"Rest"Urlaub

19. September 2017 Thema abonnieren
 Von 
MN.
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
"Rest"Urlaub

Hallo,
Ich bin über eine Zeitarbeitsfirma befristet auf 9 Monate angestellt, in ihrem Arbeitsvertrag steht das ich die ersten 6 Monate keinen Anspruch auf Urlaub habe. Im August war ich 6 Monate angestellt, deshalb hab ich die Dispo gefragt wie es mit Urlaubbeantragen abläuft, diese schrieb mir das Urlaub erst wieder ab 23.09 Urlaub vergeben können. Da ich eine Abendschule besuche und noch einen anderen Arbeitsgeber habe, bringt mir Urlaub nur in Verbindung von Ferienzeiten und/oder wenn ich in meiner anderen Arbeit für den selben Zeitraum auch Urlaub bekomme etwas. Nun habe ich meinen Resturlaub von 18 Tagen im November beantragt, dieser wurde abgewiesen mit der Aussage das Urlaub nur von zwei Wochen möglich ist, nach Nachfrage auf die Begründung kam die Aussage "andere gehen auch in den Urlaub und die Anforderungen der Stelle lässt eine längere Urlaubszeit nicht zu. Der restliche Urlaub wird dann ausbezahlt."
Ist das rechtens?
Danke im Vorraus
Grüße MN.

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16928 Beiträge, 5885x hilfreich)

Zitat (von MN.):
Da ich eine Abendschule besuche und noch einen anderen Arbeitsgeber habe, bringt mir Urlaub nur in Verbindung von Ferienzeiten und/oder wenn ich in meiner anderen Arbeit für den selben Zeitraum auch Urlaub bekomme etwas.
Das ist dein Problem.

Zitat (von MN.):
nach Nachfrage auf die Begründung kam die Aussage "andere gehen auch in den Urlaub und die Anforderungen der Stelle lässt eine längere Urlaubszeit nicht zu.
Plausibel

Zitat (von MN.):
Ist das rechtens?
Ja

Wenn andere mit der Beantragung des Urlaubs schneller waren und du dadurch blockiert wirst ist das schlicht und einfach Pech für dich. Was hat dich denn davon abgehalten den Urlaub schon viel früher zu beantragen?

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#2
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8070x hilfreich)

Ein Arbeitgeber darf einen längeren Urlaub verwehren, wenn betriebsbedingte Gründe gegen die Gewährung sprechen. Das kann auch der Urlaubsanspruch anderer Mitarbeiter sein.
Wenn dann der Resturlaub nicht mehr im Arbeitsverhältnis genommen werden kann, ist er auszuzahlen.

Sollte man die betriebsbedingten Gründe für vorgeschoben halten kann man auch auf Gewährung des gesamten Urlaubs klagen. Der Rechtspfleger in der Rechtsantragsstelle des Arbeitsgerichts formuliert die Klage kostenlos.


Signatur:

Nur wer sich bewegt, hört seine Ketten rasseln.

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#3
 Von 
MN.
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Konnte erst ab Anfang September Urlaub beantragen, da sie zuvor keinen Urlaubsantrag genehmigen solange die Probezeit besteht.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
MN.
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Konnte erst ab Anfang September Urlaub beantragen, da sie zuvor keinen Urlaubsantrag genehmigen solange die Probezeit besteht.

Zitat (von -Laie-):
Zitat (von MN.):
Da ich eine Abendschule besuche und noch einen anderen Arbeitsgeber habe, bringt mir Urlaub nur in Verbindung von Ferienzeiten und/oder wenn ich in meiner anderen Arbeit für den selben Zeitraum auch Urlaub bekomme etwas.
Das ist dein Problem.

Dient Urlaub nicht zur Erholung?

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#5
 Von 
Start4u
Status:
Schüler
(306 Beiträge, 122x hilfreich)

Zitat:
Konnte erst ab Anfang September Urlaub beantragen, da sie zuvor keinen Urlaubsantrag genehmigen solange die Probezeit besteht.


Hier hast Du wahrscheinlich etwas falsch verstanden. Du durftest während der Probezeit keinen Urlaub nehmen. Das ist häufig der Fall. Aber seinen Urlaubsantrag abgeben, für einen Zeitraum nach der Probezeit wäre wahrscheinlich schon an Deinem ersten Arbeitstag möglich gewesen. Eine frühe Planung ist nämlich auch in puncto Urlaub ganz im Sinne des Arbeitgebers.

Und selbst ein genehmigter Urlaubsantrag ändert nichts an der Tatsache, das während der Probezeit gekündigt wird. Dementsprechend würde eine solche Regelung keinen Sinn machen.

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#6
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16928 Beiträge, 5885x hilfreich)

Zitat (von MN.):
Dient Urlaub nicht zur Erholung?
Doch natürlich.

Zitat (von MN.):
Konnte erst ab Anfang September Urlaub beantragen, da sie zuvor keinen Urlaubsantrag genehmigen solange die Probezeit besteht.
Das ist falsch. Urlaub beantragen kann man direkt nachdem ein Arbeitsverhältnis besteht.

Signatur:

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#7
 Von 
MN.
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von -Laie-):
Zitat (von MN.):
Dient Urlaub nicht zur Erholung?
Doch natürlich.

Wie passt dann Ihre Aussage zu dem? Anmerkung der andere Arbeitgeber ist mein Hauptjob mit 40std/woche, die Schule beläuft sich auf 32,5 std/woche. Wo ist der Urlaub dann erholsam, wenn ich im Urlaub immernoch eine 72,5std/woche habe. Ruhezeiten stehen ja auch immer in Verbindung mit allen Tätigkeiten.

Zitat (von MN.):
Konnte erst ab Anfang September Urlaub beantragen, da sie zuvor keinen Urlaubsantrag genehmigen solange die Probezeit besteht.
Das ist falsch. Urlaub beantragen kann man direkt nachdem ein Arbeitsverhältnis besteht.


Deren Aussage war am Anfang das sie jeden Urlaubsantrag innerhalb der Probezeit ablehnen unabhängig davon für wann der Urlaubsantrag ist, da die Mitarbeiter vorrang haben deren Probezeit schon ausgelaufen ist.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8070x hilfreich)


@MN,
der Arbeitgeber hat sich Ihnen gegenüber rechtswidrig verhalten, Sie haben das Recht, auch schon in der Probezeit Urlaub zu beantragen und der Arbeitgeber hat zu bewilligen, außer er hat betriebliche Gründe, die dagegen sprechen.
Wenn der Arbeitgeber Urlaub ablehnt oder den Antrag gar nicht annimmt dann hilft das Arbeitsgericht.


-- Editiert von altona01 am 19.09.2017 20:30

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