Bereitschaftsdienst 7 Tage die Woche nach der nornalen Arbeitszeit

4. September 2017 Thema abonnieren
 Von 
digiti1979
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Bereitschaftsdienst 7 Tage die Woche nach der nornalen Arbeitszeit

zum Sachverhalt:

Ich gehe ganz normal Arbeiten (großteil Büroarbeit) so 8 bis 10 Stunden. Habe einen Arbeitsweg am Tag
von hin und zurück gesamt von etwa 75 Minuten. Die Firma, in der ich arbeite, bietet dem Kunden einen
24 h Service an. Die Hotline wird bis 20 Uhr von Servicemitarbeitern betreut. Die machen dann Feierabend und die
Hotline wird dann bis zum nächsten Morgen 8 Uhr auf mein Telefon umgeschalten, so das ich immer erreichbar
sein muss. Das geht so von Montag bis Freitag. Am Wochenende haben wir dann den kompletten Samstag und
Sonntag die Hotline auf dem Telefon. Keine Krankenpflege, Rettungsdienst usw. es geht nur um Telefontechnik.

Nun meine Frage ist das rechtens und wie verhält sich das mit Ruhezeiten ?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17379 Beiträge, 6471x hilfreich)

Was sagt denn dein AV zur Rufbereitschaft? Keine (Pflicht zur) RB ohne vertragliche Vereinbarung!
Und dann: Mo-Fr die ganze Nacht + Sa, So 24 h rund um die Uhr, und das 52 Wochen das Jahr hindurch? Oder anders gefragt: trifft es nur dich?

/// ... wie verhält sich das mit Ruhezeiten ?
Wenn es zum Arbeitseinsatz kommt, ist das AZ und danach laufen die 11 h Ruhezeit, du darfst/musst also erst später ins Büro.

/// ... ist das rechtens
Wenn es nur dich trifft usw - s.o. - wohl eher nicht; 'unbillig' wäre da wohl der passende Ausdruck


-- Editiert von blaubär+ am 04.09.2017 11:32

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
digiti1979
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Nein das ist nicht das ganze Jahr hindurch. Man ist so alle 6 Wochen mit der Bereitschaft dran. Es gibt kein nachholen Ruhezeiten.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17379 Beiträge, 6471x hilfreich)

Ich wiederhole: Wenn es in der RB zu einem Arbeitseinsatz kommt, zählt der als AZ - und du hast das Recht, entsprechend spät(er) zur Arbeit zu gehen.
Im TVöD, wenn ich mich recht erinnere, wird der erste RB-Einsatz mit einem bestimmten Mindest-Stundensatz gewertet (auch wenn er kürzer war, ansonsten nach tatsächlicher Dauer), weitere Einsätze nach tatsächlicher Dauer - bei euch fehlt es allem Anschein nach an solchen Regelungen. Wäre eine Aufgabe für einen BR. Aber den habt ihr wohl auch nicht.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8070x hilfreich)

Wie blaubär+ schon fragt: Was steht zur Rufbereitschaft im Arbeitsvertrag?
Und was steht zur Bezahlung im Arbeitsvertrag?

Signatur:

Nur wer sich bewegt, hört seine Ketten rasseln.

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