Ich habe in Elternzeit gekündigt und Arbeitgeber hat meinen LogIn gesperrt

5. September 2017 Thema abonnieren
 Von 
Jazzer
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Ich habe in Elternzeit gekündigt und Arbeitgeber hat meinen LogIn gesperrt

Hallo zusammen,

ich weiss gerade nicht wie ich mich verhalten soll.
Ich habe Ende Juli gekündigt (3 Monate Kündigungsfrist zum Monats Ende). Das war mitten in meiner Elternzeit die jetzt Anfang September endete. Mein Chef hat direkt nach meiner Kündigung meinen Zugang gesperrt (externer Zugriff auf meinen E-Mailaccount), da er Angst hatte, dass ich noch Informationen bekomme, die ich ggf. mit zur Konkurrenz (meinem neuen Arbeitgeber) mitnehme.
Als ich dann nach der Elternzeit ins Büro kam, konnte ich mich nicht anmelden (Computer gesperrt).
Mein Chef sagte mir, dass ich bei der IT einen Gastzugang einrichten lassen soll. Er hätte eine Aufgabe für mich wofür ich keinen Zugriff auf die Netzlaufwerke... benötige.

Das Problem:
Entweder bin ich Gast oder Angestellter...

Durch die Sperrung meinen Beutzerkontos komme ich an nix mehr dran. Das sind z.B.:
- Telefonnummern von Kollegen und natürlich dem Betriebsrat.
- Betriebsvereinbarungen
- Mein Zeitkonto ... hier muss ich normalerweise meine Anwesenheit eintragen was ich jetzt nicht mehr kann
- Meine Gehaltsabrechnungen
- Ich kann auch nicht telefonieren, da das alles über voice over IP läuft.
- meine E-Mails
- Zugang zu allen Informationen in SAP, Netzlaufwerken...


Die IT konnte das nicht umsetzen, da ich Angestellter bin und kein Gast. Das dauert wohl ein paar Tage bis die das intern geklärt haben.

Ich habe meinen Chef darum gebeten, mich einfach bis zum Ende der Kündigungsfrist (Ende Oktober) freizustellen. Das hat er abgelehnt, da er meine Arbeitsleistungen noch benötigt...

Ist das alles rechtens und wo kann ich hierzu etwas nachlesen?

Der Betriebsrat hat 2 Stunden gebraucht um herauszufinden wieviele Urlaubstage ich noch habe.
Mein Überstundenkonto wurde auch auf 0 gesetzt. Alles sehr komisch....


Danke im Voraus für die Hilfe und beste Grüße,

Jazzer

-- Editier von Jazzer am 05.09.2017 14:14

-- Editier von Jazzer am 05.09.2017 14:16

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19 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17456 Beiträge, 6495x hilfreich)

Angestellte/r bist du bis zum letzten Tag.
Dein Chef wird sich entscheiden müssen - wenn du weiter arbeiten sollst, wird er dir auch die Arbeitsmittel dazu bereit stellen müssen. Alternative: er stellt dich doch frei.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Jazzer
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

hallo Blaubär, Danke für Deine schnelle Antwort.

Was heist Arbeitsmittel? Mein Chef argumentiert ja, dass er Arbeit für mich hat, die ich mit nem Laptop und ner Tasse Kaffee erledigen kann. Mehr Arbeitsmittel brauche ich seiner Meinung nach nicht. Aber darf er mir überhaupt meinen Zugang zu allen Informationen im Unternehmen sperren?

Grüße, Jazzer

0x Hilfreiche Antwort

Jazzer hat einen Anwalt dazugeholt. Die Antwort finden Sie unten in diesem Thread.


#5
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38470 Beiträge, 14009x hilfreich)

Es ist ein übliches Vorgehen, nach einer Kündigung den Zugang zu Firmeninterna zu reduzieren. Deine Anwesenheitsliste führst Du dann halt manuell, und was Du aufgrund dieser Reduzierung nicht mehr abarbeiten kannst, das kannst Du halt nicht mehr abarbeiten.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

Einschätzung von
Rechtsanwalt Jannis Geike
Northeim
dazugeholt von Jazzer
#6

Sehr geehrter Ratsuchender,

gerne beantworte ich Ihre Frage wie folgt.

