Schonvermögen bei Heimunterbringung

22. August 2017 Thema abonnieren
 Von 
Begonie
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 2x hilfreich)
Schonvermögen bei Heimunterbringung

Ich lebe von meinem Mann getrennt und wohne in meinem eigenen Haus, das schon vor der Ehe mir alleine gehörte. Angenommen, mein Mann würde pflegebedürftig und müßte in ein Pflegeheim, müßte ich dann für ihn aufkommen bzw. für die Heimkosten? Ich selbst habe nur eine sehr kleine Rente. Nun mache ich mir Sorgen, ob ich mein Haus verkaufen müßte oder das Sozialamt die Hand danach ausstrecken würde, wenn ich einmal auch nicht mehr bin.
Vielleicht bekomme ich hier eine Antwort. Mache mir mittlerweile doch große Sorgen darüber.
LG

Bescheid anfechten?

Bescheid anfechten?

Ein erfahrener Anwalt im Sozialrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Sozialrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
shenja
Status:
Schüler
(191 Beiträge, 98x hilfreich)

Nicht getrennt lebenden Eheleuten müssen für einander aufkommen. Warum haben Sie sich nicht scheiden lassen? Könnte unter Umständen zum Problem werden, muss aber nicht.
Sie können auch nachweisen, dass das Haus ihnen gehört und schon immer ihren gehörte?
Wenn ja, dürften Sie nichts zu befürchten haben. Ich würde aber wenn möglich versuchen kläre Verhältnisse zu schaffen.

Im Übrigen finde ich Bezeichnungen "Das Sozialamt die Hand danach ausstrecken " wirklich unschön. Sie müssen sich vor Augen halten, dass wir alle das Sozialamt sind, denn das Sozialamt bekommt das Geld von uns ganzen Steuerzahlern und da sollte dann schon geguckt werden, ob das notwendig ist. Also streckt nicht das Sozialamt seine Hand aus sondern versucht die Last des Steuerzahlers zu reduzieren.

-- Editiert von shenja am 23.08.2017 00:31

3x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8070x hilfreich)


@Begonie,
wenn das Haus nicht besonders groß ist(wieviele qm hat es denn?) dann ist das geschütztes Eigentum, Sie sollen ja nicht
obdachlos werden. Eine kleine Rente ist dann auch noch frei.



















-- Editiert von altona01 am 23.08.2017 01:13

Signatur:

Nur wer sich bewegt, hört seine Ketten rasseln.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Begonie
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 2x hilfreich)

Guten Morgen,
vielen Dank für die Antworten.
Das Haus gehörte schon vor der Eheschließung mir, stehe auch alleine im Grundbuch. Es hat etwa 120 qm. Ich selbst habe dem Staat noch nie auf der Tasche gelegen.Habe immer gearbeitet und mich jahrelang sehr eingeschränkt um das Haus abzubezahlen. Deshalb sehe ich es nicht ein, evtl. noch für jemanden bezahlen zu müssen, bei dem ich nicht viel Gutes erfahren habe.Zu gegebener Zeit wird es eine Scheidung geben, die Frist ist leider noch nicht um, da er im Moment keiner Scheidung zustimmt. Meine Frage wegen evtl. Pflegebedürftigkeit ist nicht unbegründet.

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
shenja
Status:
Schüler
(191 Beiträge, 98x hilfreich)

Wohnen Sie getrennt? Oder können Sie die Trennung zumindest nachweisen? Ich sage es gerne nochmal "nicht getrenntlebende" Eheleute haben sich mit Einkommen und Vermögen zu unterstützen.
Sofern Sie die Trennung von Bett und Tisch (also die wirtschaftliche und private Trennung) nachweisen können und er bestenfalls ausgezogen ist, dürfte ihr Vermögen nicht herangezogen werden.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Begonie
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 2x hilfreich)

Ja, wir wohnen getrennt. Er hat eine eigene Wohnung.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.065 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.980 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen
Wurde Ihr Pflegegrad zu niedrig eingestuft?
Wir schreiben Ihre Widerspruchsbegründung. Dabei entstehen für Sie keine Kosten.