Hausverbot vom Vermieter für Telekommunikationsunternehmen ausgesprochen

22. August 2017 Thema abonnieren
 Von 
Svenna24
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)
Hausverbot vom Vermieter für Telekommunikationsunternehmen ausgesprochen

Hallo zusammen,

wir leben in Hessen und sind Kunde von Unitymedia.
Unser Vermieter hat UM Hausverbot erteilt. Grund wollte Er uns nicht nennen...:(

Frage:
Wir haben gravierende Störungen am Anschluss, sodass teilweise das Telefon, Internet und KabelTV nicht erreichbar ist.

Welche Möglichkeiten gibt es für uns?
(Unser Vermieter will mit der Firma nix mehr am Hut haben (was ich teilweise verstehe*hihi*).)

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Gruß und Danke, Svenna24

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3449x hilfreich)

So lange sich Gerätschaften von UM im Haus befinden kann er das gar nicht. Es werden vermutlich auch noch Verträge für das Haus bestehen. Also nur Unfug. Interessant wird es aber, wenn der VM UM rauswirft(nach Vertragskündigung) aus dem Haus nebst allen Verstärkern/Verteilern. Wie will der VM seine Mieter mit TV und Internet versorgen?
Das kann aber noch Jahre dauern ;)

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#2
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5049 Beiträge, 1961x hilfreich)

Der Mieter darf Vertreter von UM natürlich ins Haus und in die Wohnung lassen. Das gehört zu den Rechten eines Mieters.
Dagegen darf der Vermieter nichts machen - außer der Vermieter kann nachweisen, dass ein bestimmter UM Vertreter ihm Gewalt angedroht hat.

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#3
 Von 
Svenna24
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Dann muss ich noch weitere Infos liefern, die sehr wahrscheinlich fehlen.

a. Der Übergabepunkt ist nicht bei uns, sondern beim Nachbarn (Schwager des Vermieters) im Keller.
b. Der Vermieter hat keinen Vertrag mit UM.
c. Der Fehler liegt nicht bei uns in der Wohnung.

Sachlage jetzt?

-- Editiert von Svenna24 am 22.08.2017 17:06

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Gruß und Danke, Svenna24

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#4
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3449x hilfreich)

Trotzdem kaum anders, denn
1. er müsste mit UM einen Vertrag über die Hausversorgung haben. Oder wurden die Kabel wild verlegt? Dann darf er es eigentlich sogar abzwicken. Natürlich nach Fristsetzung usw.
2. ein UM-Techniker ist Besucher des Mieters. Da hat der VM nur in drastischen Fällen Einwirkungsmöglichkeiten.

UM wird sich aus Eigeninteresse absichern wollen. Ich kann mir kaum vorstellen, das die wilde Verkabelungen hinnehmen. Geht auch gar nicht wegen Einpegelung etc.. Wie soll auch das Schwarzsehen verhindert werden, wenn da jeder rumbasteln würde?
Kritisch wird es, wenn UM etwas außerhalb der Wohnung installieren wollte (Kabel umverlegen, Dosen setzen etc.).


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#5
 Von 
Svenna24
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Kaum anders...?

Wie soll denn UM beim "Nachbarn" in den Keller gelangen, wenn Ihm der Zutritt dafür - hier vom Schwager (Mieter der anderen Wohnung) untersagt wird? Hausrecht liegt beim Schwager... oder irre ich mich da?

Laut Vermieter: Ja, die interne Verkabelung hat Er selbst verlegt. Das Teil, worauf es ankommt, wäre hier der Verstärker. Den würde der VM auch - wenn es in die Juristerei gehen sollte - abklemmen.

Und ich stehe aufm Schlauch und muss meine Beiträge weiter zahlen oder wie?

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Gruß und Danke, Svenna24

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#6
 Von 
Svenna24
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich habe gerade Kontakt zu UM aufgenommen und habe die Info bekommen, die ich rechtssicher verwenden kann:)

a. Laut UM hat der Vermieter das Recht ein Hausverbot auszusprechen, da kein Vertrag zwischen den beiden Parteien besteht.
b. Ich habe lediglich die Möglichkeit via Moderator zu vermitteln, dass wir den Techniker benötigen.
c. Sollte unserem VM das egal sein, dann habe ich ein Sonderkündigungsrecht.

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Gruß und Danke, Svenna24

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#7
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3449x hilfreich)


Wie ich oben schon erwähnt habe: "Kritisch wird es, wenn UM etwas außerhalb der Wohnung installieren wollte (Kabel umverlegen, Dosen setzen etc.)."
Du schiebst aber alles mögliche nach, wie

Zitat (von Svenna24):
Wie soll denn UM beim "Nachbarn" in den Keller gelangen, wenn Ihm der Zutritt dafür - hier vom Schwager (Mieter der anderen Wohnung) untersagt wird?

Und das Anzapfen der UM-Leitung hört sich schon recht dubios an. Das erklärt dann auch die Kabelprobleme.
Wetten das der VM beim Schwarzsehen erwischt wurde? :augenroll:

-- Editiert von Mr.Cool am 22.08.2017 20:38

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#8
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Zitat:
Wie soll denn UM beim "Nachbarn" in den Keller gelangen, wenn Ihm der Zutritt dafür - hier vom Schwager (Mieter der anderen Wohnung) untersagt wird? Hausrecht liegt beim Schwager... oder irre ich mich da?

Indem er gerichtlich dazu gezwungen wird (Zauberwort: Duldung) und dann ggf. mittels Gerichtsvollzieher und Schlosser der Zugangs zwangsweise durchgesetzt wird.

Ob eine solche Duldung durchsetzbar ist, steht auf einem anderen Blatt. Dazu steht hier ja schon einiges.

Ich würde eine neue Wohnung suchen. Vermieter, die Kleinkriege auf Mieters Rücken ausfechten oder schwarzsehen oder ähnliches, da ist weiterer Ärger sicherlich vorprogrammiert.

-- Editiert von mepeisen am 23.08.2017 08:08

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Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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