Mehrfach zu schnell gefahren

14. September 2017 Thema abonnieren
 Von 
Jfs
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Mehrfach zu schnell gefahren

Ich bin leider mehrfach zu schnell gefahren und bin mir nicht sicher, ob mir nun ein Fahrverbot bevorsteht.
April 2016: Autobahn, 24 kmh zu schnell, Bußgeld
Februar 2017: ausserorts 10 kmh zu schnell, Bußgeld
März 2017: Autobahn, 27 kmh zu schnell, erhöhtes Bußgeld, 1 Punkt
August 2017: Autobahn, 21 kmh zu schnell, Antwort steht noch aus.

Wer kann einschätzen, was ich zu erwarten habe?

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10655 Beiträge, 4201x hilfreich)

Normales (eventuell erhöhtes) Bußgeld.
Fahrverbot kommt erst bei 2x > 26km/h drüber, innerhalb eines Jahres.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Wassermaxe
Status:
Schüler
(193 Beiträge, 34x hilfreich)

Naja, "Spatenklopper": Kann so sein, MUSS aber nicht!

Beschäftige dich in diesem Zusammenhang mal mit "Beharrlichkeit".

Zitate aus dem Netz:

Im Gesetz kann der Term beharrliche Pflichtverletzung vorliegen, wenn ein Fahrer wiederholt gegen das Verkehrsrecht verstößt. Dann wird ihm nämlich vorgeworfen, dass ihm die für die Teilnahme am Straßenverkehr erforderliche Rechtstreue fehlt.
Das bedeutet, ihm fehlt ebenfalls die Notwendigkeit, einzusehen, dass er einen Verkehrsverstoß begangen hat. Insbesondere, wenn zwei Zuwiderhandlungen zeitnah zueinander geschahen.

Daher kann eine beharrliche Pflichtverletzung auch nur angenommen werden, wenn ein Fahrer eine Verkehrsordnungswidrigkeit zum zweiten Mal begeht. Denn in diesem Moment kann die Behörde mutmaßen, dass der Betroffene das Fehlverhalten bei seinem ersten Verstoß gegen das Verkehrsrecht nicht eingesehen hat. Somit besteht die Annahme, dass der Autofahrer folglich immer wieder mit beharrlicher Handlungsweise dieses oder ein anderes Verkehrsvergehen ausüben würde.


Es liegt jedoch im Ermessen der Behörde, ob der zweite Verstoß unter Beharrlichkeit geschah. Grundsätzlich urteilen die Behörden stets per Einzelfallentscheidung über das jeweilige Vergehen, das im Straßenverkehr begangen wurde.

Vielleicht eher unwahrscheinlich, aber nicht mit Sicherheit auszuschließen!



-- Editiert von Wassermaxe am 15.09.2017 15:01

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von Jfs):
Wer kann einschätzen, was ich zu erwarten habe?

Eventeuell ein Schreiben der Führerescheinstelle, weil man Zweifel an der Eignung zum führen von Kraftfahrzeugen hat.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Jfs
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für die Antworten,

Die Bandbreite der Konsequenzen kann demnach ja Recht gross sein. Ich fahre seit 31 Jahren ohne Konflikte mit den Verkehrsregeln - Ausnahme: vor 17 Jahren hatte ich einmal einen Punkt in Flensburg- so dass ich auf Milde hoffe, auch wenn ich zuletzt mehrere Geschwindigkeitsüberschreitungen hatte.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Wassermaxe
Status:
Schüler
(193 Beiträge, 34x hilfreich)

Natürlich kann dir hier - wie du ja bereits gemerkt hast - niemand genau vorhersagen was auf dich zukommen wird.
Was man dir aber mit recht großer Zuverlässigkeit zusichern kann:

"Milde" wird eine Behörde eher nicht walten lassen. Da gibt es Vorschriften, die umgesetzt werden. Nicht mehr, nicht weniger. Das sichert dann auch, das jeder gleich behandelt wird.

Man bekommt auch kein "milderes Urteil" wenn man 30 Jahre im Straßenverkehr unauffällig war und dann mit 1,8 Promille in eine Verkehrskontrolle kommt....

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Jfs
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

@ Wassermaxe:
Das hört sich leider für mich nicht logisch an: man kann es nicht voraussagen aber es gibt Vorschriften die umgesetzt werden. Die einzige für mich darin erkennbare Logik ist, dass Dir die Vorschriften auch nicht bekannt sind. Das war eigentlich meine Hoffnung, als ich hier meinen Fall geschildert habe- etwas mehr Gewissheit bei der Einschätzung der Lage zu bekommen.

Vielen Dank für alle Beiträge, ich werde zum Ausgang berichten.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Wassermaxe
Status:
Schüler
(193 Beiträge, 34x hilfreich)

Hast du das gelesen, was ich dir weiter oben bereits schon geschrieben hatte??

Es sind in deinen Fall Einzelfallentscheidungen.
Nicht zu verwechseln mit "Milde"!
Anscheinend kennst du den Unterschied nicht.
Eine Behörde hat Vorgaben, wie sie welche Umstände einzuschätzen hat, bzw. wie dann welches Vergehen geahndet wird.
Darin aber unterscheidet sich die eine Behörde evtl. von einer anderen.

Beispiel "Alkohol im Straßenverkehr":
Während die eine Behörde in Bundesland A die Vorgabe hat ab 1,1 Promille bereits eine MPU anzuordnen, geschieht dies im Bundesland B bei einer anderen Behörde, unter Berücksichtigung derer Vorgaben, erst ab 1,6 Promille.
Auf Milde, da man zuvor 30 Jahre unfallfrei gefahren sei, darf man aber bei keiner der beiden hoffen!

Wer soll dir hier (vor allem anhand der gemachten Angaben) eine konkretere Prognose geben?

Nach was hast du hier gesucht, da dir meine Antwort (übrigens zu 100% korrekt, bezogen auf Deine Frage) nicht ausreicht???
Kostenlose Rechtsberatungen gibt es hier im Forum keine ;)





-- Editiert von Wassermaxe am 16.09.2017 18:10

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47502 Beiträge, 16808x hilfreich)

Ob ein Fahrverbot verhängt wirkt hängt in Fällen wie diesem tatsächlich von internen Richtlinien der zuständigen Bußgeldstelle ab, manchmal auch vom zuständigen Sachbearbeiter,.

Das OLG Düsseldorf hat bereits ein Fahrverbot bei 24km/h und 22km/h zu schnell innerhalb von 4 Monaten bestätigt. Daher kann hier niemand ausschließen, dass Dir ein Fahrverbot droht. Es ist aber auch nicht sicher, dass das passiert.

Denkbar ist auch, dass "nur" ein erhöhtes Bußgeld verhängt wird.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Jfs
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Hier das Ergebnis zum Abschluss:

Erhöhtes Bußgeld und 1 Punkt.

Vielen Dank für die Rückmeldungen!

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