Sachlage: Ich habe Titel gegen einen Schuldner. Er hat Auto auf seiner Mutter laufen. Habe mir dieses Auto sicherheitsübereignet im Vertrag. Habe Kfz-Schein bei mir. Auto bei Kfz-Zulassungsstelle blockiert, dass nicht verkauft werden kann. Vollstreckungsbescheid habe ich nun. GV will/kann Auto nicht pfänden, da es auf Namen der Mutter läuft. GV: Ich soll neu beim Gericht klagen, dass ich an das Auto rankomme. Wenn also Schuldner ein Auto auf Namen der Mutter oder Ehefrau schreiben läßt und es verpfändet, ist es also eine Straftat?
Im Vertrag ist vorsichtshalber schriftlich festgehalten, dass das Auto aus versicherungstechnischen Gründen auf seine Mutter läuft; er aber der Eigentümer ist und darauf niemand andere Rechte hat!
-- Editier von Trailor85 am 12.09.2017 15:59
Unklarheiten mit Gerichtsvollzieher
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Wer steht im Brief und welchen Auftrag hast du genau erteilt?
Der Gerichtsvollzieher hat hier Recht. Der Schuldner kann die Sache nicht herausgeben, wenn er nicht im Besitz der Sache ist.
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
ZitatIm Vertrag ist vorsichtshalber schriftlich festgehalten, dass das Auto aus versicherungstechnischen Gründen auf seine Mutter läuft; er aber der Eigentümer ist und darauf niemand andere Rechte hat! :
In einem Vertrag kann vieles festgehalten sein. Das muss aber noch lange nicht stimmen. Falls Ihr Schuldner nicht Eigentümer des Kfz ist/war im Zeitpunkt des Vertragsschlusses, dann hilft Ihnen das erstmal nicht weiter.
ZitatIch soll neu beim Gericht klagen, dass ich an das Auto rankomme :
Da wird der GV wohl auch Recht haben. Da Sie etwas von einem Vollstreckungsbescheid schreiben, scheinen Sie nur einen Zahlungstitel gegen den Schuldner zu haben. In dem entsprechenden Vertrag, der der Forderung zu Grunde liegt, haben Sie aber nach eigenem Vortrag das Kfz als Sicherheit übereignet erhalten. Damit räumen Sie praktisch selbst ein, dass der Schuldner nicht Eigentümer des Kfz ist. Dann ist aber eine Vollstreckung wegen Zahlungsforderungen durch Pfändung von Sachen der falsche Weg, um an das Kfz zu gelangen. Hier wäre eine Herausgabeklage notwendig.
Na, wenn Verträge nicht mehr als Verträge gelten, ist es schlimm hier um das Recht!
Im Brief steht seine Mutter (hatte ich schon geschrieben) und GV war mit EV, allg. Pfändung und Pfändung des Autos beauftragt
Schlußfolgerung für die Zukunft: Auto nur als Sicherungsübereignung nehmen, wenn der Schuldner allein im Kfz-Brief steht!? Oder die Leute mit in den Kreditvertrag mit reinnehmen, die im Kfz-Brief stehen. Mindestens aber als Bürgen.
Gibt es auch Kfz-Briefe, wo Frau und Mann gemeinsam drin stehen? Noch nie gesehen. Muß mal die Kfz-Zulassungsstelle fragen.
Wenn was von Sicherungsübereignung des Kfzs im Vertrag steht, räume ich ein, dass der Schuldner nicht der Besitzer ist? -- Hä??
Wenn der Schuldner sich als voll verfügungsberechtigt über das Kfz ausgibt und es letztendlich keinen Bestand vor Gericht gibt, hat der Schuldner eine Straftat begangen! Also Anzeige bei Polizei!
Wie ist es bei Scheidungen, wenn der Mann allein im Kfz-Brief drin steht?
.
Es gibt immer Leute, die sich für die Größten halten und dann stinkig sind wenn sie auf die Nase fliegen.
Wenn es aber selbst an`s zahlen geht, würde man den Geschädigten am liebsten zu ATU schicken.
http://www.123recht.net/Kann-man-Geschaedigten-vorschreiben,-werwo-Reparatur-zu-machen-ist-__f511654.html
Und wenn man keine Ahnung hat, sollte man einen Anwalt solche Verträge aufsetzen lassen bevor man
ein Forum 1 Jahr lang damit nervt.
http://www.123recht.net/user.asp?user=Trailor85
ZitatIm Brief steht seine Mutter :
Zitatwenn der Schuldner allein im Kfz-Brief steht!? :
ZitatOder die Leute mit in den Kreditvertrag mit reinnehmen, die im Kfz-Brief stehen. :
Was hast Du immer damit, wer im Kfz-Brief steht?
Relevant ist hier nur wer der Eigentümer und wer der Besitzer ist.
ZitatNa, wenn Verträge nicht mehr als Verträge gelten, ist es schlimm hier um das Recht! :
Das kommt recht häufig vor, wenn Laien sich Verträge selbst zusammenklempnern.
@ Harry ..... Ihre Antworten sind immer sinnlos und arrogant! Bringen niemanden weiter!
Trotzdem nerve ich die hier angeblichen Experten weiter! Wie ist die Rechtslage, wenn ein Bank den Kfz-Schein einbehält, weil Kreditnehmer noch nicht alles bezahlte?
Wer ist dann Eigentümer und wer Besitzer? Welche Rechte und Pflichten hat dann jeder?
