Partenkind aufnehmen

16. September 2017 Thema abonnieren
 Von 
go474715-96
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Partenkind aufnehmen

Hallo ich habe eine Frage.
Darf ich so ohne weiteres mein partenkind zu uns nehmen das Sie bei uns wohnen tut.
Sie aber weiter in ihre Schule geht.
Ihre Eltern wären damit einverstanden.
Sie soll auch nicht umgemeldete werden also hier leben und weiter bei den Eltern gemeldet.
Denn da ist mehr als dicke Luft da gibt es fast täglich Stierkämpfe.
Mit freundlichen Grüßen
Frank

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38481 Beiträge, 14013x hilfreich)

Welcher Verwandheitsgrad besteht? Patenkind ist kein juristischer Begriff, sondern ein religiöser. Außerdem sind Menschen dort zu melden, wo sie leben. Es interessiert nicht, ob man das will oder beabsichtigt.

Aber mach uns erst einmal schlau hinsichtlich der familiären Verhältnisse. Vielleicht geht es ja ganz unproblematisch.

wirdwerden

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#2
 Von 
go474715-96
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Dann versuche ich es doch mal.
Keine Blutsverwandtschaft einfach nur Freunde und wir haben bzw. meine Frau hat vor 13 Jahren die Patenschaft übernehmen und nun ist es so das die kleine ihre Familie terrorisiert und auch angefangen hat sich zu Ritzen und auf andere Art weh zutun.
Die einzigen die noch an Sie ran kommen sind meine Frau und ich wir haben Sie auch so oft es geht bei uns. Und ihre Eltern sind um jede Minute die Sie bei uns ist dankbar. Sie waren schon beim Arzt mit ihr und in der Psychiatrie. Auch wir haben mehr Fach mit ihr gesprochen dann geht es drei vier Tage und dann ist alles wieder auf Anfang. Nun möchten wir ihr auch nicht drohen dem wir befürchten das dass nach hinten los gehen könnte.
Darum die Frage kann die kleine bei uns wohnen aber trotzdem bei Ihnen Eltern gemeldet bleiben und auch weiter da zur Schule gehen Sie wohnen nur einen Ort weiter aber in einem anderen Landkreis.
Mfg Frank

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#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38481 Beiträge, 14013x hilfreich)

Nein, so läuft das nicht. Ohne Verwandschaft bedarf es bei der dauerhaften Fremdunterbringung (über zwei Monate hinaus) der Überprüfung und Genehmigung des Jugendamtes. Ergibt sich aus dem SGB VIII. Auch sind die melderechtlichen Regelungen zu beachten. Der Mensch ist nun mal in Deutschland da zu melden, wo er wohnt und nicht irgendwo. Der Schulbesuch in der alten Schule dürfte kein Problem sein.

wirdwerden

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#4
 Von 
go474715-96
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Ok danke für die ausführliche Antwort.
Und wie sieht es aus wenn wir Sie mit zweitem Wohnsitz bei uns melden. Es geht uns und ihren Eltern ja darum das Sie nicht noch weiter Abstürzen tut. Denn die anderen altanative wäre dann nur noch Kinderheim wo aber gleich wieder das Problem ist das Sie rebelliert. Es muss doch eine Möglichkeit geben ohne Behörden krieg.
Mfg Frank

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#5
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38481 Beiträge, 14013x hilfreich)

Frank, die Meldeadresse hat gar nichts damit zu tun. Wirklich nicht. Was wird mit dem Beibehalten der alten Adresse bezweckt?

wirdwerden

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#6
 Von 
go474715-96
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Ein Schul Wechsel da wir wie gesagt ein anderer Landkreis sind.
Mfg

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38481 Beiträge, 14013x hilfreich)

Nö, das ist kein Grund. Da werden von Landkreis zu Landkreis Augleichszahlungen geleistet, und gut ist. Das ist nun wirklich nicht das Problem.

wirdwerden

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
go474715-96
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Dankeschön für deine Hilfe wirdwerden.
Wir werden morgen mal mit dem terapolten und der Schulleitung ein Gespräch suchen und höflich eine Lösung finden.
Noch einmal vielen lieben Dank und einen schönen Sonntag noch.
Mfg Frank.

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