Sofern in Ihrem Arbeitsvertrag nichts Abweichendes geregelt ist, kann Ihr Arbeitgeber auch nach erfolgter Kündigung nicht einfach Ihr Benutzerkonto, Netzwerkzugang oder Email-Account sperren.

Vielmehr müssen Ihnen diese Arbeitsmittel für die Dauer Ihrer Anstellung zur Verfügung stehen. Dies folgt aus keiner gesetzlichen Regelung sondern als Nebenpflicht direkt aus dem zwischen Ihnen und Ihrem Arbeitgeber immer noch bestehenden Arbeitsvertrag.

Bei weiteren Fragen oder wenn Sie bei diesem Fall Hilfe brauchen sollten, stehe ich Ihnen selbstverständlich jederzeit telefonisch unter 0511 12356736 zur Verfügung, da unsere Kanzlei auch auf bundesweite Mandate ausgerichtet ist, ohne dass Ihnen dadurch Mehrkosten entstehen. Die von Ihnen entrichtete Beratungsgebühr würde im Falle einer Beauftragung angerechnet werden.

Mit freundlichen Grüßen

J. Geike
Rechtsanwalt

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Jazzer
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Herr Geike,

mein direkter Vorgesetzter ist noch recht unerfahren und ich bin der Erste der überhaupt gekündigt hat.
In meinem Arbeitsvertrag steht nichts Abweichendes zu den Arbeitsmitteln aber ich kann meinem Chef auch nicht sagen, dass es zu seinen "Nebenpflichten aus dem Arbeitsvertrag" zählt mir meinen Email-Account und Benutzerkonto weiterhin bereitzustellen.
Gibt es hier nicht ein Urteil, auf das ich mich beziehen kann? "Nebenpflichten" klingt jetzt nicht sehr aussagekräftig.

Grüße,

Jazzer

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6268 Beiträge, 1500x hilfreich)

Zitat (von Jazzer):

Entweder bin ich Gast oder Angestellter...

Nein. Das ist nicht das Problem.

Man ist entweder angestellt, oder man ist es nicht. Wenn man angestellt ist, entscheidet der Arbeitgeber, welchen Zugang man wozu hat, oder auch nicht. Das ist beim Gast übrigens genauso...
Zitat:

Durch die Sperrung meinen Beutzerkontos komme ich an nix mehr dran. Das sind z.B.:
- Telefonnummern von Kollegen und natürlich dem Betriebsrat.

Die Telefonnummer des Betriebsrats sollte im Unternehmen bekannt sein, bzw. zu erfragen. Das selbe gibt für die Kollegen.
Zitat:

- Betriebsvereinbarungen

Wenn man die nicht mit nach Hause nimmt, ist das ziemlich dusselig. Man kann aber, solange man noch angestellt ist, jederzeit eine neue Kopie der Betriebsvereinbarung anfordern, außerdem sollte man die auch vom Betriebsrat bekommen können.
Zitat:
- Mein Zeitkonto ... hier muss ich normalerweise meine Anwesenheit eintragen was ich jetzt nicht mehr kann

Wie der einzelne Arbeitnehmer seine Anwesenheit einträgt, muss der Arbeitgeber regeln. Wenn er verlangt, daß die Arbeitnehmer sich eintragen, muss er ihnen eine entsprechende Möglichkeit geben. Wie auch immer die im Einzelfall gestaltet wird.

