Hallo,
Ich bin über eine Zeitarbeitsfirma befristet auf 9 Monate angestellt, in ihrem Arbeitsvertrag steht das ich die ersten 6 Monate keinen Anspruch auf Urlaub habe. Im August war ich 6 Monate angestellt, deshalb hab ich die Dispo gefragt wie es mit Urlaubbeantragen abläuft, diese schrieb mir das Urlaub erst wieder ab 23.09 Urlaub vergeben können. Da ich eine Abendschule besuche und noch einen anderen Arbeitsgeber habe, bringt mir Urlaub nur in Verbindung von Ferienzeiten und/oder wenn ich in meiner anderen Arbeit für den selben Zeitraum auch Urlaub bekomme etwas. Nun habe ich meinen Resturlaub von 18 Tagen im November beantragt, dieser wurde abgewiesen mit der Aussage das Urlaub nur von zwei Wochen möglich ist, nach Nachfrage auf die Begründung kam die Aussage "andere gehen auch in den Urlaub und die Anforderungen der Stelle lässt eine längere Urlaubszeit nicht zu. Der restliche Urlaub wird dann ausbezahlt."
Ist das rechtens?
Danke im Vorraus
Grüße MN.
"Rest"Urlaub
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Das ist dein Problem.ZitatDa ich eine Abendschule besuche und noch einen anderen Arbeitsgeber habe, bringt mir Urlaub nur in Verbindung von Ferienzeiten und/oder wenn ich in meiner anderen Arbeit für den selben Zeitraum auch Urlaub bekomme etwas. :
PlausibelZitatnach Nachfrage auf die Begründung kam die Aussage "andere gehen auch in den Urlaub und die Anforderungen der Stelle lässt eine längere Urlaubszeit nicht zu. :
JaZitatIst das rechtens? :
Wenn andere mit der Beantragung des Urlaubs schneller waren und du dadurch blockiert wirst ist das schlicht und einfach Pech für dich. Was hat dich denn davon abgehalten den Urlaub schon viel früher zu beantragen?
Ein Arbeitgeber darf einen längeren Urlaub verwehren, wenn betriebsbedingte Gründe gegen die Gewährung sprechen. Das kann auch der Urlaubsanspruch anderer Mitarbeiter sein.
Wenn dann der Resturlaub nicht mehr im Arbeitsverhältnis genommen werden kann, ist er auszuzahlen.
Sollte man die betriebsbedingten Gründe für vorgeschoben halten kann man auch auf Gewährung des gesamten Urlaubs klagen. Der Rechtspfleger in der Rechtsantragsstelle des Arbeitsgerichts formuliert die Klage kostenlos.
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Konnte erst ab Anfang September Urlaub beantragen, da sie zuvor keinen Urlaubsantrag genehmigen solange die Probezeit besteht.
Konnte erst ab Anfang September Urlaub beantragen, da sie zuvor keinen Urlaubsantrag genehmigen solange die Probezeit besteht.
Zitat:Das ist dein Problem.ZitatDa ich eine Abendschule besuche und noch einen anderen Arbeitsgeber habe, bringt mir Urlaub nur in Verbindung von Ferienzeiten und/oder wenn ich in meiner anderen Arbeit für den selben Zeitraum auch Urlaub bekomme etwas. :
Dient Urlaub nicht zur Erholung?
Zitat:Konnte erst ab Anfang September Urlaub beantragen, da sie zuvor keinen Urlaubsantrag genehmigen solange die Probezeit besteht.
Hier hast Du wahrscheinlich etwas falsch verstanden. Du durftest während der Probezeit keinen Urlaub nehmen. Das ist häufig der Fall. Aber seinen Urlaubsantrag abgeben, für einen Zeitraum nach der Probezeit wäre wahrscheinlich schon an Deinem ersten Arbeitstag möglich gewesen. Eine frühe Planung ist nämlich auch in puncto Urlaub ganz im Sinne des Arbeitgebers.
Und selbst ein genehmigter Urlaubsantrag ändert nichts an der Tatsache, das während der Probezeit gekündigt wird. Dementsprechend würde eine solche Regelung keinen Sinn machen.
Doch natürlich.ZitatDient Urlaub nicht zur Erholung? :
Das ist falsch. Urlaub beantragen kann man direkt nachdem ein Arbeitsverhältnis besteht.ZitatKonnte erst ab Anfang September Urlaub beantragen, da sie zuvor keinen Urlaubsantrag genehmigen solange die Probezeit besteht. :
Zitat:Doch natürlich.ZitatDient Urlaub nicht zur Erholung? :
Wie passt dann Ihre Aussage zu dem? Anmerkung der andere Arbeitgeber ist mein Hauptjob mit 40std/woche, die Schule beläuft sich auf 32,5 std/woche. Wo ist der Urlaub dann erholsam, wenn ich im Urlaub immernoch eine 72,5std/woche habe. Ruhezeiten stehen ja auch immer in Verbindung mit allen Tätigkeiten.
Das ist falsch. Urlaub beantragen kann man direkt nachdem ein Arbeitsverhältnis besteht.ZitatKonnte erst ab Anfang September Urlaub beantragen, da sie zuvor keinen Urlaubsantrag genehmigen solange die Probezeit besteht. :
Deren Aussage war am Anfang das sie jeden Urlaubsantrag innerhalb der Probezeit ablehnen unabhängig davon für wann der Urlaubsantrag ist, da die Mitarbeiter vorrang haben deren Probezeit schon ausgelaufen ist.
@MN,
der Arbeitgeber hat sich Ihnen gegenüber rechtswidrig verhalten, Sie haben das Recht, auch schon in der Probezeit Urlaub zu beantragen und der Arbeitgeber hat zu bewilligen, außer er hat betriebliche Gründe, die dagegen sprechen.
Wenn der Arbeitgeber Urlaub ablehnt oder den Antrag gar nicht annimmt dann hilft das Arbeitsgericht.
-- Editiert von altona01 am 19.09.2017 20:30
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