Verwendung von Fotos die während der Arbeit gemacht wurden.

6. September 2017 Thema abonnieren
 Von 
Sozialarbeiter123
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Verwendung von Fotos die während der Arbeit gemacht wurden.

Hallo an alle,
letztes jahr wurden von mir und meinen Kollegen Fotos gemacht um daraus, so hat es zumindest unser Arbeitgeber gesagt, Weihnachtsgeschenke zu machen. (ok das ist schon schräg ich weiß)
Jetzt hat mein Arbeitgeber aus diesen Fotos Werbeflyer gemacht ohne das ich (wir) dazu gefragt wurden ob wir das wollen.
Weiter wurde ich darauf hingewissen das auch Bilder von mir bei Facebook zu finden sind. Auch da macht mein Arbeitgeber mit Bilder Werbung für sich. Davon wußte ich auch nichts...
Es wurde von mir keine schriftliche Einwilligung gegeben für diese Nutzung.
Jetzt meine Fragen:
Ist das eine Verletzung des Persönlichkeitsrecht?
Und was kann ich dagegen tun?

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12313.09.2017 08:51:03
Status:
Student
(2271 Beiträge, 713x hilfreich)

Sind die Mitarbeiter auf den Bildern Beiwerk oder im Vordergrund?

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#2
 Von 
Sozialarbeiter123
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Die Mitarbeiter sind im Vordergrund. Gestellte Gruppenfotos und Einzelportrais.

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#3
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17450 Beiträge, 6492x hilfreich)
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#4
 Von 
Rosenquarz
Status:
Schüler
(279 Beiträge, 101x hilfreich)

Mir würde das auch gewaltig gegen den Strich gehen.

Hast Du den AG schon darauf angesprochen, dass Du keine Einwilligung in eine Veröffentlchung zu Werbezwecken gegeben hattest? Möglicherweise agiert der noch nicht einmal aus Absicht, sondern hat ganz einfach keine Ahnung. Das Recht am eigenen Bildnis ist schon nicht jedem geläufig, und das hier ist noch einen Tacken spezieller.

Auskunft geben kann Dir auch der/die DatenschutzbeauftrageR Deines Bundeslandes.

Apropos: Einen eigenen hat Euer Betrieb nicht zufällig?

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#5
 Von 
Sozialarbeiter123
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Nein einen Datenschutzbeauftragten haben wir nicht dafür sind wir zu wenige. Die Geschäftsführung hat von so was keine Ahnung...das ist aber keine Entschuldigung...oder sehe ich das falsch?

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#6
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8071x hilfreich)

Nachdem Sie ja jetzt unter den Links von blaubär+ die Antworten auf Ihre Fragen gelesen haben: Ist noch etwas unklar?

Signatur:

Nur wer sich bewegt, hört seine Ketten rasseln.

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#7
 Von 
Sozialarbeiter123
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

So wie ich es verstanden habe muss ich es wohl hinnehmen. Ausser ich nehme mir einen Anwalt.

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#8
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8071x hilfreich)

Die Antworten stehen in den genannten Beiträgen... da steht nichts von hinnehmen oder Anwalt. :sweat:
Da steht, dass der Arbeitnehmer, sobald er erfährt, dass seine Fotos nicht wie vereinbart oder überhaupt unabgesprochen verwendet wurden, dagegen Widerspruch einlegen muss. Der Arbeitgeber muss ja erstmal überhaupt erfahren, dass der Arbeitnehmer gegen die Verwendung der Fotos ist. Inwiefern sich der AG strafbar gemacht hat finden Sie da auch.

Signatur:

Nur wer sich bewegt, hört seine Ketten rasseln.

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