Ebenfalls hat der Arbeitnehmer m.A.n. Anspruch auf einen Auszug seines Zeitkontos - anders kann er ggf. die Korrektheit von Gehaltsabrechnungen usw. nicht überprüfen. Wie der Arbeitgeber ihm diese Informationen gibt, ist wiederum diesem überlassen. Nur richtig sein müssen sie.
Zitat:

- Meine Gehaltsabrechnungen

Gibt's die nicht schriftlich? Ansonsten: hätte man sich ausdrucken müssen. Es dürfte aber sonst "Treu und Glauben" entsprechen, daß der Arbeitnehmer von seinem Arbeitgeber eine Kopie einer zurückliegenden Gehaltsabrechnung fordern kann.
Zitat:
- Ich kann auch nicht telefonieren, da das alles über voice over IP läuft.

Allein Problem des Arbeitgebers. Er hat dann einen Mitarbeiter, der eben nicht dienstlich telefonieren kann. Stört ihn das nicht, ist es so.
Zitat:
- meine E-Mails

Dienstliche E-Mails? "Gehören" dem Arbeitgeber, nicht dem Arbeitnehmer.
Zitat:
- Zugang zu allen Informationen in SAP, Netzlaufwerken...

Allein Problem des Arbeitgebers. Wenn er dem Arbeitnehmer bestimmte Zugänge nicht gibt, hat dieser sie nicht, und man kann dann halt auch nicht verlangen, daß er sie dienstlich benutzt.
Zitat:

Ich habe meinen Chef darum gebeten, mich einfach bis zum Ende der Kündigungsfrist (Ende Oktober) freizustellen. Das hat er abgelehnt, da er meine Arbeitsleistungen noch benötigt...

So ist es dann. Wenn der Chef dem Arbeitnehmer auf diese Weise die Arbeitsleistung erschwert, kann er sich nicht beschweren, den Arbeitnehmer braucht das dann nicht zu kümmern.
Zitat:
Ist das alles rechtens

Ja. Auch wenn's doof ist. Und es bringt für beide Seiten nicht so viel, aber das muss der Arbeitgeber dann eben auf seine Kappe nehmen.
Wenn der Arbeitgeber meint: für die Arbeiten, die ich jetzt noch von diesem Arbeitnehmer benötige, reicht das alles so, dann ist das so. Er kann sich dann ja auch nicht beschweren, wenn irgendwas deshalb nicht klappt...
Zitat:

Der Betriebsrat hat 2 Stunden gebraucht um herauszufinden wieviele Urlaubstage ich noch habe.
Mein Überstundenkonto wurde auch auf 0 gesetzt. Alles sehr komisch....

Andere Baustelle, siehe oben.
Da muss - korrekte - Auskunft gegeben werden, und die Abrechnung muss korrekt sein.

-- Editiert von eh1960 am 05.09.2017 16:26

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6268 Beiträge, 1500x hilfreich)

Zitat (von Jazzer):

Was heist Arbeitsmittel? Mein Chef argumentiert ja, dass er Arbeit für mich hat, die ich mit nem Laptop und ner Tasse Kaffee erledigen kann. Mehr Arbeitsmittel brauche ich seiner Meinung nach nicht.

Das ist dann so. Er kann dann aber auch nicht mehr verlangen, als damit eben möglich ist.
Zitat:

Aber darf er mir überhaupt meinen Zugang zu allen Informationen im Unternehmen sperren?

Selbstverständlich.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6268 Beiträge, 1500x hilfreich)

Zitat (von Jazzer):

mein direkter Vorgesetzter ist noch recht unerfahren und ich bin der Erste der überhaupt gekündigt hat.
In meinem Arbeitsvertrag steht nichts Abweichendes zu den Arbeitsmitteln aber ich kann meinem Chef auch nicht sagen, dass es zu seinen "Nebenpflichten aus dem Arbeitsvertrag" zählt mir meinen Email-Account und Benutzerkonto weiterhin bereitzustellen.

Der Arbeitgeber muss zur Verfügung stellen, was zur Arbeit nötig ist. Ist er der Meinung: der Mitarbeiter X braucht keinen Netzwerk-Zugang mehr, es reicht, wenn er über ein Laptop Internet-Recherche macht, dann ist das so. Der Arbeitgeber kann auch die ganze EDV abschalten, wenn er meint, daß seine Leute in Zukunft ohne EDV arbeiten sollen.

