Nachehelicherunterhalt für Frau

22. August 2017 Thema abonnieren
 Von 
Monika30091969
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Nachehelicherunterhalt für Frau

Hallo
Werde nächstes Jahr geschieden . Wir waren 13 Jahre verheiratet. Keine Kinder . Bekomme Eu Rente bis zum Rentenalter . Muss mein Noch Ehenmann nach der Scheidung Nachehelichen Unterhalt zahlen .

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo Monika,

bekommst du zur Zeit Trenungsunterhalt?

edy

Signatur:

Ein freundliches "Hallo" setzt
sich auch in Foren immer mehr
durch.

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#2
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Hi,

nachehelicher Unterhalt ist kein Selbstläufer, denn es muss gute Gründe dafür geben. Wirf mal einen Blick in die §§ 1570 ff.

Zunächst gilt der Grundsatz der Eigenverantwortung § 1569 BGB .

Berry

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Monika30091969
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo
Ja bekommen zur Zeit Trennungsunterhalt.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38488 Beiträge, 14014x hilfreich)

Na ja, aus dem Trennungsunterhalt kann man nur schließen, dass der Mann mehr Geld monatlich zur Verfügung hat als die Frau. Rückschlüsse auf nachehelichen Unterhalt lässt diese Tatsache nicht zu. Allerdings wird sie ja aller Wahrscheinlichkeit nach Rentenanwartschaften vom Ehemann übertragen bekommen. Um die erhöht sich dann ja auch ihre Rente. Jedenfalls wage ich eine Voraussage: Aufstockungsunterhalt bis ans Ende aller Tage wird es nicht geben.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
JessieR
Status:
Beginner
(120 Beiträge, 80x hilfreich)

Der GdB ist in hier tatsächlich völlig irrelevant. Erstens einmal ist ein GdB 30 nicht sonderlich hoch. Und zweitens wird damit über die Erwerbsfähigkeit keine Aussage getroffen.

Da du eine EU Rente erhältst muss die Erwerbsunfähigkeit bis zu einem gewissen Grad aber nachgewiesen worden sein. Und so wie ich das verstehe, willst du nun nachehelichen Unterhalt wegen Krankheit verlangen.

Die Frage ist nun, ob die Erkrankung während der Ehezeit eingetreten ist oder bereits vor der Ehe bestand. Wenn sie schon vor der Ehe bestand, dann dürfte dies kaum geeignet sein, nachehelichen Unterhalt zu begründen.

Andernfalls könnte möglicherweise ein zeitlich begrenzter Anspruch gesehen werden. Das hängt aber von den Umständen des Falles ab.

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