VOM GLAÜBIGER ABGETRETENE INKASSO FORDERUNG

31. August 2017 Thema abonnieren
 Von 
Tarkan123
Status:
Frischling
(40 Beiträge, 0x hilfreich)
VOM GLAÜBIGER ABGETRETENE INKASSO FORDERUNG

Hallo,habe vor kurzem drei Zahlungsaufforderungen ,von einem Inkasso unternehmen an meine alte Adresse bei meinen Eltern bekommen.Die Forderungen sind aus den Jahren 1998,2000...
Habe erst mal per Email die Titelkopien und die Abtretungserklärungen angefordert.
Die Vollstreckungsbescheide sind Wahrscheinlich von meiner damaligen Selbstständigkeit.
Da die Forderungen so weit zurückliegen hatte ich die gar nicht mehr auf dem schirm.
Lade die Forderungsaufstellungen mal hoch,ob die zinsen und gebühren so richtig sind.
Danke im voraus.....
hier die links
https://picload.org/view/rwpolwaa/ink0_201708317-page-001.jpg.html
https://picload.org/view/rwpolwal/ink1_201708313-page-001.jpg.html
https://picload.org/view/rwpolwai/ink2_201708314-page-001.jpg.html
https://picload.org/view/rwpolwaw/inka_201708319-page-001.jpg.html
https://picload.org/view/rwpolwor/inka1_201708315-page-001.jpg.html
https://picload.org/view/rwpolwoa/inka2_201708316-page-001.jpg.html
https://picload.org/view/rwpolwol/inkasso_2017083110-page-001.jpg.html
https://picload.org/view/rwpolwoi/inkasso1_201708312-page-001.jpg.html
https://picload.org/view/rwpolwow/inkasso2_20170831-page-001.jpg.html

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32 Antworten
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#1
 Von 
guest-12313.09.2017 08:51:03
Status:
Student
(2271 Beiträge, 713x hilfreich)

Zitat (von Tarkan123):
ob die zinsen und gebühren so richtig sind.


Meiner Meinung nach nicht. Zinsen vor 2014 sind verjährt, entsprechend sollte eine Bereinigung angefordert werden.
Kosten der Zahlungsaufforderung von jeweils 70,20 Euro sind auch Quatsch. Es gibt anscheinend schon Titel und zudem liegt auch noch eine Abtretung vor.
Nach 17 Jahren kann man auch an Verwirkung denken. Erstmal aber abwarten, ob die Titelkopien kommen.

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#2
 Von 
Tarkan123
Status:
Frischling
(40 Beiträge, 0x hilfreich)

Sollte ich die Anforderung wegen Titelkopie und Abtretungserklärung noch per Einschreiben hinschicken?
Meine richtige Adresse haben die ja auch nicht,angeblich Dienstleister zwecks anfrage beauftragt.
Hab mir mal was aus dem netz zusammen gebastelt,kann man das bedenkenlos dahin schicken oder erst lieber kurz fassen?
danke im voraus...

Hier der link
https://picload.org/view/rwpowgli/sc_2017083111-page-001.jpg.html
https://picload.org/view/rwpowgdr/sca_2017083112-page-001.jpg.html

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#3
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16164x hilfreich)

Zitat:
Nach 17 Jahren kann man auch an Verwirkung denken

Für eine Verwirkung genügt es nicht, dass einfach nur Zeit vergeht.

Ich schau mir das ansonsten heute Abend auch mal an, ob mir noch was auffällt.

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Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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#4
 Von 
Jonathon
Status:
Praktikant
(854 Beiträge, 288x hilfreich)

Also,
in meinen Augen ist in allen 3. Fällen wie folgt vorzugehen:

Hauptforderung: 56,91 €
Tit. Kosten 5,11 €
+ Zinsen 9,54 €
_______
Gesamt 71,56 €

direkt überweisen.
Den Kosten von von 70,20 € widersprechen.
Für den Rest die Einrede der Verjährung tätigen.
Titelherausgabe fordern.

Die werden was zikcen deswegen nicht zimperlich wein und mit Herausgabeklage drohen.

-- Editiert von Jonathon am 31.08.2017 19:34

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt: Keine Rechtsberatung. Es gilt §675(2) BGB.

