Meine Schwester hat geerbt, ich bin enterbt. Direkt vom Vater. Weitere Erbberechtigte gibt es nicht. Mutter ist schon verstorben. Es gab ein Testament und eine protokollierte Eröfgnung. Ich habe es abgeheftet und erstmal nichts gemacht. Nun schoss mir durch den Kopf, ob ich Bescheid bekomme, dass sie das Erbe angenommen hat? Oder darf ich zum Amtgericht gehen und das einsehen? Gibt es da einen automatischen Informationsfluss ?
Hab ich einen Anspruch darauf zu erfahren, ob der Erbe sein Erbe überhaupt angenommen hat?
Testament oder Erbe?
Testament oder Erbe?
Man nimmt kein Erbe an - das geschieht automatisch. Aktiv kann man ein Erbe allenfalls ausschlagen. Und dann würde das Erbe an Sie weiterwandern, schlicht infolge der gesetzlichen Erbfolge. Darüber würden Sie dann durchaus informiert...
Zitat:Und dann würde das Erbe an Sie weiterwandern, schlicht infolge der gesetzlichen Erbfolge.
Nein, das Erbe ginge an deren Kinder (sofern vorhanden).
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Aber ich kann nicht schriftliches einfordern, oder? Gibt es eine nachweis, den ich mir beim Amtsgericht einholen kann?
Nein, das Erbe ginge an deren Kinder (sofern vorhanden). Das stimmt natürlich. Also werden Sie nur informiert, wenn die auch ausschlagen (oder die Mutter für die minderjährigen Kinder).
Gibt es eine nachweis, den ich mir beim Amtsgericht Worüber denn? "Hiermit wird bescheinigt, daß Frau X ihr Erbe nicht ausgeschlagen hat"? Sowas gibt es natürlich nicht...
Zitat:Aber ich kann nicht schriftliches einfordern, oder? Gibt es eine nachweis, den ich mir beim Amtsgericht einholen kann?
Wozu? Was willst Du erreicht?
Meinen Pflichtteil!
Wo ist das Problem? Du machst Deinen Pflichtteilsanspruch gegenüber Deiner Schwester geltend und gut ist. Dazu brauchst Du keinen Nachweis.
Man kann trotzdem beim Nachlassgericht anfragen, ob in der Nachlasssache XY Ausschlagungen vorliegen. Das wird im Regelfall auch mitgeteilt, wenn man sein berechtigtes Interesse darlegt.
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