Mitbewohner wegen Nötigung, Terorrisierung und Belästigung Anzeigen

19. September 2017 Thema abonnieren
 Von 
Christian Seibold
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Mitbewohner wegen Nötigung, Terorrisierung und Belästigung Anzeigen

Hallo,

ich wohne in einem zwei Familienhaus von meinen Großeltern/Eltern in dem ich in der oberen Wohnung Wohne.
Die Obere Wohnung gehört nicht meinen Großeltern sondern meinen Leiblichen Eltern. Seit geraumer Zeit wird mir Tag täglich die Ruhe gestohlen. Meine Tante und Oma, die in der unteren Wohnung Wohnen, werfen mir vor, ich würde in Ihrer Wohnung in den Möbeln und Geräten Stecken und ihnen immer wieder Knax geräusche verursachen. Das völlig blödsin ist. Ich bin wenn ich zuhause bin wirklich sehr leise, Klopfe nicht oder mache auch keine laute Musik. Auf die Knaxgeräusche wird man mir immer wieder dann an die Wände geklopft und Spät Abends auch täglich werden Rolläden sowie Türen so zu geknallt, das diese fast aus dem Rahmen fallen. Hinzu kommt noch üble Beleidungung hinzu. Ich habe nun die Faxen Dicke, ich möchte nun diesen Fall wegen Nötigung, Terorisierung und Belästigung Anzeigen. Kann ich dabei mit etwas rechnen, das dies auch nicht nur ein Fall für die Akten wird?

Danke.

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12320.09.2023 13:44:17
Status:
Praktikant
(834 Beiträge, 614x hilfreich)

Zitat (von Christian Seibold):
ich möchte nun diesen Fall wegen Nötigung, Terorisierung und Belästigung Anzeigen. Kann ich dabei mit etwas rechnen, das dies auch nicht nur ein Fall für die Akten wird?

Anzeigen wegen Terrorismus nimmt die Polizei im Allgemeinen sehr ernst.

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#2
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3090x hilfreich)

Das ist ein klassischer Fall für die Akten. Vorher geht's eh, je nach Bundesland, zum Schiedsmann. Der legt dann schon mal die Akte an ;)

Signatur:

"Valar Morghulis"

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119625 Beiträge, 39758x hilfreich)

Nötigung sehe ich keine, "Terorrisierung" ist in der Schilderung genau so wenig zu erkennen wie Belästigung.


Beleidungung wäre was zum Anzeigen, genau wie die Ruhestörung.
Nur fehlt es da vermutlich an Beweisen?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9888 Beiträge, 4481x hilfreich)

Zitat (von Christian Seibold):
Meine Tante und Oma, die in der unteren Wohnung Wohnen, werfen mir vor, ich würde in Ihrer Wohnung in den Möbeln und Geräten Stecken und ihnen immer wieder Knax geräusche verursachen.
Ich glaube nicht, dass solche Probleme rechtlich zu lösen sind. Je nach Alter der Personen sollte man auch bedenken, dass Wahnvorstellungen Teil von Erkrankungen wie z.B. Alzheimer sein können. Dagegen wird kein Richter etwas ausrichten können.

Ich kann nur empfehlen, das Gespräch mit den Beteiligten zu suchen. Vielleicht können ja auch andere Familienangehörige vermitteln.

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