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#5
 Von 
Tarkan123
Status:
Frischling
(40 Beiträge, 0x hilfreich)

Kann man das einfach so machen, oder sollte man erst die Abtretungserklärung und die Titel kopie abwarten?
Wie kommst du auf 9,54zinsen,?

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#6
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16164x hilfreich)

Die Zinsen kannst du auch ausrechnen bei www.basiszins.de (scheint ja 4% absolut zu sein, würde ich so übernehmen)
Wobei ich Jonathan nicht ganz zustimme.
Wenn es in 1999 auch Einsätze eines Gerichtsvollziehers gab, muss man das ebenfalls bezahlen.

Ich würde vielleicht Jonathans Rechnung als Richtwert nehmen und etwas aufgerundet insgesamt 3 mal 100€ bezahlen.

Dazu würde ich dem Inkasso folgendes schreiben: "Wertes Inkasso. Ich habe soeben aufgerundet 300€ überwiesen ohne Anerkenntnis einer Rechtspflicht. Zu verrechnen auf jeweils Hauptforderung, titulierte Kosten, Zinsen seit 1.1.2014. Sie werden mir unverzüglich eine bereinigte Forderungsaufstellung zusenden, darin sämtliche verjährten Zinsen streichen, sowie die absurden 70,20€ Mahngebühren. Des Weiteren werden sie sämtliche übrigen Positionen (Gerichtskosten, Gerichtsvollzieherkosten usw.) mittels Rechnungskopie nachweisen. Sollte noch ein Betrag übrig sein, werde ich diesen nach Übermittlung der Rechnungsnachweise und der korrigierten Aufstellung überweisen. Andernfalls werden Sie mir unverzüglich die entwerteten Titel zusenden. Ich setzt Ihnen eine Frist von 14 Tagen und behalte mir vor, ohne weitere Vorwarnung mittels Anwalt und Gericht gegen Sie vorzugehen."

Dann würde ich parallel dazu eine Beschwerde ans fürs Inkasso zuständige Aufsichtsgericht senden (kostet nur Briefporto):
"Wertes Gericht. Hiermit beschwere ich mich über Inkasso XYZ und beantrage einen Lizenzentzug. Dieses Inkasso verstößt mit Vorsatz gegen das RVG und erhebt rechtswidrig RVG-Gebühren für die außergerichtliche Vertretung VV 2300, getarnt als "Mahngebühren". Obwohl der Fall längst tituliert ist und damit diese RVG-Gebühr gar nicht mehr erhoben werden darf. Das Inkasso begründet sogar diese Mahngebühr rechtswidrig mittels RVG und stört mit dieser völlig falschen Begründung vorsätzlich den Rechtsfrieden. Meiner Meinung nach handelt es sich hier um eine vorsätzliche Täuschung und damit um strafrechtlich relevanten Betrug. Ich bitte Sie, im Sinne des RDG die Rechtskunde und Sachkunde der handelnden Personen genauestens zu prüfen, ihnen diese rechtswidrige Praxis zu untersagen und ggf. den Fall von Amts wegen an die zuständige Staatsanwaltschaft zu übergeben."

Natürlich klingt das heftig, was ich ans Gericht schreiben würde, aber ein Inkasso, dass illegale Gebühren erhebt, hat meiner Meinung nach nichts anderes verdient. Würden die das einfach nur einbuchen wäre das vielleicht irgendeine Grauzone. Aber die tun auch noch so, als würde das alles gesetzeskonform sein. Da ist meiner Meinung nach die Grenze zum Betrug überschritten worden.

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#7
 Von 
Tarkan123
Status:
Frischling
(40 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für deine detaillierte Antwort, hatte denen vorgestern per Mail geschrieben, und gebeten mir eine titelkopie und die Abtretungserklärung zu schicken.
Meine Email wurde nicht mal bestätigt das sie eingegangen ist.
Sollte ich nicht erst warten bis die mir das schicken?
Werde heute den Brief so wie beschrieben verfassen und einmal per Mail und per Post zusenden.

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#8
 Von 
Tarkan123
Status:
Frischling
(40 Beiträge, 0x hilfreich)

Eine Hauptforderung beträgt 263,-eur,die würde ich auf 300eur aufrunden.
Und die anderen jeweils 100.-.
Muss ich das zwingend über mein Konto überweisen, oder könnte ich das Konto von meiner Frau nehmen?
Danke im voraus...

