Hab ich einen Anspruch darauf zu erfahren, ob der Erbe sein Erbe überhaupt angenommen hat?

18. September 2017 Thema abonnieren
 Von 
FrauStressfrei
Status:
Praktikant
(618 Beiträge, 185x hilfreich)
Hab ich einen Anspruch darauf zu erfahren, ob der Erbe sein Erbe überhaupt angenommen hat?

Meine Schwester hat geerbt, ich bin enterbt. Direkt vom Vater. Weitere Erbberechtigte gibt es nicht. Mutter ist schon verstorben. Es gab ein Testament und eine protokollierte Eröfgnung. Ich habe es abgeheftet und erstmal nichts gemacht. Nun schoss mir durch den Kopf, ob ich Bescheid bekomme, dass sie das Erbe angenommen hat? Oder darf ich zum Amtgericht gehen und das einsehen? Gibt es da einen automatischen Informationsfluss ?

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32894 Beiträge, 17273x hilfreich)

Man nimmt kein Erbe an - das geschieht automatisch. Aktiv kann man ein Erbe allenfalls ausschlagen. Und dann würde das Erbe an Sie weiterwandern, schlicht infolge der gesetzlichen Erbfolge. Darüber würden Sie dann durchaus informiert...

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#2
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8055 Beiträge, 4512x hilfreich)

Zitat:
Und dann würde das Erbe an Sie weiterwandern, schlicht infolge der gesetzlichen Erbfolge.

Nein, das Erbe ginge an deren Kinder (sofern vorhanden).

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#3
 Von 
FrauStressfrei
Status:
Praktikant
(618 Beiträge, 185x hilfreich)

Aber ich kann nicht schriftliches einfordern, oder? Gibt es eine nachweis, den ich mir beim Amtsgericht einholen kann?

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#4
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32894 Beiträge, 17273x hilfreich)

Nein, das Erbe ginge an deren Kinder (sofern vorhanden). Das stimmt natürlich. Also werden Sie nur informiert, wenn die auch ausschlagen (oder die Mutter für die minderjährigen Kinder).
Gibt es eine nachweis, den ich mir beim Amtsgericht Worüber denn? "Hiermit wird bescheinigt, daß Frau X ihr Erbe nicht ausgeschlagen hat"? Sowas gibt es natürlich nicht...

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#5
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8055 Beiträge, 4512x hilfreich)

Zitat:
Aber ich kann nicht schriftliches einfordern, oder? Gibt es eine nachweis, den ich mir beim Amtsgericht einholen kann?

Wozu? Was willst Du erreicht?

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#6
 Von 
FrauStressfrei
Status:
Praktikant
(618 Beiträge, 185x hilfreich)

Meinen Pflichtteil!

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8055 Beiträge, 4512x hilfreich)

Wo ist das Problem? Du machst Deinen Pflichtteilsanspruch gegenüber Deiner Schwester geltend und gut ist. Dazu brauchst Du keinen Nachweis.

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#8
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6998 Beiträge, 3920x hilfreich)

Man kann trotzdem beim Nachlassgericht anfragen, ob in der Nachlasssache XY Ausschlagungen vorliegen. Das wird im Regelfall auch mitgeteilt, wenn man sein berechtigtes Interesse darlegt.

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