Heimlich gefilmt beim arbeiten

21. September 2017 Thema abonnieren
 Von 
Jaswa
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Heimlich gefilmt beim arbeiten

Guten Tag zusammen,

Ich habe ein kleines Anliegen.
Mein Sohn wurde beim Arbeiten in der Gastronomie am Drive-In Schalter heimlich gefilmt. Das Videomaterial wurde auf YouTube ohne Erlaubnis veröffentlicht. Mittlerweile hat es fast 1.millionen aufrufe.

Welche rechtlichen Schritte kann ich einleiten?

Kann ich eine Geldstrafe fordern?


Liebe Grüße
Jaswa

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5546 Beiträge, 2499x hilfreich)

Zitat (von Jaswa):
Kann ich eine Geldstrafe fordern?


Fordern kannst du viel. Es wird nur nichts bringen.

Zitat (von Jaswa):
Welche rechtlichen Schritte kann ich einleiten?


Wenn dein Sohn volljährig ist: überhaupt keine.

EDIT:

warum denn eigentlich nach einem Jahr nochmal einen neuen Thread zu dem Thema?

http://www.123recht.net/Heimlich-gefilmt-__f510201.html

-- Editiert von hiphappy am 21.09.2017 00:50

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#2
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3090x hilfreich)
Signatur:

"Valar Morghulis"

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119996 Beiträge, 39814x hilfreich)

Zitat (von Jaswa):
Mein Sohn wurde beim Arbeiten in der Gastronomie am Drive-In Schalter heimlich gefilmt.

Von wem?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Jaswa
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Von einem sehr berühmten Autotuner. Nennt sich JP Performance

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#5
 Von 
guest-12303.07.2019 16:29:14
Status:
Lehrling
(1396 Beiträge, 429x hilfreich)

Wie alt ist denn der Sohn?
Dann kommt es auch noch drauf an inwieweit er überhaupt zu sehen ist und ob er nicht beispielsweise dem Videodreh (konkludent) zugestimmt hat.

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#6
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Zitat (von Guruhu):
und ob er nicht beispielsweise dem Videodreh (konkludent) zugestimmt hat.

und
Zitat (von Jaswa):
heimlich gefilmt.


schließen sich folgelogisch aus.

Berry

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12303.07.2019 16:29:14
Status:
Lehrling
(1396 Beiträge, 429x hilfreich)

Zitat (von Sir Berry):
Zitat (von Guruhu):
und ob er nicht beispielsweise dem Videodreh (konkludent) zugestimmt hat.

und
Zitat (von Jaswa):
heimlich gefilmt.


schließen sich folgelogisch aus.

Berry


Die Frage ist hier inwieweit das "heimlich" tatsächlich zutrifft. Bzw. inwieweit ein Laie etwas als heimlich einstuft, was es vielleicht garnicht ist. Von daher würde ich nicht pauschal sagen, dass es sich so zugetragen haben muss, wie es der Sohn vielleicht erzählt hat.

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#8
 Von 
Autoknacker
Status:
Beginner
(68 Beiträge, 23x hilfreich)

Der Sohn soll froh sein, er ist "berühmt"

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32868 Beiträge, 17263x hilfreich)

Sie können gar nichts einleiten. Der Sohn kann hier ggf. Anzeige wegen Verstoß gegen das Kunsturhebergesetz erstatten.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
guest-12303.07.2019 16:29:14
Status:
Lehrling
(1396 Beiträge, 429x hilfreich)

Zitat (von Autoknacker):
Der Sohn soll froh sein, er ist "berühmt"


Nicht jeder, beispielsweise mich eingeschlossen, hat sich als Lebensziel gesetzt berühmt zu werden.

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#11
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10684 Beiträge, 4205x hilfreich)

Die Firma auffordern das Video aus dem Netz zu nehmen, Unterlassungsaufforderung, Anzeige......

Die Frage ist halt, was davon überhaupt durchsetzbar und erfolgsversprechend ist, bzw. ob der Sohnemann nicht eventuell nur Beiwerk im Video ist und man überhaupt nichts machen kann.

Davon ab kann es ja nicht so schlimm sein, wenn man in den letzten 12 Monaten nichts dagegen unternommen hat.

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