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Jonathon
Status:
Praktikant
(854 Beiträge, 288x hilfreich)

Hallo mepeisen,
also ich würde versuchen die Kosten des GV ebenfalls in die Verjährung zu bekommen mit Verweis auf §8 GvKostG.

Deswegen habe ich das so geschrieben

-- Editiert von Jonathon am 01.09.2017 12:15

Signatur:

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#10
 Von 
Tarkan123
Status:
Frischling
(40 Beiträge, 0x hilfreich)

Entschuldigt die nachfrage,bin dran den Brief wie mepeisen beschrieben hat,an die Inkasso zu schreiben.
Die Hauptforderung ist doch z.b wie bei einer Aufstellung 70,99 und nicht 56,91?
Bin ein wenig irritiert...

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#11
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16164x hilfreich)

@Jonathan: Das dürfte nur für die Bezahlung des GV selbst gelten. Gegenüber einem Schuldner gehe ich bislang immer davon aus, dass GV-Einsätze Kosten einer notwendigen Rechtsverfolgung sind und entsprechend mit dem Titel selbst verjähren. Also 30 Jahre aufwärts.

Zitat:
Die Hauptforderung ist doch z.b wie bei einer Aufstellung 70,99 und nicht 56,91?

Alles, was im Titel steht... Darum kommst du nicht Drumherum.

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#12
 Von 
Tarkan123
Status:
Frischling
(40 Beiträge, 0x hilfreich)

Gut den Titel habe ich noch nicht gesehen.
Also die VB Forderung von 56.91 in den Fordeungs aufstellungen muß definitiv auch bezahlt werden?

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#13
 Von 
Tarkan123
Status:
Frischling
(40 Beiträge, 0x hilfreich)

@mepeisen
Sollte ich dem Beschwerde Brief eine Kopie der Forderungsaufstellung Beilegen?

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Tarkan123
Status:
Frischling
(40 Beiträge, 0x hilfreich)

So Leute ein kleines update zu meiner Sache mit dem Inkasso Becker.
Hab denen am 2.9.17 Per Einschreiben und per Mail meinen Widerspruch wie oben in den zwei links geschickt.
Hab denen natürlich meine aktuelle Adresse als Absender angegeben.
Heute kam wieder ein schreiben vom Inkasso zu meinen Eltern,also meine alte Adresse.
Es ist nicht wie ich gedacht habe eine Kopie vom titel und Abtretungsurkunde.
Es ist eine neue Forderung mit einem neuen Aktenzeichen.
Muss ich jetzt dieser Forderung auch widersprechen und alles wieder verlangen Titelkopie,etc.
Das wäre angeblich schon das zweite schreiben und ich hätte auf das erste nicht reagiert.
Hier der link zum schreiben:
https://picload.org/view/dgrciicl/inkasso4_20170913-page-001.jpg.html

Wie muss ich jetzt am besten vorgehen?


-- Editiert von Tarkan123 am 13.09.2017 17:46

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#15
 Von 
hausfrau66
Status:
Lehrling
(1094 Beiträge, 838x hilfreich)

So, wie ich herauslese, ist in der Betreffzeile ein Aktenzeichen vom AG Wedding angegeben. Du kannst Dir vom AG Wedding eine Titelkopie und eine Kopie der Zustellungsurkunde zusenden lassen. Vorher dort anrufen, ob ein Titel mit dem AZ existiert.


-- Editiert von hausfrau66 am 14.09.2017 12:38

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#16
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16164x hilfreich)

und sobald du die Titelkopie hast, unbedingt Adresse prüfen und dann ggf. nochmals hier melden.

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#17
 Von 
Tarkan123
Status:
Frischling
(40 Beiträge, 0x hilfreich)

Okay danke, werde beim Gericht nachfragen.
Dem letzten Schreiben vom Inkasso werde ich wieder per Einschreiben wider sprechen.

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#18
 Von 
Tarkan123
Status:
Frischling
(40 Beiträge, 0x hilfreich)

So, hab heute mit dem AG telefoniert die Aktenzeichen gibt es wirklich. Die wollen mir eine Aufstellung schicken, da das Gericht keine Titelkopien hat. Und vom Inkasso habe ich bis heute auch noch keine Antwort auf mein Schreiben bekommen.