Er kann dann nur eben auch nicht kommen und sagen: "Wieso haben Sie das nicht in die Datenbank XY eingetragen??"

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6998 Beiträge, 3920x hilfreich)

Zitat:
Sofern in Ihrem Arbeitsvertrag
nichts Abweichendes geregelt ist, kann Ihr Arbeitgeber auch nach erfolgter Kündigung nicht einfach Ihr Benutzerkonto, Netzwerkzugang oder Email-Account sperren.


Mich würde bzgl. dieser Aussage des hinzugeholten RA mal interessieren, woher er diese Erkenntnis nimmt?

Entscheidungen oder gar nur Literatur gibt es genau zu dieser Frage meines Wissens nicht. Also muss man sich die Antwort auf die Frage selbst rechtlich herleiten.

Und was bleibt dann in Bezug auf Netzwerkzugang, E-Mail-Account, etc., die Frage, ob es notwendige Arbeitsmittel sind. Was anderes als die Pflicht zur Bereitstellung der notwendigen Arbeitsmittel fällt mir nämlich als Nebenpflicht des AG aus dem Arbeitsvertrag nicht ein. Und für die Arbeiten, die der AG hier zugewiesen hat, scheinen diese Dinge nicht notwendig zu sein, bzw. zumindest meint dies der AG.

(Falls jetzt jemand auf die Idee "Arbeitsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz" oder "Mobbing" kommen sollte, dann bitte hier auch berücksichtigen, dass wir eine Kündigung mit einem Wechsel zur Konkurrenz haben. Das ist schon ein Sachverhalt, der sowohl eine sachliche Ungleichbehandlung rechtfertigen kann als auch ein Grund für die Beschneidung von "Zugangsrechten" des AN ist.)

-- Editiert von Eidechse am 05.09.2017 16:43

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16538 Beiträge, 9307x hilfreich)

Sehe ich auch so.
Der Arbeitgeber ist "nur" verpflichtet, die Arbeitsmittel zur Verfügung zu stellen, die auch für die Arbeit notwendig sind.
Wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer jetzt nur noch Arbeiten zuweist, für die kein IT-Zugang nötig ist, dann muss der Arbeitgeber auch keinen IT-Zugang zur Verfügung stellen.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17456 Beiträge, 6495x hilfreich)

Das sehe ich in der Tat anders. Der oder die Fragestellerin ist zu einem bestimmten Zweck angestellt und hat dazu bisher die Arbeitsmittel in vollem Umfang gestellt bekommen. Angenommen, dass die Arbeitsmittel zur Erfüllung der Aufgaben tatsächlich erforderlich waren und betriebsüblich, ist nicht anzunehmen, dass sich daran Entscheidendes geändert hat. Es hat schon etwas Diskriminierendes, wenn jetzt wegen der Kündigung sozusagen nur noch am Katzentisch gearbeitet werden soll auf niedrigstem Niveau arbeitstechnisch. Jemanden von den üblichen Kommunikationsmitteln und dergleichen abzuschneiden, ist eine Mobbing Handlung. Zumal ist eben ein bewährtes Mittel gibt, sollte es um Betriebsgeheimnis gehen - die Freistellung

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38470 Beiträge, 14009x hilfreich)

Welche Aufgaben sie ausübt, das bestimmt letztlich der Arbeitgeber. Sie wird ja jetzt kaum als Sickergrubenentleererin eingesetzt werden. Sie kann nur noch die Aufgaben erledigen, für die sie eben den Zugang nicht benötigt. Das ist ein absolut normales Vorgehen. Das hat nichts mit Diskriminierung zu tun. Und sie hat ja Zugang zu einem Laptop. Sie hat nur keinen Zugang zu gewissen Daten, das ist alles.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6998 Beiträge, 3920x hilfreich)

Zitat (von blaubär+):
Angenommen, dass die Arbeitsmittel zur Erfüllung der Aufgaben tatsächlich erforderlich waren und betriebsüblich, ist nicht anzunehmen, dass sich daran Entscheidendes geändert hat.


