Hallo,
kurze Frage für einen Bekannten.
Er ist LKW Fahrer und wohnt eigentlich im EU Ausland. Seinen Zweitwohnsitz hat er jedoch auf die Firmenadresse seinen AG angemeldet.
Dort wohnt er allerdings nicht. Er schläft ab und an auf dem Gelände in seinem LKW und bekommt an die Firma seine Post.
Wie sieht es rechtlich aus?
Ist dies so zugelassen?
Wie sieht es rechtlich mit GEZ aus? Eine Wohnung gibt es dort, wie bereits erwähnt, nicht.
Liebe Grüße
Angela
-- Editiert von Moderator am 22.08.2017 15:36
-- Thema wurde verschoben am 22.08.2017 15:36
Zweitwohnsitz in DE, Erstwohnsitz in EU Ausland
22. August 2017
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Frage vom 22. August 2017 | 10:08
Von
Status: Schüler (437 Beiträge, 87x hilfreich)
Zweitwohnsitz in DE, Erstwohnsitz in EU Ausland
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#1
Antwort vom 22. August 2017 | 15:34
Von
Status: Unbeschreiblich (32852 Beiträge, 17255x hilfreich)
Wie sieht es rechtlich aus? Ist dies so zugelassen? Nö - er wohnt ja da nicht.
Wie sieht es rechtlich mit GEZ aus? Eine Wohnung gibt es dort, wie bereits erwähnt, nicht. Tja, theoretisch muß er nicht zahlen, da man nur für Wohnungen zahlt. Es ist halt die Frage, ob er dem Beitragsservice mitteilen möchte "Ich wohne da gar nicht, d. h., ich verstoße gegen das Melderecht". Und die nächste Frage ist: Werden die das glauben?
-- Editiert von muemmel am 22.08.2017 15:35
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