Scheidung - kann ich in der gesetzl. KV bleiben ?

30. August 2017 Thema abonnieren
 Von 
Petra H
Status:
Beginner
(65 Beiträge, 21x hilfreich)
Scheidung - kann ich in der gesetzl. KV bleiben ?

Ich habe eine Frage zur Krankenversicherung. Ich bin 32 Jahre verheiratet und in den letzten 15 Jahren familienversichert über meinen Mann. Nun kommt es zur Scheidung. Ich bekomme keinen Unterhalt, weil mein Mann nur Erwerbsminderungsrente erhält. Meinen Lebensunterhalt bestreite ich ausschließlich durch die Vermietung möblierter Monteurzimmer. (Geerbtes Elternhaus, verschuldet). Mit dem Überschuss dieser Mieteinnahmen aus Vermietung und Verpachtung –also das Geld, das mir zum leben bleibt- liege ich ziemlich exakt bei der Grundsicherung, etwas darunter.
Wenn die Scheidung durch ist, bin ich ja nicht mehr familienversichert. Welche Möglichkeiten habe ich dann? Bleibt nur eine private Versicherung? Gibt es Ausnahmen, dass man auf Antrag in einer Angestellten-Krankenkasse bleiben kann?

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
little-beagle
Status:
Student
(2181 Beiträge, 1248x hilfreich)

Wenn Du UNTERHALB der Grundsicherung bleibst, kannst Du Aufstockung beantragen und bist dann IMHO darüber auch krankenversichert.

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#2
 Von 
guest-12313.09.2017 08:51:03
Status:
Student
(2271 Beiträge, 713x hilfreich)

Zitat (von Petra H):
Gibt es Ausnahmen, dass man auf Antrag in einer Angestellten-Krankenkasse bleiben kann?


Die private Krankenversicherung wäre die Ausnahme. Hier käme die freiwillige Krankenversicherung wohl eher zum tragen. Kostet mindestens ca. 180 Euro/Monat. Beim Bezug von Sozialleistungen wäre man darüber versichert.

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#3
 Von 
Petra H
Status:
Beginner
(65 Beiträge, 21x hilfreich)

Das Problem ist ja, wie auch bei Gewerbetreibenden, dass die Einnahmen schwanken. Es gibt Monate, das bleibe ich unter der Grundsicherung, und dann bin ich mal wieder 100 Euro drüber. Darüber hinaus weiß ich erst rückwirjkend, wieviel Einnahmen/Einkommen der Monat gebracht hat. Wie soll das gehandhabt werden vom Amt ? Monatliche Anträge ? Das geht sicher nicht. Also gehe ich davon aus, dass ich keine Sozialleistungen erhalten werde.
Außerdem gehen meine Gedanken auch in Richtung "Nachehelicher Unterhalt", denn bei netto 1400 Euro bei meinem Noch-Mann könnte es doch sein, dass er vielleiht etwas zahlen muss, oder ?

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#4
 Von 
guest-12313.09.2017 08:51:03
Status:
Student
(2271 Beiträge, 713x hilfreich)

Zitat (von Petra H):
Wie soll das gehandhabt werden vom Amt ? Monatliche Anträge ?


Hier wird dann für 6 Monate vorläufig bewilligt. Danach wird dann endgültig festgesetzt.
Man wird sich natürlich darauf einstellen müssen, aufgefordert zu werden, die Einnahmen zu erhöhen oder sich zu bewerben, um nicht mehr hilfebedürftig zu sein.
Hat man die Kosten der Unterkunft in die eigene Rechnung bereits berücksichtigt?

Zitat (von Petra H):
Außerdem gehen meine Gedanken auch in Richtung "Nachehelicher Unterhalt", denn bei netto 1400 Euro bei meinem Noch-Mann könnte es doch sein, dass er vielleiht etwas zahlen muss, oder ?


Das wird, wenn überhaupt, nicht die Welt sein und auch nicht für die Unendlichkeit.
Die freiwillige Krankenversicherung kostet mindestens 180 Euro. Bei Einkünften aus Selbstständigkeit kann das auch entsprechend hoch ausfallen. Der Unterhalt zählt übrigens auch dazu.

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#5
 Von 
Petra H
Status:
Beginner
(65 Beiträge, 21x hilfreich)

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