Zeitarbeit - Einsatz vorzeitig beendet

12. September 2017 Thema abonnieren
 Von 
FrolleinJo
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Zeitarbeit - Einsatz vorzeitig beendet

Hallo,
ich arbeite seit Nov 16 in Elternteilzeit in Elternzeitvertretung in einem Einsatzunternehmen, den Vertrag habe ich mit einer sehr bekannten Zeitarbeitsfirma.
Mein Vertrag ist befristet, bis 13.11.17

Nun wird hier umstrukturiert und die Situation hat sich dahingehend geändert, dass man mich wohl nur noch bis zum 31.10. benötigt und also wohl mit einer Frist von 4 Wochen vorher entlässt..

Wie sind nun meine Rechte für die verbleibenden 2 Wochen? Muss der Verleiher mein Gehalt weiterzahlen? Hab eich Anspruch auf eine Entschädigung für den Ausfall?

Der Verleiher hat schon durchblicken lassen, dass er für mich keinen direkten Anschlusseinsatz hat..

Danke für Eure Tipps!

Gruß,
FrolleinJo

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8069x hilfreich)

Hier dürfte ein Tarifvertrag Anwendung finden, den haben fast alle ZA-Unternehmen, erst recht die bekannten. Dort gibt es Regelungen für den Fall des Nichteinsatzes. Gerne werden dafür ja Plusstunden von den Unternehmen aufgebaut. In der Regel gilt ansonsten, dass der Arbeitgeber bei Nichtbeschäftigung des AN im Annahmeverzug ist und deshalb die Zeit bezahlen muss.

Signatur:

Nur wer sich bewegt, hört seine Ketten rasseln.

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119617 Beiträge, 39750x hilfreich)

Zitat (von FrolleinJo):
Wie sind nun meine Rechte für die verbleibenden 2 Wochen?

Das sollte sich aus den vertraglichen Vereinbarungen ergeben. Einfach mal lesen.
Bei Problemen mit der Interpetation gerne hier fragen.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

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