Bitte weiteres Detail beachten. Die TS hat unmittelbar zuvor keine Arbeitsleistung erbracht, weil sie in Elternzeit war. Die Elternzeit hat erst nach Ausspruch der Kündigung geendet und der AG hat sie sofort mit anderen Aufgaben als vor der Elternzeit betraut.

Dass man nach der Elternzeit keinen Anspruch auf genau den gleichen Arbeitsplatz hat, muss hoffentlich hier nicht noch mal erörtert werden. Wenn die nun zugewiesenen Tätigkeiten, für die kein IT-Zugang notwendig ist, zu der Tätigkeit passen, zu der die TS eingestellt ist, dann sind wir diesbezüglich erstmal im grünen Bereich.

Zitat (von blaubär+):
Es hat schon etwas Diskriminierendes, wenn jetzt wegen der Kündigung sozusagen nur noch am Katzentisch gearbeitet werden soll auf niedrigstem Niveau arbeitstechnisch.


Ob die Aufgaben minderwertig sind, wissen wir nicht. Das wird hier von Ihnen unterstellt. Das kann man auch nicht daran festmachen, ob man zur Erledigung der Aufgaben zwangsläufig einen IT-Zugang benötigt.

Zitat (von blaubär+):
Jemanden von den üblichen Kommunikationsmitteln und dergleichen abzuschneiden, ist eine Mobbing Handlung.


Und ich werde nicht müde es zu sagen: Mobbing ist kein Rechtsbegriff und keine Anspruchsgrundlage. Sachverhalte, die als Mobbing bezeichnet werden, müssen vielmehr unter andere Rechtsgrundlagen subsumiert werden. In den meisten Fällen wird man dann bei §§ 823 ff. BGB landen. Mal abgesehen davon, dass man fürs Rechtsverletzungen, die landläufig mit Mobbing bezeichnet werden, eigentlich die systematische, sich aus vielen einzelnen Handlungen/Verhaltensweisen zusammensetzende Verletzung von Rechten benötigt und wir hier im Prinzip nur eine einzige Handlung haben im Sinne von Sperrung des IT-Zugangs, dürfte man schon Probleme haben, daraus eine Rechtsverletzung nach §§ 823 ff. BGB zu basteln. Erst Recht, weil der AG hier nicht grundlos agiert.

Zitat (von blaubär+):
Zumal ist eben ein bewährtes Mittel gibt, sollte es um Betriebsgeheimnis gehen - die Freistellung


Wenn man den Anspruch des AN auf Beschäftigung ernst nimmt, dann ist aber die Weiterbeschäftigung unter Abkapselung vom regulären IT-Zugang ein milderes Mittel als die vollständige Freistellung von der Arbeit. Bei der Bewertung geht es im Übrigen nicht um das subjektive Empfinden des betroffenen AN sondern um objektive Maßstäbe. Von daher wird man damit vor Gericht kaum punkten können.

0x Hilfreiche Antwort


#17
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38470 Beiträge, 14009x hilfreich)

Flo, die Info über den Weggang ist doch das geringste Problem. Es geht doch darum, dass die Mitarbeiterin direkt zur Konkurrenz wechselt. Dass man ihr in dieser Situation nicht mehr uneingeschränkten Zugang zu Firmeninterna gewährt, das ist ein normaler Vorgang. Sie erledigt das, was sie unter den Bedingungen erledigen kann und gut ist.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort


#19
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38470 Beiträge, 14009x hilfreich)

Hinzu kommt ja noch, dass sie im Zweifel noch einige Tage Urlaub haben dürfte. Wir schreiben hier von einem Monat, nicht von Monaten oder Jahren!

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

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