Studienplatzklage: Uni räumt Fehler nach Klage ein, warum muss ich die Gerichtskosten tragen?

14. September 2017 Thema abonnieren
 Von 
hilfe 2017
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Studienplatzklage: Uni räumt Fehler nach Klage ein, warum muss ich die Gerichtskosten tragen?

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich brauche dringend Hilfe bezüglich einer Studienplatzklage. Ich habe gegen meine Universität geklagt wegen Nicht-Zulassung, die Universität hat sich per E-Mail für den Fehler entschuldigt und mich zugelassen. Jetzt habe ich heute eine vorläufige Rechnung vom Verwaltungsgericht von 438€ bekommen. Dazu hat das Gericht mir ein Schreiben von der Uni beigefügt, indem folgendes steht
"Die Auferlegung der Kosten des Verfahrens wird grundsätzlich in das billige Ermessen des Gerichts gestellt (§ 161 Abs. 2VwGO). Wenn es jedoch zur Verbindung der anfallenden Gebühren und damit der Kosten für die Universität führt, erklärt die Universität hiermit die Übernahme der Verfahrenskosten."

Wäre jemand so freundlich und könnte mir erklären, wann die Universität die Verfahrenskosten bezahlt? Ich habe den Satz mehrmals gelesen aber ich verstehe ihn nicht. :(

Hab ich eine Chance, dass die Universität die Verfahrenskosten übernimmt? Schließlich hat Sie den Fehler eingeräumt und sich bei mir entschuldigt und ich war ja im Recht mit der Beschuldigung, dass die Uni einen Fehler beim Zulassungsverfahren gemacht hat.

Ich hab die Klage im Alleindurchgang gemacht, also ohne Anwalt usw. und bin gerade unter Schock was die Rechnung vom Gericht betrifft.

Kann ich da nachträglich eine Prozesskostenhilfe beim Gericht beantragen? Ich hab gerade gegoogelt und bin auf den Begriff gestoßen. Bekomme Bafög und kann den Betrag niemals in 2 Wochen aufbringen.

Ich hoffe sehr mir kann jemand meine Fragen beantworten, bin echt verzweifelt.

Vielen Dank!!!

-- Editiert von Moderator am 14.09.2017 16:16

-- Thema wurde verschoben am 14.09.2017 16:16

Was denn, so teuer?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Zitat (von hilfe 2017):
wann die Universität die Verfahrenskosten bezahlt?


wenn sie den Prozess verliert und Anlass zur Klage gegeben hat, denn der Unterlegene zahlt fast immer die Verfahrenskosten.

Aber es gibt davon Ausnahmen: Wenn der Antragsgegner keinen Anlass zur Klage gegeben hat er dem Klagebegehren sofort entspricht, kann er gegen die Auferlegung der Kosten protestieren.

In deinem Fall hat es die Uni sogar ausdrücklich in das Ermessen des Gerichts gestellt.

Dass Gericht hat Dir offensichtlich die Kostentragung auferlegt, weil es Deine Klage für vermeidbar ansieht.

Gegen eine einfache und auf einem zugegebenen Fehler basierende Ablehnung hättest Du erst auf andere Weise vorgehen müssen und erst nach erkennbar beibehaltenem Standpunkt klagen sollen.

Ich vermute, dass das Klageverfahren abgeschlossen ist, oder wurdest Du nur zur Vorauszahlung der Gerichtskosten aufgefordert.

Falls meine Vermutung zutrifft, ist jetzt der Antrag auf PKH sinnfrei, denn nach Abschluss wird über PKH nicht mehr entschieden.

Zitat (von hilfe 2017):
Bekomme Bafög und kann den Betrag niemals in 2 Wochen aufbringen.
Dann sollte man einen Antrag auf Ratenzahlung stellen. Die Gerichtskosten dürften allerdings auch nicht so hoch sein, dass man sie mit dem Bafög nicht begleichen könnte.

Berry

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#2
 Von 
Rechtsanwalt Marc N. Wandt
Status:
Lehrling
(1169 Beiträge, 633x hilfreich)

Auch im Verwaltungsprozess zahlt zunächst der Kläger die Kosten (wer die Musik bestellt.....).

Da das VG jedoch, im Gegensatz zum Zivilgericht, mit dem Arbeiten beginnt, bevor die Kosten eingezahlt sind, haben Sie hier die Rechnung der Justizkasse erhalten.

Da Sie zugelassen sind, sollten Sie nunmehr den Prozess für erledigt erklären und Kostenantrag stellen. Das entbindet Sie natürlich (zunächst) nicht von der Zahlungspflicht. Wenn das VG, was wahrscheinlich ist, die Kosten der Uni auferlegt, bekämen Sie das Geld von dort (bzw. einen Teil von der Justizkasse) zurück.

-- Editiert am 14.09.2017 16:53

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