Überflüssige Vorarbeiten für die Kellermontage

12. September 2017 Thema abonnieren
 Von 
go474458-64
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Überflüssige Vorarbeiten für die Kellermontage

Hallo!

Folgendes Problem (?) stellt sich uns:
Bei einem Fertig-Keller-Lieferanten wurde ein Keller bestellt. Im Rahmen des Angebots wurde bereits klar gemacht, dass wir für die Herstellung des Kranstellplatzes verantwortlich sind.

In einem Vorgespräch mit einem Vertreter der Kellerfirma, wurde vor Ort ein Kranstellplatz festgelegt (dieser Platz war bereits ordentlich vorbereitet) => Stellplatz A.

Im Nachgang wurden wir per E-Mail geben, einen Kranstellplatz an einer anderen Stelle vorbereiten zu lassen, da ein größerer und schwererer Kran für die Montage des Keller erforderlich seien => Stellplatz B.

Die Erstellung des neuen Kranplatzes (B) hatte in erster Linie Erdbwegungen durch einen, von uns beauftragten, Erdbauer zur Folge.

Bei der Montage des Kellers wurde nun jedoch, wie im Vorgespräche festgelegt, der Stellplatz A mit, jedoch mit dem größeren Kran, benutzt.

Der Stellplatz B wurde somit völlig unnötig, auf unsere Kosten, erstellt.
Ist es legitim, vom Kellerbauer, die Kosten für die Erstellung des zusätzlichen Kranstellplatzes zu verlangen?

Wir fragen, da wir leider bereits schlechte Erfahrungen mit dem Management der Kellerfirma haben....

Schöne Grüße

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Ein Verlangen ohne entsprechende Rechtsgrundlage ist in der Regel sinnlos.

Ihr habt euch zur Erstellung eines Standplatzes vertraglich verpflichtet. Die Betonung liegt dabei auf "eines".

Dieser Standplatz wurde vom Lieferanten vorgegeben (Gepräch vor Ort = Beweisproblem).

Später wurdet ihr lediglich um einen anderen Standplatz gebeten. In dem Zusammenhang hätte ihr die Kostenfrage für die Abweichung klären sollen, denn ein weiterer Standplatz war bis dahin nicht Vertragsinhalt.

Habt ihr nicht, sondern einfach erstellen lassen.

Alleine der Bitte zu folgen verändert den Vertrag aber nicht.

Dass der zweite Stellplatz letztlich nicht genutzt wurde, hat auf den Vertrag keinen Einfluss, denn die Nutzung steht dem Lieferanten frei.

Ich sehe rechtlich keine Möglichkeit einen Einbehalt in Höhe der Kosten des zweiten Stellplatzes durchzusetzen.

Alles andere ist Verhandlungssache.

Berry

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