Hallo,
ich bitte um Tipps und Ratschläge zu folgender Situation (möglicherweise ist es auch eher eine praktische Frage als eine rechtliche Frage):
A hat ein Auto, das Auto ist alt und rostig, TÜV läuft bald ab. A möchte nichts mehr in das Auto investieren, es noch bis zum Ablauf der TÜV-Frist nutzen und es anschließend abmelden.
Das Problem: Der KfZ-Bief (Zulassungsbescheinigung Teil II) ist unauffindbar - vermutlich beim letzten Umzug versehentlich im Altpapier gelandet.
1) Man kann ein Auto auch abmelden, ohne den KfZ-Brief vorzulegen. Richtig?
2) Bei der Abmeldung wird möglicherweise ein Nachweis über den Verbleib des Autos verlangt (Verkauf, Verschrottung). Ohne Brief kann man nicht verkaufen und ohne Brief nimmt auch kein seriöser Verwerter das Auto an. Was nun?
3) Wenn es A gelingt, das Auto ohne Brief abzumelden, hat A das abgemeldete Auto bei sich auf dem Hof rumstehen. Gibt es Autohändler, die abgemeldete Autos ohne Brief ankaufen, z.B. für den Export nach weit weg? Ist sowas überhaupt realistisch?
4) A hat gelesen, dass die Ausstellung eines Ersatz-KfZ-Briefs langwierig und teuer ist. Was käme da auf A zu?
Hintergrund: Das Auto hat einen Restwert im unteren dreistelligen Bereich. Kosten und Aufwand für Abmeldung (A müsste stets Urlaub nehmen, um Staßenverkehrsamt aufzusuchen), ggf. Ersatz-Brief könnten den Restwert überschreiten.
Wenn A einen Käufer finden würde, der das Auto trotz fehlenden Briefs vom Wohnsitz des A abholt und auf Käufer-Kosten abmeldet, würde A das Auto wahrscheinlich für 1€ abgeben ....
KfZ abmelden und "loswerden" ohne KfZ-Brief
Problem nach Autokauf?
Problem nach Autokauf?
ZitatRichtig? :
Nein, eigentlich nicht. Kann aber sein, dass man das in einem mit der Verlustmeldung a handeln kann.
Zitat4) A hat gelesen, dass die Ausstellung eines Ersatz-KfZ-Briefs langwierig und teuer ist. Was käme da auf A zu? :
Etwas Papierkram, eidesstattliche Erklärung. Dürfte unter 100€ liegen. Dauert schon ein paar Wochen. Unter Umständen kann ein Ersattdokumenten ausgegeben werden.
ZitatGibt es Autohändler, die abgemeldete Autos ohne Brief ankaufen :
Das fragt man am besten denjenigen, dem man das Fahrzeug gedenkt zu Verkaufen. Der Anteil seriöser Händler dürfte sich wohl durch das Fehlen der zul.Besch. Teil II drastisch verringern.
ZitatWas nun? :
Mal davon abgesehen, dass ich noch nie nach dem Verbleib des abzumeldenden Fahrzeugs gefragt wurde: wie wäre es mit der Wahrheit?
Die Unterscheidung zwischen zeitlicher Abmeldung und Außerbetriebsetzung gibt es nicht mehr. Theoretisch kann man die Außerbetriebsetzung sofort erwirken. An sonsten geschieht sie automatisch 7 Jahre nach Abmeldung.
-- Editiert von Guruhu am 18.09.2017 12:45
-- Editiert von Guruhu am 18.09.2017 12:48
Ich habe vor Jahren ein Auto gekauft welches zugelassen war, der Verkäufer hat den Brief auch nicht mehr gefunden. Der Verkäufer hat auf seiner Zulassungsstelle eine Verlustmeldung des Briefes und die dazugehörige Eidesstattliche Erklärung abgegeben.
Meine für mich zuständige Zulassungsstelle hat sich mit seiner in Verbindung gesetzt und ich konnte den Wagen ohne Probleme ab bzw ummelden.
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Das Abmelden funktioniert noch problemlos ohne Fahrzeugbrief (Teil2), für die Abmeldung werden nur ein gültiger Personalausweis oder gültiger Reisepass des Fahrzeughalters, die Zulassungsbescheinigung Teil I (bzw. Fahrzeugschein)und die Kennzeichenschilder des Fahrzeugs benötigt.
Ein verschrotten lassen ohne Brief ist aber nicht möglich, hier reicht auch nicht die eidesstattliche Erklärung, man braucht zwingend Ersatzpapiere......
Ob sich ein (seriöser) Käufer findet der das Fahrzeug ohne Schein übernimmt, und sei es nur zur Verschrottung, wage ich zu bezweifeln, denn dieser hat dann die Rennerei und muss zwingend neue Papiere besorgen.
wenn dann nur beim wald und wiesenhändler für den export verkauf aber selbst da wird es schwer
Und jetzt?
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