Hallo
Ich bin Mitglied in einem Verein der seinen Mitgleidern die unter einer Summe von 700Euro "verdienen"/bekommen einen ermässigten Beitrag gewährt! Nun bekomme ich als Alg II Empfänger durch die 350 Euro Miete über diese 700 Euro und mir wird der ermäßigte Beitrag verwehrt.
Ist das rechtens? da die Zahlung für die Miete doch eigentlich zweckgebundenes Geld ist, oder?
Danke schon im Vorraus.
-- Editiert von Moderator am 12.09.2017 14:15
-- Thema wurde verschoben am 12.09.2017 14:15
Wohnkosten bei Verein anrechenbar?
12. September 2017
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Frage vom 12. September 2017 | 12:55
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Wohnkosten bei Verein anrechenbar?
Probleme im Verein?
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#1
Antwort vom 12. September 2017 | 14:01
Von
Status: Unbeschreiblich (120335 Beiträge, 39878x hilfreich)
ZitatIst das rechtens? :
Ja
Zitatda die Zahlung für die Miete doch eigentlich zweckgebundenes Geld ist, oder? :
Und? Dennoch bekommt man es ja.
#2
Antwort vom 13. September 2017 | 13:04
Von
Status: Senior-Partner (6441 Beiträge, 2318x hilfreich)
Was steht in der Vereinssatzung über die Beitragsermäßigung genau ?
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#3
Antwort vom 14. September 2017 | 11:03
Von
Status: Philosoph (13746 Beiträge, 4362x hilfreich)
Hallo,
da grundsätzlich erstmal jeder seine Miete aus dem Einkommen zahlen muss, sehe ich einen Mietzuschuss indirekt auch als Einkommen anrechenbar.
Was mich aber wundert: Wozu gibt es diese Rabattregelung überhaupt?
Weil ja eigentlich niemand unter diesen 700 Euro Einkommen liegen kann (außer er verzichtet freiwillig auf Sozialleistungen).
Stefan
#4
Antwort vom 14. September 2017 | 23:05
Von
Status: Unbeschreiblich (120335 Beiträge, 39878x hilfreich)
Zitatsehe ich einen Mietzuschuss indirekt auch als Einkommen anrechenbar. :
Wisso indirekt?
Die in einem bestimmten Zeitraum als Geld oder Sache einer Person zufließenden Leistungen bezeichnet man als Einkommen.
ZitatWeil ja eigentlich niemand unter diesen 700 Euro Einkommen liegen kann :
Kinder, Schüler, Studenten, Hausfrauen, ...
#5
Antwort vom 14. September 2017 | 23:14
Von
Status: Philosoph (13746 Beiträge, 4362x hilfreich)
Hallo,
Weil es sein könnte, dass er selber das Geld nie bekommt. So dachte ich.Zitat:Wisso indirekt?
Und die bekommen keine Sozialleistung. Oder Unterhalt?Zitat:Kinder, Schüler, Studenten, Hausfrauen, ...
Klar, bei Kindern wird man das nicht aufschlüsseln können, aber bei Hausfrauen? (bei der Kirchensteuer geht das schließlich auch )
Und Kinder und Studenten haben oft einen Sondertarif, das macht man dann am Alter oder Status fest und nicht am Einkommen. Aber gut, jeder Verein wie er will.
Stefan
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