Straftatbestand? ist dies eine Gewaltandrohung?

22. August 2017 Thema abonnieren
 Von 
Frankfurter Koch
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Straftatbestand? ist dies eine Gewaltandrohung?

Hallo liebe Forum Mitglieder
ich hatte vor kurzem einen Streit einer Freundin , aber nur per email geführt, und angeblich kam nun eine Mail ihres Ex Mannes an mich der mir folgenden text zugesendet hat.


[GELÖSCHT! KEINE NAMEN UND ORTE NENNEN]


nun habe ich diese email aber von dem email fach der freundin erhalten und konnte nicht die email des ex-mannes herausfinden erst nach langer rechercher im internet kam ich darauf das er bei der stadt overath arbeitet und habe ihm diese email gesendet damit ich weiss ob er es wirklich ist bzw war, nun stellte sich heraus der ex-mann hat diese email nicht verfasst, es war seine ex-frau(meine freundin) und nun soll ich der schuldidge sein der der stadt overath diese mail zugesendet hat, da ich ja herausfinden muss wer mir diese gewaltmail gsendet hat.

wie seht ihr die situation??



-- Editiert von Moderator am 22.08.2017 19:52

-- Thema wurde verschoben am 22.08.2017 19:52

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Silberjon
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von Frankfurter Koch):


wie seht ihr die situation??


Also abgesehen davon, dass diese Geschichte dubioser Natur ist, bemühe ich mich um eine seriöse Antwort. Der Adressat der E-Mail möchte drohen, bedroht jedoch nicht konkret genug, um sich nach 241 StGB strafbar zu machen.

Dass du die E-Mail an die Stadt Overath schickst, war vielleicht nicht die cleverste Idee, das war es dann aber auch. Ich würde dir raten, freundschaftliche Konsequenzen zu ziehen.

Dass deine E-Mails als assozial betitelt wurden, wäre ein weiterer Punkt. Dies lässt sich von mir nicht überprüfen. Man könnte über eine Beleidigung nachdenken.

-- Editiert von Silberjon am 22.08.2017 19:18

-- Editiert von Silberjon am 22.08.2017 19:19

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#2
 Von 
Frankfurter Koch
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

hallo silberjon,
ich habe es an seine direkte email geschickt um zu sehen ob er es wirklich ist, denn in einer weiteren mail stand drin das er mir seine mail adresse nicht geben würde, damit ich ihn nicht zumülle, und ich finde ihn auch sonst nirgends, weder bei facebook oder twitter und co...

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#3
 Von 
Frankfurter Koch
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

und dann kam sowas noch



[GELÖSCHT! KEINE NAMEN UND ORTE NENNEN]





-- Editiert von Moderator am 22.08.2017 19:52

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Silberjon
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 1x hilfreich)

Die Frage ist nun, was ist dein Anliegen? Möchtest du, dass deine Gegenüber die Beleidigungen - nun zweifelsohne - und die Drohungen unterlässt? Oder willst du einen Rat, wie du dich verhalten sollst?

Von welcher E-Mail Adresse kam denn nun diese E-Mail? Erneut über die Freundin?

Mein Rat lautet: der Klügere sein, weitere Antworten unterlassen. Der E-Mail ist zu entnehmen, auch du wurdest beleidigend. Eine Strafanzeige bringt dir in der Regel wenig, zumal die Erfolgsaussichten unter diesen Umständen vernichtend gering sind.

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#5
 Von 
Frankfurter Koch
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

die frage ist was ist wenn der ex-mann schreibt, da die mail ja auch auf seine arbeitsadresse gesendet wurde, er wussste ja nicht, das seine ex-frau mir das gesendet hat, die mails kamen alle von seiner ex-frau die sich als "sascha" ausgegeben hat.

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#6
 Von 
Silberjon
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 1x hilfreich)

Sind womöglich beide nicht gut auf dich zu sprechen. Ich verweise auf meinen Beitrag zuvor.

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#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120240 Beiträge, 39855x hilfreich)

Da fehlt irgendwie der Kontext ...

Eventuell nochmal korrigiert einstellen?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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