Der Sohn (18), der bei den Eltern lebt, hatte von der Oma € 5.000,-- geerbt. Dieses Geld hat er innerhalb eines Jahres für Urlaub, Klamotten, etc. verbraucht. Daneben bekam er, da er Abi machte, Taschengeld, Hobbys, Kleidung, etc. alles bezahlt.
Er möchte 2018 studieren, macht erst mal Pause...
Nun will er ausziehen, in die Nachbarschaft, auf jeden Fall aber in der Stadt bleiben. Geld hat er aber nicht mehr. Das fordert er von den Eltern (Spedition, Kaution, Einrichtung, etc.).
1. Müssen die Eltern das alles für den Auszug zahlen?
2. Müssen die Eltern Miete etc. zahlen, obwohl sie ihm die Möglichkeit bieten weiterhin bei ihnen, voll versorgt, zu wohnen?
Erbe verjubelt, jetzt wird Unterhalt gefordert
7. September 2017
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Frage vom 7. September 2017 | 19:56
Von
Status: Frischling (43 Beiträge, 1x hilfreich)
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#1
Antwort vom 7. September 2017 | 20:30
Von
Status: Junior-Partner (5540 Beiträge, 2498x hilfreich)
1. Nein
2. Nein
#2
Antwort vom 7. September 2017 | 21:00
Von
Status: Frischling (43 Beiträge, 1x hilfreich)
Danke!
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#3
Antwort vom 7. September 2017 | 21:16
Von
Status: Junior-Partner (5654 Beiträge, 2366x hilfreich)
Hallo,
was macht der Sohn denn zur Zeit? Schule/Ausbildung ?
edy
#4
Antwort vom 7. September 2017 | 22:19
Von
Status: Weiser (17802 Beiträge, 8070x hilfreich)
Die Eltern sind hier doch sowieso schon viel zu nett. Sohnemann wiederholt gerade das fünfte/fünfzehnte Lebensjahr, einmal die Grenzen austesten.
Wenn Sohn weiter daheim wohnen darf, dann soll er sich doch auch bitte einen Job suchen, da er ja gerade nichts zu tun hat. Das dürfen Eltern allemal verlangen in der Situation.
Und das sofort, jeder Zeitarbeitsfirma hat hier Angebote.
Sollte der Sohn wieder eine Ausbildung absolvieren, dann müssen Eltern zahlen oder leisten, zuhause wohnen ist ein anerkanntes Angebot.
Bis dahin soll er arbeiten.
#5
Antwort vom 8. September 2017 | 15:26
Von
Status: Frischling (43 Beiträge, 1x hilfreich)
ZitatHallo, :
was macht der Sohn denn zur Zeit? Schule/Ausbildung ?
edy
Chillen....
#6
Antwort vom 8. September 2017 | 15:33
Von
Status: Frischling (43 Beiträge, 1x hilfreich)
ZitatDie Eltern sind hier doch sowieso schon viel zu nett. Sohnemann wiederholt gerade das fünfte/fünfzehnte Lebensjahr, einmal die Grenzen austesten. :
Wenn Sohn weiter daheim wohnen darf, dann soll er sich doch auch bitte einen Job suchen, da er ja gerade nichts zu tun hat. Das dürfen Eltern allemal verlangen in der Situation.
Und das sofort, jeder Zeitarbeitsfirma hat hier Angebote.
Sollte der Sohn wieder eine Ausbildung absolvieren, dann müssen Eltern zahlen oder leisten, zuhause wohnen ist ein anerkanntes Angebot.
Bis dahin soll er arbeiten.
Sohn wollte ein Jahr nach Australien, hat es sich kurzfristig anders überlegt.
Für ein Studium ist es nun zu spät.
Gejobbt hat er noch nie, jetzt sucht er - angeblich.
Annehmen würde er aber nicht alles, so z.B. kein MC (obwohl bei unserem MC dort alle Studenten jobben), Fabrik, etc..
Taschengeldzahlung haben wir nun komplett eingestellt. Wir bieten freies Wohnen, gute Verpflegung/ Versorgung und sollte er studieren € 100,- Taschengeld.
Wir haben selbst mehrere Kredite laufen, da es unsere drei Kinder (eines hat eine Ausbildung hinter sich, studiert jetzt und wohnt auch hier) gut haben sollten (auch Urlaube, Kleidung, techn. Geräte...), das Ergebnis ist leider eine große Bequemlichkeit und auch Unzufriedenheit.
Keine Frage - gut gedacht, schlecht gemacht. Wir sind es selbst schuld....
#7
Antwort vom 8. September 2017 | 15:51
Von
Status: Junior-Partner (5654 Beiträge, 2366x hilfreich)
Hallo,
Zitat:
Chillen....
Dann steht ihm auch nichts zu (kein Unterhalt).
Er kann sich gerne vom Jugensamt beraten lassen (kostenlos). Einen Anwalt sollte er nur einschalten wenn
er auch die Rechnung zahlen kann.
vG
edy
Und jetzt?
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