Fotorecht: Straßenfotografie verboten, aber Fotos von Straftaten bei Polizei hochladen

15. September 2017 Thema abonnieren
 Von 
guest-12302.02.2019 17:54:38
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)
Fotorecht: Straßenfotografie verboten, aber Fotos von Straftaten bei Polizei hochladen

Hallo,
Fotografieren ist mein Hobby. Ein zeitlang habe ich micht auf Straßen/Plätze gestellt und Szenen und (auch gezielt) Personen fotografiert. Inzwischen ist gerade das "freie" Fotografieren von Personen im Grunde so gut wie verboten (zum Leidwesen etlicher Straßenfotografen). Allerdings kann man bei Straftaten oft lesen, dass man Fotos und Videos davon bei der Polizei hochladen soll.

Ich finde das ganze sehr Irritierend. Man darf (sei es nun als Hobby oder als Profi) sich quasi nicht auf die Straße stellen und "rumknipsen", sonst ist man mit einem halben Bein vorm Richter. Man soll aber Fotos von genau dieser Machart der Polizei geben, wenn was passiert ist. Und gerade solche Fotos/Videos sind doch laut Gesetz erst recht verboten, wenn Menschen in "unwürdigen" Momenten fotografiert werden. Also dann, wenn sie z.B. beim Karneval besoffen in der Ecke liegen oder verletzt und hilflos sind.

Ja was denn nun? Das sind doch Widersprüche. Ich darf nicht, aber ich soll's der Polizei geben.

Wie ist das in Einklang zu bringen? Ich könnte mich doch den ganzen Tag auf den KuDamm oder irgendwo ander hinstellen, fleissig Fotografieren und wenn mich jemand anspricht (oder sogar die Polizei) kann ich doch behaupten, ich warte darauf, dass ich eine Straftat fotografiere, damit ich das bei der Polizei hochladen

Was meint ihr dazu? Je mehr ich mich mit dieser Thematik befasse, desto verwirrter werde ich.

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10655 Beiträge, 4201x hilfreich)

Zitat (von Ci:Lf):
....wenn Menschen in "unwürdigen" Momenten fotografiert werden. Also dann, wenn sie z.B. beim Karneval besoffen in der Ecke liegen oder verletzt und hilflos sind.


Besoffen in der Ecke liegen ist in der Regel auch keine Straftat, diese Bilder will die Polizei garantiert nicht haben.
Die Polizei möchte Bilder von Straftaten (möglichst vom Täter) und da ist es auch nicht verboten, solche Bilder anzufertigen.

Es gibt Rechte wie z.B. den Datenschutz oder das Recht am eigenen Bild etc., welche hinter anderen "wichtigeren" Rechten zurückstehen.
Es kann also gerechtfertigt sein Rechte zu verletzen um höherrangige Rechte erfüllen / durchsetzen zu können.

Was man tunlichst unterlassen sollte, ist natürlich das eigene veröffentlichen solcher Bilder, dazu brauchst selbst die Polizei das OK des Gerichts.

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#2
 Von 
guest-12302.02.2019 17:54:38
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von spatenklopper):
Es gibt Rechte wie z.B. den Datenschutz oder das Recht am eigenen Bild etc., welche hinter anderen "wichtigeren" Rechten zurückstehen.


Aber hier ist mMn doch die Grenze sehr schwammig. Denn nach Auffassung des BVG ist schon das Ablichten verboten. Wenn ich also ein Foto von jemanden mache, ist das Verboten, weil ich das Recht am eigenen Bild verletze und wenn es Hart auf Hart käme, könnte mich diese Person sogar verklagen. Wird diese Person aber just in diesem Moment überfallen und ich kann mit diesem Foto die Straftat aufklären, ist dieses Foto legitim.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10655 Beiträge, 4201x hilfreich)

Zitat (von Ci:Lf):
Wenn ich also ein Foto von jemanden mache, ist das Verboten, weil ich das Recht am eigenen Bild verletze


Nicht unbedingt.

Es kommt auf den Zweck des Bildes an, ist die Person das Hauptmotiv oder nur Beiwerk, also mache ich das Bild wegen der Person, oder ist sie nur "einfach mit drauf".

Hauptmotiv - ohne Einwilligung nicht erlaubt
Beiwerk - erlaubt
Bei der Dokumentation von Straftaten wäre die Person als Hauptmotiv dann aber wieder erlaubt, da die Rechte am eigenen Bild hinter dem Interesse an der Strafverfolgung zurückstehen.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von Ci:Lf):
Ich könnte mich doch den ganzen Tag auf den KuDamm oder irgendwo ander hinstellen, fleissig Fotografieren und wenn mich jemand anspricht (oder sogar die Polizei) kann ich doch behaupten, ich warte darauf, dass ich eine Straftat fotografiere, damit ich das bei der Polizei hochladen

Ja, nur wird Dir diese Schutzbehauptung nichts nützen, da ja gar keine Straftaten passiert sind
Du darfst erst dann fotografieren, wenn die Straftat passiert bzw. passiert ist und auch nur dann wenn es zur Beweissicherung wäre.



Zitat (von Ci:Lf):
Denn nach Auffassung des BVG ist schon das Ablichten verboten. Wenn ich also ein Foto von jemanden mache, ist das Verboten, weil ich das Recht am eigenen Bild verletze und wenn es Hart auf Hart käme, könnte mich diese Person sogar verklagen.

Korrekt



Zitat (von Ci:Lf):
Wird diese Person aber just in diesem Moment überfallen und ich kann mit diesem Foto die Straftat aufklären, ist dieses Foto legitim.

Auch korrekt. Einfach weil in dem Moment der Fotografierte bzw. der Staat das Interesse an der aufklärung der Straftat hat, somit treten nachrangige Rechte wie Datenschutz und Persönlichkeitsrechte hinter die Strafverfolgung zurück.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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