Raub!´!

22. August 2017 Thema abonnieren
 Von 
Deddi
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Raub!´!

Hallo 123recht Community!

Ich habe wichtige Fragen an die Anwälte dieses Forums.

Es geht darum das ein Freund von mir einen Raub gemacht hat.
Er hat versucht einer Frau die Handtasche wegzunehmen.
Er griff nur kurz sanft nach der Tasche aber liess sofort wieder los als er bemerkte das es eine "ältere dame" war worauf Sie auf den Boden fiel.
Er brauchte das Geld um sich etwas zu essen zu kaufen.
Er sagt mir ständig das es ihn leidtut und er Abends im Bett zusammenbricht und weinen muss weil er es nicht wusste das es eine Ältere Dame war.Er bereut es sehr.

Mit was für einer Strafe muss er rechnen?Wird er auf bewährung freigesprochen?
Er hat keinerlei vorstrafen und ist nie mit der Polizei aufgefallen.


Mfg
Deddi

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119623 Beiträge, 39756x hilfreich)

Zitat (von Deddi):
Ich habe wichtige Fragen an die Anwälte dieses Forums.

Das 123recht.net Forum ist ein [i]reines Laien-Forum und stellt keinerlei Rechtsberatung dar. Sinn und Zweck des Forums ist der Austausch von Erfahrungen, Meinungen und Informationen im juristischen Bereich. [/i]

Anwälte gibt es hier: http://frag-einen-anwalt.de/
Oder auf den Button "Ja, jetzt Anwalt dazuholen" klicken.



Zitat (von Deddi):
weil er es nicht wusste das es eine Ältere Dame war

Das ist jetzt reichlich unglaubwürdig.



Zitat (von Deddi):
Mit was für einer Strafe muss er rechnen?

Wie alt ist er?
Welche Verletzungen hat die Dame erlitten?



Zitat (von Deddi):
Wird er auf bewährung freigesprochen?

Bewährung bekommt man bei Verurteilung. Bewährung könnte hier möglich sein.
Freispruch eher unwahrscheinlich.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Deddi
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Harry
Es war spät abends,deswegen hat er nicht erkannt das Sie alt ist.

Er ist momentan 29 Jahre alt.
Die Frau hat sich leicht die Hand verletzt.

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#3
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Man kann nicht auf "Bewährung freigesprochen werden". Aber es ist bezeichnend, dass SIe das glauben, denn damit sind sie nicht alleine. Viele Straftäter empfinden eine Verurteilung zur Bewährung als einen Freispruch. Deswegen wird eine solche Verurteilung auch oft nicht ernst genommen, von seiten der Täter.

Raub hat eine Mindestfreitheitsstrafe von 1 Jahr. Dazu käme tateinheitlich eine Körperverletzung. Wenn er nur "sanft" gegriffen hat, fällt man idR. nicht beim loslassen auf den Boden und verletzt sich.

Ist er denn erwischt worden, oder woher weiß er wie die Dame verletzt war?

Eine Freiheitsstrafe bis zu 2 Jahren kann theoretisch zur Bewährung ausgesetzt werden. Das ist aber KEIN FREISPRUCH, sondern eine VERURTEILUNG

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Deddi
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Erstmal danke für die Informationen.
Er hat mir das so gesagt,dass als eig. sofort wieder losgelassen hat und überhaupt nicht gezerrt hat und sowas in der art.Daraufhin ist die Frau richtung Bordstein getorkelt und dann hingefallen.
Ja er war in Polizeigewahrsam,wurde dann aber laut Staatsanwältin per Telefon vorläufig wieder freigelassen weil er zu diesen zeitpunkt die tat bestritten hat.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Deddi
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Die Frau die gestürzt ist wurde ins Krankenhaus gefahren.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Naja, wie gesagt: Wenn Urteil wegen Raub ergeht (ohne ggf. minderschwerem Fall) = min. 1 Jahr. Bei ggf. minderschwerem Fall = min. 6 Monate. Bis 2 Jahre kann es Bewährung geben.

Er sollte sich einen Anwalt suchen. Braucht er für die Verhandlung ohnehin. Raub ist ein Verbrechenstatbestand und damit ein Fall der sog. notwendigen Verteidigung, d.h. es besteht Anwaltspflicht.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3090x hilfreich)

Er sollte sich die Argumente nochmals überlegen..

"Nur kurz sanft nach der Tasche gegriffen" wird angesichts des Schadens (Sturz, Verletzungen, möglicherweise psychische Folgen) eher für Heiterkeit sorgen. "Er wollte sich was zu Essen kaufen" zieht im Zeitalter der Tafeln und diverser Möglichkeiten, bei karitativen Vereinigungen an Mahlzeiten zu kommen auch nicht wirklich.

"Er bricht jeden Abend zusammen und muss weinen..." - naja, ich denk' mir meinen Teil.

-- Editiert von fb367463-2 am 23.08.2017 00:54

Signatur:

"Valar Morghulis"

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#8
 Von 
Rechtsanwalt Thomas Bohle
Status:
Schüler
(470 Beiträge, 419x hilfreich)

@Deddi

Ihre Schilderung ist etwas verworren, denn man wird kaum "freigelassen, weil man die Tat bestreitet".
Auch der Hinweis, dass es ihm bei einer älteren Frau leid tue, kann sehr kontraproduktiv sein, wenn man sich dann die Frage in der Hauptverhandlung vorstellt, ob es ihm bei einer jüngeren Dame nicht leid tue und er dann bis zum Erfolg weitermachen würde.

Und "Sanft nach der Tasche gegriffen" kann ebenso wie "Essen kaufen" möglicherweise vom Gericht als "Veralberungsversuch des Gerichtes" aufgefasst werden, also ebenso negativ wirken.

Er sollte tunlichst daher gar nichts mehr sagen oder machen, außer den Gang zum Rechtsanwalt. Der kann dann nach Akteneinsicht das weitere Vorgehen mit Ihrem Freund besprechen und nur dieser Rechtsanwalt ist dann der richtige Ansprechpartner.

Alles andere wäre höchst spekulativ und lässt sich nicht seriös beantworten.


MfG

RA Thomas Bohle

0x Hilfreiche Antwort

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