ZitatWie ist die Rechtslage, wenn ein Bank den Kfz-Schein einbehält, weil Kreditnehmer noch nicht alles bezahlte? :
So wie sie in dem Vertrag festgehalten wurde und / oder durch den Rahmen der Gesetzgebung / Rechtsprechung vorgegeben wird.
ZitatWer ist dann Eigentümer und wer Besitzer? :
Der Eigentümer ist der, welcher das Recht zu tatsächlicher und rechtlicher Nutzung im Rahmen der Gesetzgebung / Rechtsprechung erworben hat (was z.B. der Fall sein kann, wenn jemand eine Sache gekauft hat).
Der Besitzer ist, wer die tatsächliche Herrschaft über eine Sache ausübt (was z.B. der Fall ist, wenn jemand tatsächlich über eine Sache verfügt).
ZitatWelche Rechte und Pflichten hat dann jeder? :
Die welche sich aus vertraglicher Vereinbarung und den Gesetze ergeben.
Der Eigentümer kann z.B. mit einer Sache beliebig verfahren, wenn dem nicht vertragliche Vereinbarungen und/oder Gesetze entstehen.
Der Besitzer darf z.B. mit einer Sache nicht beliebig verfahren, er muss die vertraglichen Vereinbarungen mit den Eigentümer und/oder Gesetze beachten.
Nach diesen Definitionen bin ich der Besitzer :-)
Werde es mal ausdrucken und GV geben :-) Mal sehen was er sagt :-)
Herausgabeklage ..... hilft nicht weiter! Wird nur vorwiegend verwendet, wenn ich z. B. Auto verliehen hätte an Freund und der das Auto nicht rückbringt. Kann dann eine Herausgabeklage machen auf Auto oder auf eine Zahlung. Da aber Besitz lt. Kfz-Schein auf ihren Namen läuft, wäre mit dieser Klageart nichts zu erreichen.
Inzwischen: Eltern wollen Kredit für ihn rückzahlen. Vertrag/Bürgschaft erstellt.
Zitat:
Inzwischen: Eltern wollen Kredit für ihn rückzahlen. Vertrag/Bürgschaft erstellt.
Na hoffentlich diesmal vom Profi erstellt
Zitat@ Harry ..... Ihre Antworten sind immer sinnlos und arrogant! Bringen niemanden weiter! :
Das meint man nur, wenn die Antworten von HvS nicht mit dem eigenen Rechtsempfinden konform gehen. bedauerlicher Weise hat HvS zu 80 % Recht, 15 % sind kann sein/kann nicht sein und bei 5 % liegt HvS schon mal daneben. In Ihrem Fall hat HvS zu 100 % Recht. Wer im Brief steht, dem gehört es, nur weil man Eigentümer ist, muss man nicht nutzen (müsst ich ja dauernd woanders schlafen). Beim nächsten Mal würde ich empfehlen derartige Dinge von einem Fachmann prüfen zu lassen. Hier ist für Sie nichts zu holen, so ärgerlich es auch ist.
ZitatNa hoffentlich diesmal vom Profi erstellt :
Ja, das kann man nur hoffen
.
ZitatWer im Brief steht, dem gehört es, :
Diese Aussage würde dann leider zu den 5% zählen.
Ein Kfz Brief ist nun mal kein Grundbuch.
gruß charly
-- Editiert von charlyt4 am 17.09.2017 08:07
ZitatDiese Aussage würde dann leider zu den 5% zählen. :
Ein Kfz Brief ist nun mal kein Grundbuch.
gruß charly
Na dann klären SIe mich mal auf. Ich bin Eigentümer (nicht Besitzer) von mehreren Fahrzeugen, in allen KfzBriefen steht mein Name. Und nun erklären Sie mir bittte einmal, warum mir diese Fahrzeuge im Zweifel nicht gehören würden.
Im übrigen ist die Quote meines "Danebeliegens" deutliche höher als bei HvS
Zitatin allen KfzBriefen steht mein Name :
Was nach Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) § 6 der Name des Halters ist, nicht des Eigentümers.
Hättest Du schon die Zulassungsbescheinigung Teil II würde sich die Frage nicht stellen. Da hat der Gesetzgeber die Gelegenheit genutzt das fett in die Mitte des Dokumentes zu schreiben, das da nicht der Eigentümer drin steht.
ZitatHättest Du schon die Zulassungsbescheinigung Teil II würde sich die Frage nicht stellen. Da hat der Gesetzgeber die Gelegenheit genutzt das fett in die Mitte des Dokumentes zu schreiben, das da nicht der Eigentümer drin steht. :
Stimmt auffallend ... man sollte sich die DInge auch einmal ansehen. Und jetzt fällt es mir auch wieder ein, dass man den "Brief" (Zulassungsbescheinigung II) auch nicht umschreiben muss um das Auto anzumelden ...
Zitat:ZitatNa hoffentlich diesmal vom Profi erstellt :
Ja, das kann man nur hoffen
Ich lache! Aus 1. Hand: Einer hat einem 50.000 € per notarieller Beglaubigung geliehen. Ohne jeden weiteren Vertrag. Der ist nun H4 und macht Entschuldung. Was nun Schlaumeier? Und wenn ich meine RA nehme, der Kfz-Papiere rausgibt, sind RA keine Garantie!
ZitatDer ist nun H4 und macht Entschuldung. Was nun Schlaumeier? :
Da müsste man prüfen, was der Vertrag wert ist.
Insolvenz und Restschuldbefreiung pflegen solche Schuldverträge mit schöner Regelmäßigkeit in Altpapier zu verwandeln.
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
5 Antworten
-
11 Antworten
-
13 Antworten
-
2 Antworten
-
1 Antworten
-
3 Antworten