Liquidation

19. September 2017 Thema abonnieren
 Von 
SusiZ
Status:
Frischling
(34 Beiträge, 2x hilfreich)
Liquidation

Hi,

unser Verein befindet sich in Liquidation und ist auch schon beim Amtsregister als solcher eingetragen. Jetzt ist es doch so, dass alles, was den Verein betrifft, aufgelöst werden muss, oder? Eine Person des Vorstands sträubt sich dessen allerdings nach wie vor, wobei diese der Schließung des Vereins zugestimmt hat, sonst hätten wir den Verein nicht schließen können.

Leider ist es nun so, dass die Domain für unseren gemeinnützigen Verein nicht im Besitz des Vereins war all die Jahre, sondern in dessen Privatbesitz befindet, da ein Umzug auf den Verein verpennt worden ist. Diese möchte jetzt allerdings die Domain nicht kündigen oder dem Verein überlassen, sonder möchte nun aus dem Verein ( welcher sich ja in Liquidation befindet ) eine gemeinnützige UG gründen? Ist das möglich? Können wir die Domain nicht von der Frau einklagen? Leider ist es nämlich so, dass alle Mitglieder keinen Zugriff mehr haben auf ihre Emailadressen und daher die Domain gekündigt wissen wollen.

Welche Möglichkeiten haben wir da? Macht es Sinn einen Anwalt einzuschalten?

Danke für Rückantworten

Herzlichst Suzi

Probleme im Verein?

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Hallo Suzi,

der Verein als solches ist aufgelöst? Dann ist er auch im Außenverhältnis nicht mehr handlungsfähig.

Zitat (von SusiZ):
Leider ist es nämlich so, dass alle Mitglieder keinen Zugriff mehr haben auf ihre Emailadressen und daher die Domain gekündigt wissen wollen.


Wieso leider? Wenn der Verein aufgelöst ist, ist es doch völlig normal, dass dann auch die Vereins-emailadressen gelöscht werden.

Die Domaon selbst geht die Mitglieder allerdings nichts an, da die Domain nie im Besitz des Vereins war.
Es besteht ggf. ein Löschungsanspruch auf Inhalte, die über Vereinsinhalte allgemeiner Natur hinausgehen. Diesen Anspruch kann jedes ehemalige Mitglied für sich selbst beim Domaininhaber geltend machen.

Zitat (von SusiZ):
Diese möchte jetzt allerdings die Domain nicht kündigen oder dem Verein überlassen, sonder möchte nun aus dem Verein ( welcher sich ja in Liquidation befindet ) eine gemeinnützige UG gründen? Ist das möglich?
Sollte möglich sein, kann nicht erkennen was dagegen sprechen würde.

Zitat (von SusiZ):
Jetzt ist es doch so, dass alles, was den Verein betrifft, aufgelöst werden muss, oder?
Nein, nur alles was zum Verein gehörte. Die fremde Homepage hat der Verein mit Zustimmung des Eigners lediglich genutzt.

Um es etwas palkativer darzustellen ein Beispiel: Ein Unternehmer stellt einem Verein ein Firmenfahrzeug zur Nutzung zur Verfügung. Halter dieses Fahrzeug ist aber nicht auf den Verein, sondern der Unternehmer/die Unternehmung.
Nach Abmeldung des Vereins muss der Unternehmer das Fahrzeug nicht ummelden, es läuft weiterhin auf den Halter.

Ein Herausgabeanspruch von Daten, die auf der Hompage hinterlegt waren, hätte noch zu Vereinszeiten geltend gemacht werden müssen.

Berry

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