Gemeinschaft sollte einen neuen Verwalter bestellen.

Berry

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12321.10.2020 15:11:31
Status:
Lehrling
(1531 Beiträge, 917x hilfreich)

Zitat (von großmädle):
Bei einer Eigentümerversammlung wurde gesprochen über Anschaffung von neuen Fenstern für 12 Wohnungen komplett.

Besprochen oder beschlossen? Der kleine Unterschied ist sehr wichtig.


Zitat (von großmädle):
Ein Eigentümer scheint wohl der Meinung zu sein er möchte dies so handhaben wollen.
Baujahr 1988, die meisten Fenster sind gepflegt worden und noch nicht kaputt.
Nun ist ein Eigentümer er Meinung er wolle komplett alle Fenster von allen 21 Wohnungen austauschen.

Na und, ist das wichtig was einer meint wenn die Mehrheit etwas anderes beschließt? Wenn es ihm nicht gefällt kann er ja, binnen 1 Monat, den Beschluss anfechten.


Zitat (von großmädle):
Aus nicht nachvollziehbaren Gründen wird das Gemeinschaftskonto von der Hausverwaltung als auch Kassenprüfung ständig minimiert, es befindet sich immer weniger darauf.

Was vielleicht daran liegt das mehr ab- als zufließt? Aber wer soll das hier beurteilen?


Zitat (von großmädle):
Belege dürften nicht eingesehen werden, Fragen werden nicht beantwortet, Verwalter steht meist auf und verläßt quasi mitten in den Versammlungen diese weil er dazu keine Lust habe und dies auch nicht tun müße.
Leider sind durch das Verhalten der beiden Herrschaften viele eingeschüchtert usw..

Nun, auch das ist euer Problem. Ihr müsst euch das nicht gefallen lassen.


Zitat (von großmädle):
"Über eine Rücklagenerhöhung wurde gesprochen.
Die Verwaltung ist jedoch der Meinung, daß jeder Eigentümer eigene Rücklagen bilden soll, weil aufgrund der hohen

Schön wenn der Verwalter eine Meinung hat, nur ist diese eben (selbst wenn er gleichzeitig auch Eigentümer wäre) eben nur eine von xy, bzw. nur y von z MEA und in keine Weise für die WEG maßgeblich.
Es liegt an euch einen Wirtschaftsplan mit höherer Zuführung zu den Rücklagen zu verlangen, einem nicht euren Wünschen angepassten Wirtschaftsplan nicht zuzustimmen und letztlich auch den Verwalter abzuberufen.
Aber das alles kann euch hier niemand abnehmen.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
großmädle
Status:
Beginner
(61 Beiträge, 10x hilfreich)

Danke für die bisherigen Antworten.

Es scheint plötzlich sehr viel ungereimtes zu geben in dieser WEG, leider....

Das was die meisten, 9 von 12 Eigentümer wollen, wird völlig übergangen, überhört...
MIR ist vollkomen klar, daß da einiges in Ordnung gebracht werden sollte...

Das wollte ich hier nicht alles anbringen.

Im Moment wären mir Meinungen darüber wichtig ob:

die Aussage des Verwalters, man müsse das Rücklagenkonto quasi gegen null herunterfahren und auch nicht dafür sorgen daß es wieder aufgefüllt wird denn kompetent ist.
Sind Rücklagen wirklich ein großes finanzielles Risiko oder ähnliches für die WEG?

Wäre es nicht eher sinnvoll eine gesunde Rücklage zu bilden/schaffen?



1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5540 Beiträge, 2498x hilfreich)

Zitat (von großmädle):
die Aussage des Verwalters, man müsse das Rücklagenkonto quasi gegen null herunterfahren und auch nicht dafür sorgen daß es wieder aufgefüllt wird denn kompetent ist.


Nein.

Zitat (von großmädle):
Sind Rücklagen wirklich ein großes finanzielles Risiko oder ähnliches für die WEG?


KEINE Rücklagen sind ein großes finanzielles Risiko für die WEG.

Zitat (von großmädle):
Wäre es nicht eher sinnvoll eine gesunde Rücklage zu bilden/schaffen?


Natürlich. Also sollte ein entsprechender Beschluss herbei geführt werden.

3x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Zitat (von großmädle):
Wäre es nicht eher sinnvoll eine gesunde Rücklage zu bilden/schaffen?


Ja, sicher.

Die Frage ist halt in welcher Form und wer.

Wer heute spart verliert Geld, denn die Inflation ist im Moment im allgemeinen höher höher als der Guthabenzins. Der Verwalter hat es doch hier
Zitat (von großmädle):
Die Verwaltung ist jedoch der Meinung, daß jeder Eigentümer eigene Rücklagen bilden soll, weil aufgrund der hohen Inflationsrate, welche den Zins für die Rücklagen um weites übersteigt, sonst ein Verlust eingefahren wird."
erklärt.

Zu beachten ist auch, dass einige Banken für gewerbliche Guthabenkonten Strafzinsen erheben, dass macht es noch unwirtschaftlicher.

