Anwalt fordert neue Vollmacht bei gleichzeitiger Ablehnung der Deckung durch RSV

18. September 2017 Thema abonnieren
 Von 
Dopavin
Status:
Praktikant
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Anwalt fordert neue Vollmacht bei gleichzeitiger Ablehnung der Deckung durch RSV

Es geht um das Thema Sozialrecht gegen eine Berufsgenossenschaft und ein bisher außergerichtliches Verfahren.

Das Anliegen war ursprünglich, den Zeitpunkt einer MdE-Erhöhung nicht erst ab dem Tag des Gutachtens, sondern zu dem Zeitpunkt zählen zu lassen, ab dem es zum ersten Mal ärztlich dokumentiert war. Die BG lehnte ab und es wurde ein Anwalt beauftragt. Der Anwalt sah gute Chancen und wurde beauftragt. Es besteht eine RSV seit 3 Jahren. Die RSV gab zuerst eine Deckungszusage für das Widerspruchsverfahren in dieser Angelegenheit.
Die RSV teilte dann, nachdem der Anwalt seine Arbeit aufnahm mit, dass der Unfall (vor 20 Jahren) vor RSV-Vertragsbeginn liegt, daher könne keine Deckungszusage gemacht werden. Der Anwalt teilte mit, dass über die Deckung kein Streit entstehen werde, da es nicht um den Unfalltag, sondern um den Bescheid (vor 2 Jahren) ginge. Der Mandant vertraute dem Anwalt und wartete ab. Von der RSV kam kein weiteres Schreiben.
Nun hat der Anwalt bei dieser Angelegenheit schon sehr gut gearbeitet, der Gutachter sagt, dass der Verschlimmerungs-Zeitpunkt auch früher liegen kann und er sich da nicht festlegen kann.

Der Anwalt entschied selbstständig, dass er auch noch die Berechnung der Unfallrente anzweifelt und ging hier zeitgleich gegen die BG vor.Auch hierfür schickte die RSV wieder eine Ablehnung der Deckungszusage. Die RSV schreibt, dass es um einen Bescheid von 1999 geht, der aufgehoben werden soll und dieser läge vor Vertragsbeginn. Ich finde die Argumentation der BG schlüssig.

Mehrfach wird vom Anwaltsbüro der Wunsch nach telefonischer Rücksprache mit dem Anwalt abgelehnt, "aufgrund hohem Arbeitsaufkommens".

Allerdings erhält der Mandant nun eine neue Vollmacht, die er für das gerichtliche Verfahren ausgefüllt zurücksenden soll.

Der Mandant hatte ursprünglich und auch schon per Fax dem Anwalt mitgeteilt, dass sein Kostenrisiko bei der Selbstbeteiligung bleiben soll.

Nun ist der Mandant unsicher, wenn er die neue Vollmacht ausfüllt, was ihm für Kosten drohen könnten. Bisher stehen eigentlich zwei Ablehnungen der Deckungszusagen der RSV im Raum, ein Anwalt, der wohl sehr gut ist und auch gut arbeitet aber scheinbar nicht erreichbar ist und ein Mandant, der überhaupt nicht weiß, wie der Stand der Dinge ist und nicht weiß, ob die neue Vollmacht ohne Risiko abgegeben werden kann.






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