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#19
 Von 
Tarkan123
Status:
Frischling
(40 Beiträge, 0x hilfreich)

So habe heute weider Post vom Inkasso bekommen,aber wieder alte anschrift.
Die Ignorieren komplett meine schreiben vom 2.9.17 und 15.9.17.
Das schreiben hat ein Aktenzeichen,welche ich schon per schreiben widersprochen hatte.
Hier der link
https://picload.org/view/dgagliwi/inkk_20170920-page-001.jpg.html

Also ich habe die schreiben per normalem Einschreiben mit Sendungs Verfolgung; an die Adresse geschickt und nicht an die Postfach Adresse.Macht das ein Unterschied??
Laut Sendungsverfolgung wurden beide schreiben angenommen.
Was sollte ich machen,noch ein Einschreiben an die Postfachadresse?
Bin bisschen verunsichert...
Danke im voraus

-- Editiert von Tarkan123 am 20.09.2017 17:35

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#20
 Von 
arnonym117
Status:
Praktikant
(728 Beiträge, 227x hilfreich)

Ich würde an deiner Stelle an das Inkasso erst mal gar nichts mehr schreiben.

Statt dessen würde ich umgehend eine Beschwerde an das Aufsichtsgericht schicken, dass die ihren Auskunftspflichten nicht nachkommen und nachweisliche Einschreiben ignorieren. Das Aufsichtsgericht möchte das Inkasso doch bitte auffordern, dir die angeforderten Unterlagen zukommen zu lassen und zu der Angelegenheit eine Stellungnahme abzugeben. Dann würde ich erst mal abwarten, was passiert.

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#21
 Von 
Tarkan123
Status:
Frischling
(40 Beiträge, 0x hilfreich)

Werde heute dem Aufsichtsgericht mein Beschwerde Brief schicken, einmal wegen den Gebühren wie mepeisen es geschildert hat und einmal wegen der Auskunftspflicht und das meine Einschreiben ignoriert werden.
Und wenn ich vom Gericht die Aufstellung bekomme, kann ich die Forderungen direkt an den Gläubiger überweisen?
Hab ja vom Inkasso keine Abtretungserklärung bekommen.

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16164x hilfreich)

Zitat:
Und wenn ich vom Gericht die Aufstellung bekomme, kann ich die Forderungen direkt an den Gläubiger überweisen?

Solange nicht ausdrücklich behauptet wird, dass die Forderung abgetreten wurde, ist eine Zahlung an den Ursprungsgläubiger stets schuldbefreiend.

Wenn abgetreten wurde oder die Situation unklar ist, kann man auch ans Inkasso bezahlen.

Das Wichtigste ist nicht, wohin man zahlt, sondern eher, dass der Verwendungszweck so passt, dass man nur auf die Hauptforderung o.ä. zahlt.

Zitat:
Hab ja vom Inkasso keine Abtretungserklärung bekommen.

Da ich so etwas auch in der Beschwerde ans Gericht ansprechen würde, wird das Inkasso die sicherlich plötzlich dem Gericht vorlegen ;-)

Auf so etwas (Vollmacht/Abtretung) rumzureiten, macht in meinen Augen nicht immer Sinn. Im großen Masseninkasso ist das eher lästig, jedem Schuldner so etwas auszustellen. Da wird im Regelfall auch alles passen. So etwas macht oft Sinn, wenn die Firma insolvent ist (Bestätigung des Insolvenzverwalters) oder wirklich merkwürdige Firmenkonstrukte vorhanden sind. Damals bei der Quelle-Insolvenz, wo die Forderungen durch viele Hände ging und keiner mehr nachvollziehen konnte, wem das nun gehört, da machte es auch Sinn.

Bei Inkassos macht der Unterschied ob Abtretung oder Vollmacht einen Sinn. Denn abgetretene Forderungen werden vom Inkasso in eigenem Namen geltend gemacht. Das ist allerdings keine Rechtsdienstleistung mehr und deswegen gibbet dafür auch keine Inkassogebühren mehr.