Aber das ist nur eine Meinung. Wie Tobias schon richtig anmerkte, entscheidet die Mehrheit der Eigentümer was gemacht wird. Dazu muss aber auch von einem Eigentümer ein solcher Beschluss als Tagesordnungspunkt rechtzeitig angemeldet werden. Deshalb ist diese Aussage:
Zitat (von großmädle):
Das was die meisten, 9 von 12 Eigentümer wollen, wird völlig übergangen, überhört...
eigentlich Unsinn, es sei denn, dass die drei anderen Eigentümer die Stimmenmehrheit haben.

Für alle anderen Punkte gilt das Gleiche.

Vor der nächsten ET-Versammlung den Verwalter rechtzeitig über die Punkte, über die beschlossen werden soll, informieren.
Macht natürlich nur Sinn, wenn man relativ sicher sein kann, dass man auch die Mehrheit findet.
Über sinnlose Beschlussvorlagen abstimmen zu lassen schafft Freunde in der ET-Gemeinschaft.


Zitat (von großmädle):
Es scheint plötzlich sehr viel ungereimtes zu geben in dieser WEG, leider....
Das findet man leider sehr oft in WEG die sich ausschließlich aus juristisch unerfahrenen Privatpersonen zusammensetzt.
Es wird viel geredet, diskutiert, keiner kommt auf den Punkt. Und viel schlimmer, keiner kennt so richtig seine Rechte und Möglichkeiten.

Es gibt recht preiswerte Handbücher zum Thema WEG, die auch dem Unerfahrenen helfen, das ganze etwas besser zu verstehen.

Berry

2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12321.10.2020 15:11:31
Status:
Lehrling
(1531 Beiträge, 917x hilfreich)

Zitat (von großmädle):
Im Moment wären mir Meinungen darüber wichtig ob:

die Aussage des Verwalters, man müsse das Rücklagenkonto quasi gegen null herunterfahren und auch nicht dafür sorgen daß es wieder aufgefüllt wird denn kompetent ist.

Diese Aussage ist nicht nur falsch, sie widerspricht auch ordnungsgemäßer Verwaltung.

Wenn ich das so alles lese beschleicht mich ein leichter Verdacht.
Handelt es sich hier um einen richtigen und bestellten Verwalter? Oder spielt einer der Eigentümer der Sheriff (weil er zu Hause nicht zu Wort kommt)?

2x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
R.M.
Status:
Bachelor
(3879 Beiträge, 2381x hilfreich)

Die WEG ist verpflichtet, angemessene Rücklagen zu bilden (§ 21 Abs 5 Nr. 4 WEG ). Insoweit entspricht die Aussage des Verwalters:

Zitat:
Die Verwaltung ist jedoch der Meinung, daß jeder Eigentümer eigene Rücklagen bilden soll,
NICHT ordnungsgemäßer Verwaltung.

Der Verwalter ist gem. § 27 Abs. 3 Nr. 5 WEG berechtigt, für die vereinnahmten Gelder Konten zu führen. Eine Verpflichtung ergibt sich daraus nicht. Er kann sich das Geld auch unter das Kopfkissen stecken ;-). Aus den vertraglichen Nebenpflichten ergibt sich jedoch die Verpflichtung einer mündelsicheren verzinslichen Anlage. Da reicht das Kopfkissen dann doch nicht aus. In den momentanen Zeiten von faktisch 0% Zinsen und drohenden Strafzinsen besteht jedoch keine Verpflichtung, Rücklagengelder auf einem separaten, höherverzinslichen Konto anzulegen. Das Girokonto der Gemeinschaft erfüllt die Anforderungen bei gleichem Zinssatz von 0% auch.

Insofern ist diese Aussage
Zitat:
Zitat:
Im Moment wären mir Meinungen darüber wichtig ob:
die Aussage des Verwalters, man müsse das Rücklagenkonto quasi gegen null herunterfahren und auch nicht dafür sorgen daß es wieder aufgefüllt wird denn kompetent ist.
Diese Aussage ist nicht nur falsch, sie widerspricht auch ordnungsgemäßer Verwaltung.

auch wieder falsch.
Wichtig ist: Rücklage ist nicht gleich Rücklagenkonto!
Die Rücklage ist zunächst einmal einfach nur buchhalterisch geführt. Wie die Rücklagengelder physisch aufbewahrt werden hat damit nichts zu tun. Die Rücklage darf nicht auf Null zurückgefahren werden und weitere Rücklagenbildung unterbleiben. Das Konto darf dagegen schon Null sein oder gar aufgelöst werden. Die Rücklagen müssen nur bei der Gemeinschaft verbleiben (z.B. auf dem Girokonto). Dass Eigentümer selbst Rücklagen bilden, bleibt denen unbenommen, erfolgt aber unabhängig von der WEG. Und am Inflationsverlust ändert das nichts und hat auch nix mit WEG zu tun.

Signatur:

lg.
R.M.

3x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Paragrafenreiter
Status:
Praktikant
(771 Beiträge, 478x hilfreich)

Gab es denn jetzt einen Beschluss oder nur sinnlose Diskussionen?
Ich empfehle das die 9 von 12 Eigentümern sich zusammenschließen und die Abwahl der Verwaltung in Erwägung ziehen sollten.
Was sagt den der Verwaltungsbeirat dazu und auf welcher Seite steht der?


