Standzeit vom LKW in Rechnung gestellt!

20. September 2017 Thema abonnieren
 Von 
fb474974-25
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Standzeit vom LKW in Rechnung gestellt!

Hallo! Ich habe bin Berufskraftfahrer, und ich habe in meiner alten firma aus privaten& gesundheitliche Gründen Fristlos gekündigt, da ich nicht zum arzt rennen wollte und die firma bis zur fristgerechten Kündigung bezahlen lassen wollte! Die Kündigung wurde auch nach einer Diskusion akzeptiert! Jetzt warte ich seit 4 wochen auf mein restlichen lohn, nach einem Telefonat kam auch promt die Abrechnung plus einer 290€ Rechnung für den ausfall des LKW's (Standzeit)!
Darf mein Chef mir das in Rechnung stellen und darf er mir das von meinem rest Lohn ohne absprache anziehen? (Die Rechnung wurde auf der Abrechnung abgezogen)!

Vielen dank schonmal!

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14 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38481 Beiträge, 14013x hilfreich)

Nun ja, selbst wenn die fristlose Kündigung akzeptiert wurde, so heisst das nicht, dass der Arbeitgeber auch auf Schadensersatz verzichtet hat. Oder ist das besprochen und niedergelegt worden?

wirdwerden

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#2
 Von 
fb474974-25
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Mir geht es hauptsächlich darum, ob er das Geld einfach so von meiner Abrechnung abziehen kann ohne Vereinbarung

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#3
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5548 Beiträge, 2499x hilfreich)

Nein, der Pfändungsfreibetrag muss dir über bleiben.

Problem ist halt, dass du jetzt erstmal klagen musst. Dann gewinnst du, dein ehemaliger Arbeitgeber hat aber immer noch eine Forderung gegen dich (vermutlich nicht ganz unberechtigt).
Ob sich das dann rechnet, musst du selber wissen.

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#4
 Von 
Start4u
Status:
Schüler
(306 Beiträge, 122x hilfreich)

Klar kann er. Hat er doch auch schon gemacht.
Wenn Du damit nicht einverstanden bist, liegt der Ball jetzt in Deiner Spielhälfte und Du müsstest klagen und somit das Kostenrisiko tragen.

Die Alternative wäre gewesen, dass Dir dein alter Arbeitgeber den vollen Lohn zahlt und Dir eine Rechnung über die Standzeit
ausstellt. Wenn Du diese nicht akzeptierst und nicht zahlst, hätte er klagen müssen und das Kostenrisiko getragen.

An der Stelle Deines Arbeitgebers hätte ich es nicht anders gemacht ;o)

Und bevor du über eine Klage nachdenkst:
Eine fristlose Kündigung auch von seiten des Arbeitnehmers ist nur aus wirklich wichtigen und nachweisbaren Gründen möglich.
Ein: "Ich hatte keine Lust zum Arzt zu rennen" wird da nicht reichen. Spätestens wenn Du es nicht schriftlich hast, dass der Arbeitgeber die fristlose Kündigung akzeptiert hat könnte das schnell zum Bumerang werden.

Du hast sicherlich auch gleichzeitig fristgerecht gekündigt oder? Denn dann enden Schadenersatzansprüche spätestens mit dem Ende Deiner Kündigungsfrist. Wenn ein Arbeitsgericht jetzt 3 Monate braucht um festzustellen, dass Deine fristlose Kündigung unwirksam war bist Du noch immer in einem ungekündigten Arbeitsverhältnis das Du dann erneut, diesmal fristgerecht kündigen musst. Und schon dauert die Zeit in der Du Schadenersatz leisten musst noch ein paar Monate länger.


-- Editiert von Start4u am 20.09.2017 16:56

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#5
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17017 Beiträge, 5897x hilfreich)

Zitat (von Start4u):
Du müsstest klagen und somit das Kostenrisiko tragen.
Es gibt kein KostenRISIKO. Bei einer Klage vor dem Arbeitsgericht trägt jeder seine Kosten selbst.

Zitat (von Start4u):
Eine fristlose Kündigung auch von seiten des Arbeitnehmers ist nur aus wirklich wichtigen und nachweisbaren Gründen möglich.
Eine fristlose Kündigung ist immer möglich wenn dies vom AG akzeptiert wird. Es gibt aber auch ein paar Fälle bei denen das Einverständnis des AG nicht nötig ist. Im Fall hier geht das aber nur im beiderseitigen Einverständnis.

Signatur:

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#6
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38481 Beiträge, 14013x hilfreich)

Dadurch sind aber Schadensersatzansprüche nicht ausgeschlossen.

wirdwerden

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#7
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3093x hilfreich)

Heißt das, Sie haben den LKW einfach irgendwo stehen lassen? Oder will der Arbeitgeber Schadensersatz, weil so unvermittelt niemand da war, der die Fahrt mit Ihrem LKW hätte durchführen können?

Signatur:

"Valar Morghulis"

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#8
 Von 
fb474974-25
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Habe den lkw auf dem firmengelände abgestellt, habe die Kündigung abgegeben und bin gegangen!

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#9
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3093x hilfreich)

Hamm, dann könnte ich mir vorstellen, daß - wenn der LKW für diesen Tag geplant war und eine Ersstzkraft beigeholt werden mußte (die nicht sowieso gerade eben mal auf dem Hof herum stand) - Sie die Kosten für diese Ersatzkraft übernehmen müssen.

Ich wäre gespannt, ob eine Klage ums Geld für Sie positiv ausgeht. Wenn Sie nicht wirklich einen guten Grund für die fristlose Kündigung haben, und den haben Sie meiner Meinung bis jetzt noch nicht dargelegt, könnten Sie durchaus verlieren.

