Ich muss als kleine GMBH jedes Jahr meine Billanzen beim Bundesanzeiger veröffentlichen. Danach gibts ne 30,94 Euro Rechnung per Mail die ich sofort zahlen.
Nun war es anders, es kam keine Mail und ich habs vergessen. Heute dann 107,94 Rechnung + Inkasso.
1. Die Rechnung kam nie an
2. Der Bundesanzeiger hat für einen HR Auszug 30 Tage später eine Einzugsermächtigung bekommen. Die gilt aber nur für Handelsregister nicht für Eintragungen (steht angelich auch auf der Rechnung die ich nier erhielt)
3. Trotz Adressänderung in deren System haben die Mahnungen per Brief an die alte Adresse geschickt und statt deren Rückläufer zu bearbeiten zwei weitere Mahnungen geschicht und dann das Inkasso beaufrag die Adresse zu recherchieren
4. 15€ Mahnunauslagen BGB 280,289 + 8 Bürgel + 45€Geschäftsgebühr + 9 Auslagen also 77 Euro
Eine E-Mail oder Mahnung hätte gereicht. Ich zahl das seit 15 Jahren pünktlich.
Was tun, Tod stellen -- zahlen und in den .... beissen.
Danke
Bundesanzeigerverlag + Tesch Inkasso
Post vom Inkassobüro?
Post vom Inkassobüro?
Die Adressänderung war vor deiner Bilanz-Veröffentlichung? Kannst du die Adressänderung beweisen? Hast du beispielsweise eine Bestätigung bekommen über die geänderte Adresse?
- Auftrag irgendwann Mitte 2016 mit Auftrag am Januar zu veröffentlichen
- irgendwann März 17 Bilanz-Veröffentlichungs -Rechnung
- Anfang Mai 17 Adressänderung
- Anfang April 17 neuer Auftrag für eigenen Handelsregisterauszug mit neuer Adresse inkl Einzugsermächtigung.
- Angebliche Mahnungen per Post irgendwann
- Mitte September Inkasso
Mit ist schon klar das ich nicht rechtzeitig bezahlt habe. Aber die E-Mail Rechnung kam nicht an und da man den Auftrag so lange vorher erteilt hat.....wer vermisst das denn. Und die Post - Mahnungen gingen alle zurück. Per E-Mail kam keine Mahnung
-- Editiert von Plusar500 am 14.09.2017 15:55
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Und die Adressänderung kannst du beweisen? Wenn die bereits die neue Adresse hatten und stur alles an die alte geschickt haben, ist es wohl deren Problem. Dann würde ich die HF und ggf. großzügige 2€ für Briefporto bezahlen und den Rest mangels Verzugs zurückweisen.
Na ja die Rechnung kam angeblich per Mail. Nur die Mahnungen gingen an die falsche Adresse (angeblich). Und da man ja nicht mahnen muss .....
Wer sagt denn, dass man nicht mahnen muss? Ich sehe nicht, wo eine der Ausnahmen des BGB vorliegt, wo man sich die Mahnungen sparen kann.
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