-- Editiert von Paragrafenreiter am 27.09.2017 14:51

2x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest-12321.10.2020 15:11:31
Status:
Lehrling
(1531 Beiträge, 917x hilfreich)

Zitat (von R.M.):
Zitat:
Zitat:
Im Moment wären mir Meinungen darüber wichtig ob:
die Aussage des Verwalters, man müsse das Rücklagenkonto quasi gegen null herunterfahren und auch nicht dafür sorgen daß es wieder aufgefüllt wird denn kompetent ist.
Diese Aussage ist nicht nur falsch, sie widerspricht auch ordnungsgemäßer Verwaltung.

auch wieder falsch.
Wichtig ist: Rücklage ist nicht gleich Rücklagenkonto!
Die Rücklage ist zunächst einmal einfach nur buchhalterisch geführt. Wie die Rücklagengelder physisch aufbewahrt werden hat damit nichts zu tun. Die Rücklage darf nicht auf Null zurückgefahren werden und weitere Rücklagenbildung unterbleiben. Das Konto darf dagegen schon Null sein oder gar aufgelöst werden. Die Rücklagen müssen nur bei der Gemeinschaft verbleiben (z.B. auf dem Girokonto). Dass Eigentümer selbst Rücklagen bilden, bleibt denen unbenommen, erfolgt aber unabhängig von der WEG. Und am Inflationsverlust ändert das nichts und hat auch nix mit WEG zu tun.

Schön wenn Haarspalter etwas finden in dem sie Zitate aus dem Zusammenhang reißen. Ich bin jedoch sicher das alle anderen genau wussten worauf hier Bezug genommen wurde.

2x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
großmädle
Status:
Beginner
(61 Beiträge, 10x hilfreich)

Dank an alle, die sich an der Diskussion beteiligt haben!

Diese WEG scheint sehr verwirrend zu sein.

Es gibt auch keinen Beirat.

Einiges wurde als TOP genannt und auch beschlossen, anderes nur wieder diskutiert.
Allerdings nach Rücksprache mit anderen EIgentümern, gar nicht so gesagt usw.
Punkte die unter Sonstiges angesprochen werden, werden wohl auch als Abstimmung/Beschluß gewertet....
Und wie bereits oben erwähnt, der Verwalter steht durchaus auch auf während den Versammlungen und geht.....

Die Verwalterung "bastelt" sich wohl auch nach eigenem Gutdünken die Protokolle, läßt weg, fügt hinzu.....

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Zitat (von großmädle):
ie Verwalterung "bastelt" sich wohl auch nach eigenem Gutdünken die Protokolle, läßt weg, fügt hinzu...


Das macht jeder Verwalter, schreibt also nieder was er verstanden hat. Nur falsch sollte es nicht sein. Ist es falsch, kann man es angreifen.

Eines scheinst Du aber nicht zu beachten.

Ihr Eigentümer seid die Chefs, der Auftraggeber. Der Verwalter ist der Auftragnehmer.

Wenn die Eigentümergemeinschaft etwas beschließt hat der Verwalter die Umsetzungspflicht. Diese wird nur dann ausgehebelt, wenn der Beschluss gegen geltendes Recht verstößt.

Deshalb klar formulierte Anträge stellen und beschließen lassen. Als nur Miteigentümer hat man allerdings das Problem, nicht immer mit seinen Beschlussvorlagen auf Zustimmung zu treffen.

Berry

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Roland-S
Status:
Student
(2591 Beiträge, 1199x hilfreich)

Zitat (von großmädle):
Dank an alle, die sich an der Diskussion beteiligt haben!

Diese WEG scheint sehr verwirrend zu sein.


Nun, sehr vieles, manchmal alles rund um das Teileigentum ist für die meisten Menschen verwirrend. Leider all zu oft auch für diverse Verwalter.

Zitat (von großmädle):
Es gibt auch keinen Beirat.

Sei froh, dass der Beirat nicht genau aus den drei besteht die von dem Verwalter nicht übergangen werden.

Ein wenig Licht in's Dunkel rund um Wohnungs- und Teileigentum bringt nach meiner Meinung das sehr informative und lesenswerte "Wohnungseigenthumm-Lexikon" eines Verwalters aus Siegen. Man findet es hier.

VG
Roland

-- Editiert von Roland-S am 09.11.2017 17:18

Signatur:

Das Problem bei Gerichtsbeschlüssen ist, dass regelmäßig nur eine Partei IHR Recht bekommt.

3x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Atlan_Gonozal
Status:
Beginner
(94 Beiträge, 33x hilfreich)

Hat man als Eigentümer nicht das Recht auf Einsicht in die Belege? Bei uns wird durch den Beirat jede einzelne Ausgabe geprüft, selbst wenn es eine Tube Sekundenkleber ist, die der Hausmeister gekauft hat. Wie kann da Geld verschwinden? Das hört sich alles nach einer schönen Zeitbombe an, die dann hochgeht, wenn eine große Investition ansteht...

2x Hilfreiche Antwort

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