Mietminderung wegen Bautätigkeit des Vermieters?

17. September 2017 Thema abonnieren
 Von 
west13
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Mietminderung wegen Bautätigkeit des Vermieters?

Hallo,
ich habe ein Reihenmittelhaus gemietet.
Unser Vermieter ist zugleich unser Nachbar im Eckhaus neben uns. Dort wird jetzt ein Anbau gemacht.
Die Bauarbeiten führen dazu daß ich nicht mehr mit dem Auto in die Einfahrt und auch nicht in die Garage kann. Außerdem ist mir tagsüber meistens nicht möglich meine Haustür zu erreichen, ich muss dann durch den Garten unserer Nachbarn und dann über den Zaun! Auch meine Kinder müssen zur Schule und wieder nach Hause diesen Weg wählen. Das ist vor allem mit einkäufen für mich fast unmöglich.
Das Bauvorhaben wurde mir ganz anders angekündigt, angeblich sollte nur der Kran in der Einfahrt stehen und das auch so, dass ich mit dem Auto drum fahren kann.
Was kann ich jetzt tun, bzw. wie viel Mietminderung steht mir zu?

Ich freue mich auf Antworten die mir weiter helfen,
Liebe Grüße
West13

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Ich denke schon, dass Ihnen Mietminderung zustehen würde, aber wie wäre es, wenn Sie mal direkt mit Ihrem VM sprechen und auf die Unwägbarkeiten hinweisen, evtl. kann man die Dinge ja auch "auf dem kurzen Dienstweg" lösen, ich denke dabei daran, dass der VM direkt nebenan wohnt, da wäre schon in Hinsicht auf die Nachbarschaft wohl eher Goodwill angesagt (von beiden Seiten).

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von west13):
Die Bauarbeiten führen dazu daß ich nicht mehr mit dem Auto in die Einfahrt und auch nicht in die Garage kann.

Für den nicht nutzbaren Teil würde ich erstmal den % Anteil an der Mietsache berechnen.



Zitat (von west13):
Außerdem ist mir tagsüber meistens nicht möglich meine Haustür zu erreichen,

Warum?



Zitat (von west13):
und dann über den Zaun!

Muss man sich jetzt wie genau vorstellen?



Zitat (von AltesHaus):
aber wie wäre es, wenn Sie mal direkt mit Ihrem VM sprechen und auf die Unwägbarkeiten hinweisen, evtl. kann man die Dinge ja auch "auf dem kurzen Dienstweg" lösen,

Dem sollte man in jedem Falle den Vorzug geben.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#3
 Von 
Chylla
Status:
Student
(2107 Beiträge, 626x hilfreich)

Hallo,

und eines sollte man nie vergessen. Wenn man günstig wohnt, also unter dem Mietspiegel, dann sollte man sich eine Minderung immer gut überlegen.

Denn der Vermieter wird dem dann zustimmen. Aber dann die Miete bis zum Spiegel erhöhen. Das ist (nach Beachtung der Fristen, usw.) sein gutes Recht. Und die Erhöhung ist dann nicht vorübergehend.

In dem Fall ist ein freundliches Gespräch auch aus finanziellen Gründen nur anzuraten.

Signatur:

Viele Grüße Chylla

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
west13
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von west13):
Die Bauarbeiten führen dazu daß ich nicht mehr mit dem Auto in die Einfahrt und auch nicht in die Garage kann.

Für den nicht nutzbaren Teil würde ich erstmal den % Anteil an der Mietsache berechnen.



Zitat (von west13):
Außerdem ist mir tagsüber meistens nicht möglich meine Haustür zu erreichen,

Warum?

Hier gibt es eine genmeinsame einspurige Einfahrt, die Baustelle ist ganz vorne. Wenn also tagsüber gearbeitet wird, ist die Einfahrt abgesperrt, weil da mit Kran und Bagger gearbeitet wird. Ich kann also nicht mal zu Fuß durch. Nach Feierabend ist ein Fußweg frei.

Zitat (von west13):
und dann über den Zaun!

Muss man sich jetzt wie genau vorstellen?

Um dann meine Haustür erreichen zu können, muss ich bei den Nachbarn (Dritte Partei) auf meiner Gartenseite durch deren Garten und dann über den Zaun zwischen den Grundstücken.

Zitat (von AltesHaus):
aber wie wäre es, wenn Sie mal direkt mit Ihrem VM sprechen und auf die Unwägbarkeiten hinweisen, evtl. kann man die Dinge ja auch "auf dem kurzen Dienstweg" lösen,

Dem sollte man in jedem Falle den Vorzug geben.


Ich habe selbstverständlich schon mit meinem Vermieter gesprochen, der ist sebst von der Situation überfordert. Ich würde gerne für das nächste Gespräch einen Anhalt haben, wie viel Mietminderung ich dem Vermieter vorschalgen kann. Ich habe damit keine Erfahrung.
Die Miete für die nicht nutzbare Garage sind 75,- kann ich die zu 100% abziehen?

Vielen Dank für Deine Antwort

LG West13

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Wenn sie tatsächlich nicht nutzbar wäre, dann mE ja.

Wissen Sie denn, wie lange die Baumaßnahme dauern soll?

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
west13
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Leider kann mir mein Vermieter nicht sagen wie lang es genau dauern wird, ist Wetterabhänging. Bei gutem Wetter noch mindestens 4 Wochen. 6 Wochen sind es schon.

LG West13

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Der Vermieter scheint ja kooperativ zu sein.

Die Garage ist nicht nutzbar? Oder lagern da doch noch ein paar Sachen drin? In letzerem Falle wären es eigentlich keine 100%.



Die kürzung der Garagenmiete würde ich mal ansprechen.
Und dann noch etwas für den Umweg durch den Garten, da ist ja auch eine Erschwernis. Da müsste man dann mal verhandeln, in wie weit eure Vorstellenungen da kompatibel sind.

Was wäre denn die Miete (ohne Garage) und was würde man als Minderung vorschlagen?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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