-- Editiert von mepeisen am 21.09.2017 09:27

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#23
 Von 
Tarkan123
Status:
Frischling
(40 Beiträge, 0x hilfreich)

So habe heute endlich die Aktenauszüge vom Gericht bekommen.
hier die links von dem mit dem höchsten Betrag.
hier sind die kosten die das inkasso aufgelistet hat teilweise nicht tituliert.
Also würde es reichen wenn ich das was hier angegeben ist zahle?
Danke im voraus...
https://picload.org/view/dgopipal/az_201709292-page-001.jpg.html
https://picload.org/view/dgopipai/az_201709293-page-001.jpg.html
https://picload.org/view/dgopipor/az_20170929-page-001.jpg.html
https://picload.org/view/dgopipoa/azt_201709294-page-001.jpg.html
https://picload.org/view/dgopipaw/az_201709295-page-0011.jpg.html

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16164x hilfreich)

Im Prinzip ja. Beachte den Text zu den Zinsen. Selbige dann ausrechnen, ausgehend vom 1.1.2014 bis heute. Bei der Überweisung unbedingt den Verwendungszweck angeben. Beispielsweise "Nur HF/MB/VB, Nur Zinsen ab 1.1.2014" oder ähnliches.

Schon was vom Aufsichtsgericht gehört?


-- Editiert von mepeisen am 29.09.2017 19:16

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#25
 Von 
Tarkan123
Status:
Frischling
(40 Beiträge, 0x hilfreich)

Also vom Aufsichtsrat und Inkasso noch nichts gehört...
Also verwendungszweck, wollte ich HF titulierte kosten und Zinsen seit 01.01.14 schreiben.

-- Editiert von Tarkan123 am 29.09.2017 21:47

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
Tarkan123
Status:
Frischling
(40 Beiträge, 0x hilfreich)

So hab heute eine Antwort vom Oberlandesgericht bekommen.

Angelegenheiten nach dem Rechtsdienstleistungsgestz
Sehr geehrte Herr xxxxxx
Ich habe die Firma Inkasso xxxxx zunächst um Stellungnahme gebeten und werde unaufgefordert auf die Angelegenheit zurückkommen.
Mfg
Xxxx

Soll ich jetzt auf die Antwort vom Inkasso warten mit der bereinigten kosten aufstellungen?
Oder meine Überweisungen selber tätigen, da ich ja die Kopien vom Gericht erhalten habe?

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16164x hilfreich)

Zitat:
Soll ich jetzt auf die Antwort vom Inkasso warten mit der bereinigten kosten aufstellungen?

Das Unstrittige kann man ja schon mal überweisen sofern noch nicht geschehen. Das nimmt etwas Schwung aus der Sache. Sollte dann noch Geld gefordert werden, müssten die das ja begründen.

Sobald die Antwort kommt, kann man das nochmal genauer prüfen und dann ggf. den Titel zurückfordern.

Signatur:

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#28
 Von 
Tarkan123
Status:
Frischling
(40 Beiträge, 0x hilfreich)

Okay,habe vorhin meine Überweisungs vorlagen im onlinebanking geschrieben,im Verwendungszweck AZ vom VB und nur zu verrechnen mit Hauptforderung,titulierte kosten und zinsen seit 01.01.2014.
Oder sollte ich anstatt titulierte kosten, explizit die Verfahrenskosten und Nebenforderungen angeben?
Werde dem inkasso noch ein einschreiben schicken wegen herausgabe der Titel.
Danke im voraus

-- Editiert von Tarkan123 am 02.10.2017 19:43

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#29
 Von 
Tarkan123
Status:
Frischling
(40 Beiträge, 0x hilfreich)

Habe letzte Woche, zweckgebunden die titulierten Forderungen aus dem Gerichts Auszug an das Inkasso überwiesen.
Bis heute keine Rückantwort, habe per Einschreiben eine Frist von 14tagen gesetzt.
Wer bezahlt eigentlich die Anwaltskoten, wenn ich auf Rückgabe der Titel klagen muss??

0x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
Tarkan123
Status:
Frischling
(40 Beiträge, 0x hilfreich)

So bis heute nix passiert, die gesetzte frist von mir wurde nicht beachtet,und die entwerteten Titel wurden mir nicht zugeschickt.
Wie sollte ich jetzt am besten vorgehen?
Mit Anwalt auf Herausgabe klagen.

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