Beitragsabbuchung Sportverein

22. August 2017 Thema abonnieren
 Von 
fb473043-32
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 2x hilfreich)
Beitragsabbuchung Sportverein

Hallo, ich habe mal eine Frage.
Meine Frau ist seit Jahren Mitglied im Sportverein nun hat sie Festgestellt das bei ihr seit
Jahren doppelte Beiträge abgebucht wurden. Sie hatte sich vorerst nicht gewundert da ja auch
unsere Tochter irgendwann im Sportverein angemeldet wurde nur ist dieser Beitrag ja eigentlich deutlich geringer.
Daraufhin erkundigte sie sich beim Kassenwart bzw. Zuständigen Finanzwart des Vereins.
Dieser teilt mit das dies der Beitrag für ihre Schwester sei und ihre Schwester seit 1998 auf dieser Kontonummer geführt sei.
Das kann aber gar nicht sein, da meine Frau die Kontonummer erst seit 2002 besitzt und ihre Schwester bis 1998 über ihrer Mutter mit im Verein angemeldet und danach eine erneute Anmeldung hätte stattfinden müssen um weiter angemeldet zu bleiben.
Dies ist aber alles nicht erfolgt. Nun wird seit Jahren einfach eine Beitrag für die Schwester unserer Frau abgebucht und der Zuständige Finanzwirt sagt das meine Frau Pech hat und das Geld weg wäre.

Kann er das so einfach machen, ist das so rechtens.
Welche Möglichkeiten gibt es sich sein Geld zurück zu holen
bin etwas hilflos da ich keinerlei handhabe für so einen Fall kenne

ich bitte um Hilfe
mfg
stan

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
fb473043-32
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 2x hilfreich)

Gibt es nicht jemand der mir bei dem obengenannten problem helfen kann

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17012 Beiträge, 5896x hilfreich)

Hat deine Frau diese Zahlung authorisiert? Man könnte deiner Frau eine gegebene Zustimmung unterstellen, denn wie möchte man glaubhaft machen, dass dies 19 (15?) Jahre lang nicht aufgefallen sei?

-- Editiert von -Laie- am 23.08.2017 16:59

Signatur:

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0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
fb473043-32
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 2x hilfreich)

Wie lange jetzt explizit abgebucht wurde sehen wir erst nach exater kontrolle durch die bank. Meine Frau wird eine Aufstellung anfordern. Das Wiedersprüchliche ist ja das meine Frau das konto erst seit 2002 besitzt. Der sportverein aber behauptet das dieses konto seit 1998 hinterlegt sei für ihre Schwester. Meine Frau hat immer gedacht das der zweite beitrag für ihre tochter war, jedoch ist diese erst 2005 geboren, daher benötigen wir die Aufstellung der bank um den genauen Abbuchungsbeginn zu erlangen. Aber ich gebe ihnen recht das die konto.kontrolle meiner Frau mangelhaft gewesen seien muss wenn es vor 2005 abbuchungen gegeben hat. Nichts desto trotz , gibt es die Möglichkeit die zubunrecht gebuchten Beiträge zurück zu bekommen? Gibt es da rechtliche grundlagen?

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Natürlich kann man falsch abgebuchte Beträge ganz grundsätzlich zurückfordern. Der Verein hat sich dann ja unrechtmäßig bereichert.
Aber: Jenseits der Verjährung (also alles vor 2014) geht nur auf freiwilliger Basis.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16549 Beiträge, 9315x hilfreich)

Die Frage ist eher wer sich bereichert hat und von wem man das Geld zurückfordern kann.
Wenn die Schwester Ihrer Frau Mitglied im Verein ist, dann hat sich der Verein nicht bereichert. Denn für die Mitgliedschaft der Schwester Ihrer Frau stehen dem Verein ja Beiträge zu.
Ich würde mich eher fragen, warum es der Schwester Ihrer Frau nicht aufgefallen ist, dass keine Beiträge von deren Konto abgebucht wurden. Die Schwester hat sich wohl eigene Beiträge gespart. Sie wäre dann die Bereicherte, weil sie die Mitgliedschaft genutzt hat, aber selbst keine Beiträge entrichtet hat.
Für eine eventuelle Rückforderung würde ich eher an die Schwester Ihrer Frau denken, als an den Verein.
Was sagt die Schwester Ihrer Frau denn zu der Tatsache, dass Ihre Frau deren Beiträge jahrelang mitbezahlt hat?


-- Editiert von drkabo am 24.08.2017 09:44

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Droitteur
Status:
Lehrling
(1598 Beiträge, 406x hilfreich)

Die Formulierung "hat sich bereichert" ist auch etwas unglücklich. Richtiger ist die Frage danach, wer "zu Unrecht bereichert ist". Und das kann durchaus weiterhin der Verein sein.

Die Verjährung kann auch noch etwas anders aussehen, wenn man in Betracht zieht, dass erst ab Kenntnis die Frist zu laufen beginnt oder auch für Schadensersatzansprüche die Frist länger ist. Freilich kann man trotzdem zu dem Ergebnis kommen, dass die Kontoinhaberin zB Kenntnis hätte haben müssen, aber vielleicht sieht das Ergebnis auch anders aus.

Nicht zuletzt ist natürlich weiterhin die andere Perspektive wichtig: versteht man sich so schlecht mit seinem Verein? Versteht man sich so schlecht mit seiner Schwester? Da liegen vielleicht Baustellen, die sich eher bewältigen lassen.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
fb473043-32
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 2x hilfreich)

Die Schwester ist mit dem.18 Lebensjahr 2006 ca. Ausgetreten aus der mitgliedschaft die sie über ihre mutter hatte und erst jetzt vor ca 2 monaten.neu eingetreten. Daher ist eine bereicherung der schwester eher ausgeschloßen ausser.sie hätte gelogen und die falsche konto nummer 2006 angegeben und wäre nicht ausgetreten. Jedoch ist das eher unwahrscheinlich weil die geschwister (meine frau und sie) ein gute intakte beziehung haben. Auch die beziehung zum verein wirkt gut, ist meine Frau aktiv in vielen tragenden rollen für den verein eingesprungen. Jedoch zeigt sich der verantwortlich kassenwart sehr inadäquat und fährt meiner Frau und ihrer schwester direkt über den mund und sagt lediglich er hat es jetzt korrigiert damit wäre das für ihn erledigt. Für mich ist es ein absolut unvertretbares verhalten.

-- Editiert von fb473043-32 am 24.08.2017 19:34

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