Signatur:

"Valar Morghulis"

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#10
 Von 
MitEtwasErfahrung
Status:
Lehrling
(1840 Beiträge, 485x hilfreich)

Zitat (von fb367463-2):
Hamm, dann könnte ich mir vorstellen, daß - wenn der LKW für diesen Tag geplant war und eine Ersstzkraft beigeholt werden mußte (die nicht sowieso gerade eben mal auf dem Hof herum stand) - Sie die Kosten für diese Ersatzkraft übernehmen müssen.


Das muss natürlich gegen gerechnet werden, schließlich sparte der Arbeitgeber auch das Gehalt des Fragestellers. Nur wenn die Ersatzkraft teurer war, wären hier Schadensersatz diesbzgl. möglich.

Im Fall eines Prozesses müsste der Arbeitgeber auch wirklich nachweisen, dass dadurch wirklich ein Schaden entstanden ist, der nicht anderweitig aufgefangen werden konnte, eine Berechnung einer einfachen Standpauschale dürfte da nicht ausreichen. Aber rein theoretisch kann - bei Nachweis - durchaus noch eine höhere Forderung möglich sein. Die wirkliche Bezifferbarkeit dürfte da aber auch in so einem Betrieb schwierig sein, erst wenn der AG wirklich nachweisen kann, dass ihm Gewinn verloren gegangen ist, beispielsweise weil er eine Beförderung erst gar nicht ausführen konnte (auch nicht verzögert), wäre da der Schaden bezifferbar.

Könnte der AN nachweisen, dass er aus gesundheitlichen Gründen an dem Tag so oder so nicht fahren konnte, wäre für den Schaden des AG die Kündigung gar nicht kausal sondern die Krankheit. Das dürfte aber kaum mehr möglich sein, weil der AN nicht beim Arzt war und er immerhin den LKW noch in den Betrieb des AGs fahren und Kündigungsgespräche führen konnte. Da wird an Beweis kaum möglich sein, denn für eine evtl. Krankheit würde der AN die volle Beweislast tragen.

Trotzdem kann ein Gang zum Gericht sinnvoll sein, denn da findet auch einen Güteverhandlung statt. Da dem AG vermutlich bewusst sein dürfte, dass die Bezifferung des Schadens Schwierigkeiten bereiten dürfte, trifft man sich dabei meist irgendwo in der Mitte treffen.

-- Editiert von MitEtwasErfahrung am 22.09.2017 07:35

Signatur:

Nur meine Meinung, keine Rechtsberatung!

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#11
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4212x hilfreich)

Zitat (von MitEtwasErfahrung):
Da dem AG vermutlich bewusst sein dürfte, dass die Bezifferung des Schadens Schwierigkeiten bereiten dürfte


Warum sollte ein etwaiger Schaden schwierig zu beziffern sein?
Dazu benötigt man 2 Anrufe und 3 Mausklicks.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
MitEtwasErfahrung
Status:
Lehrling
(1840 Beiträge, 485x hilfreich)

Zitat (von spatenklopper):
Warum sollte ein etwaiger Schaden schwierig zu beziffern sein?


Für die Berechnung der Standzeit dürften 2 Anrufe und 3 Mausklicks vielleicht ausreichen.

Aber hier geht es nicht um einen fiktiven Schaden, den der Arbeitgeber erlitten haben könnte, was eine Standzeit nur sein würde. Der AG muss vor Gericht den wirklichen Schaden beweisen. Das Fahren der LKWs ist nur Mittel zum Zweck. Da sein Geschäft nicht darin besteht, LKWs zu fahren sondern Waren zu transportieren, muss er schon nachweisen, dass ihm diesbzgl. ein Schaden entstanden ist. Und das ist eben nicht mit ein paar Mausklicks getan. Nur in seltenen Fällen wird ihm das gelingen, beispielsweise wenn er dem Kunden wegen zu später Lieferung nicht den vollen Betrag in Rechnng gestellt werden konnte.

Hier müsste der AG vor Gericht sehr viel offen legen, der Aufwand rechtfertigt da selten einen möglichen Prozessgewinn. Daher wird sich ein AG sich eher einigen wollen.


-- Editiert von MitEtwasErfahrung am 23.09.2017 09:41

Signatur:

Nur meine Meinung, keine Rechtsberatung!

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#13
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38481 Beiträge, 14013x hilfreich)

So einfach ist das alles nicht. Er konnte einen Auftrag nicht annehmen, der Laster läuft sonst immer, da bekommt der Ex-Mitarbeiter Probleme. Nur mal ganz ehrlich. Der Betrag der da gefordert ist, bewegt sich doch in einer Höhe, die absolut nachvollziehbar ist und sich im unteren Bereich bewegt. Deshalb würde ich kein Faß aufmachen. Denn dieser Betrag ist immer nachweisbar.

wirdwerden

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#14
 Von 
MitEtwasErfahrung
Status:
Lehrling
(1840 Beiträge, 485x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
So einfach ist das alles nicht. Er konnte einen Auftrag nicht annehmen, der Laster läuft sonst immer, da bekommt der Ex-Mitarbeiter Probleme. Nur mal ganz ehrlich.


Dann hätte der AG den nicht angenommen Auftrag berechnen müssen und nicht die Standgebühr der LKWs. Mag der Betrag vielleicht nachvollziehbar sein, die Begründung ist es jedoch nicht.

Prinzipiell haben Sie aber Recht, man muss nicht ein Fass aufmachen, es kommt eben darauf an, wie weh einem eine solche Zahlung tut. Klar, hier hat der AN sich nicht gerade vorbildlich verhalten und hat den AG in Stich gelassen.

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