Krankenkasse zahlt Krankengeld nicht weiter

22. August 2017 Thema abonnieren
 Von 
go381320-33
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)
Krankenkasse zahlt Krankengeld nicht weiter

Guten Morgen,

ich stehe gerade schwer unter Schock. Bei mir ist gerade ein Brief meiner Krankenkasse eingetrudelt in dem erklärt wird, das diese mir kein Krankengeld weiterzahlen dürfen...

Aber zuerst wäre es wohl besser euch die Vorgeschichte zu erzählen.
Ich hatte am 1.7. einen neuen Job angetreten und wurd leider bereits nach 2 Wochen krank, die Ärzte können bis heute noch kein Ende meiner Erkrankung absehen. Somit zahlte mir also meine Krankenkasse Krankengeld, weil der Arbeitgeber nicht verpflichtet ist Gehalt zu zahlen, wenn man innerhalb der ersten 4 Wochen krank wird.
Da sich mein Gesunheitszustand innerhalb dieser Zeit nicht verbesserte wurde ich zum 12.8. nach Absprache gekündigt. Ich war am folgenden Werktag (14.08.) auch pflichtbewusst auf dem Arbeitsamt, dort wurde ich zwar erfasst, aber man verwies mich darauf das ich erst am 1. Tag der Genesung dort wieder vorstellig sein muss. Bis dahin würde die Krankenkasse weiter zahlen.
Nachdem ich dort war, wollte ich weiter zu meinem Arzt fahren, um meine AU verlängern zu lassen. Dieses hatte jedoch Urlaub (14. & 15.8.)
Mit dem Verweis das man bei schweren Krankheitsfällen die dort genannte Vertretung aufsuchen sollte.
Ich dachte mir nichts dabei und lass auch auch im Internet das eine AU zwei Tage rückwirkend erstellt werden kann. Somit dachte ich mir, geh ich am Mittwoch hin... Gesagt getan, neue AU erhalten, weitere Termine wegen Blutuntersuchung etc.
AU an die Krankenkasse übermittelt und ich war mir sicher das ich alles richtig gemacht habe, weil ich nie irgendwas anderes gehört habe. DIe Krankenkasse sagte mir lediglich, das ich mich Gesund melden muss wenn ich soweit bin, damit diese wissen wie mit dem Krankengeld zu verfahren wird.
Aber scheinbar hätte ich doch mehr wissen müssen denn im heutigen Brief heißt es:

"Der Anspruch auf Krankengeld entsteht immer am Tag der ärztlichen Feststellung, selbst bei einer fortlaufenden Arbeitsunfähigkeit. Damit wir durchgehend Krankengeld zahlen können, muss der Arzt daher die folgende Arbeitsunfähigkeit spätestens am Tag nach Ende der laufenden Krankschreibung ausstellen. In ihrem Fall hätte dies am 14.08. erfolgen müssen. Ihre AU ist aber auf den 16.8. datiert."

Und es geht noch weiter...

"Ihr Beschäftigungsverhältnis hat am 11.8. geendet. Somit ende die Mitgliedschaft am letzten Tag der Beschäftigung. Mit dem Ende der Mitgliedschaft endet auch der Anspruch auf Krankengeld"


Ich bin aus allen Wolken gefallen, ich war noch nie in meinem Leben im Krankengeld bzw. so lange Krank. Seitens meiner Krankenkasse hatte ich sogar immer total gutes Feedback erhalten, wie vorbildlich ich meine Unterlagen einreiche und mir wurde NIE etwas in der Richtung gesagt, dass das Ausstellungsdatum der AU das entscheidende Kriterium ist. Daher war ich zu keinem Zeitpunkt in der Situation wo ich mir in meinem Tun unsicher war, sonst hätte ich mich natürlich informiert.
Heißt dieses Schreiben bzw. die vorliegenden Fakten wirklich das ich am Ar... bin?

Ich verstehe es so, das ich jetzt ohne Krankenversicherung bin und keine Chance auf Krankengeld gibt. Natürlich werde ich mich nachher noch mit der Krankenkasse in Verbindung setzen, wollte mich gerne aber vorher noch vorbereiten daher schreibe ich hier... Der Urlaub meines behandelnden Arztes kann nicht als Ausnahmesituation genutzt werden? Die Krankenkasse kann ja problemlos bei ihm nachfragen ob die Praxis auch wirklich geschlossen war.
Desweiteren fehlt mir auch noch Krankengeld seitens meiner Krankenkasse, Das letzt wurde bis zum 30.7. gezahlt, selbst wenn ich seit dem 12.8. keinen Anspruch mehr hätte, müsste ich doch noch bis zum 11.8. Krankengeld erhalten oder nicht?

Ich wäre euch super dankbar wenn ihr mir helfen könntet!

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13 Antworten
Sortierung:
go381320-33 hat einen Anwalt dazugeholt. Die Antwort finden Sie unten in diesem Thread.

#2
 Von 
guest-12313.09.2017 08:51:03
Status:
Student
(2271 Beiträge, 713x hilfreich)

Sowas landet regelmäßig vor den Sozialgerichten und dauert 1-3 Jahre bis zur Entscheidung. Würde zwar auch in jedem Fall Widerspruch einlegen, aber keine große Hoffnung haben.

In jedem Fall noch bis zum 31.08. ALG2 für August beantragen, nicht abwimmeln lassen. Unterlagen aus dem Netz ziehen und gegen Empfangsbestätigung abgeben oder per Einschreiben hinschicken.

1x Hilfreiche Antwort

Einschätzung von
Rechtsanwältin Denise Gutzeit
dazugeholt von go381320-33
#3

Sehr geehrte Fragestellerin,

leider hat Ihre Krankenkasse recht.
Krankengeld können Sie bekommen, wenn Sie gesetzlich versichert sind und einen Anspruch auf Krankengeld haben. Das trifft vor allem auf pflichtversicherte Arbeitnehmer (§ 5 Abs. 1 Nr. 1 SGB V ) in folgenden Fällen zu:
• Sie werden stationär in einem Krankenhaus oder einer Reha-Einrichtung behandelt, ohne dass Sie von Ihrem Arbeitgeber weiterhin Ihr Gehalt beziehen.
• Sie sind arbeitsunfähig erkrankt, von einem Arzt krankgeschrieben und Ihr Arbeitgeber zahlt kein Entgelt nach Paragraf 3 Entgeltfortzahlungsgesetz (EntgFG) mehr.

Für diejenigen, die Arbeitslosengeld I (ALG I) bekommen, gelten dieselben Regeln wie für Arbeitnehmer. Die Agentur für Arbeit zahlt während der ersten sechs Wochen nach Krankschreibung das Arbeitslosengeld weiter. Danach übernimmt die Krankenkasse mit dem Krankengeld.

Kein Anspruch auf Krankengeld - Ehegatten und Kinder, die in der gesetzlichen Familienversicherung mitversichert sind, haben keinen Anspruch auf Krankengeld. Auch pflichtversicherte Praktikanten, Studenten und Empfänger von Arbeitslosengeld II (ALG II) kommen nicht in den Genuss. Wer ALG II bezieht, erhält weiterhin die Grundsicherung. Ihr Anspruch kann während eines bestimmten Zeitraums ruhen und später wieder aufgenommen werden.

Der Anspruch auf Krankengeld beginnt mit dem Tag, an dem Ihr Arzt die Arbeitsunfähigkeit festgestellt hat (§ 46 Satz 1 Nr. 2 SGB V ). Um Ihren Anspruch auf Krankengeld zu erhalten, muss Ihr Arzt Sie ohne Unterbrechung erneut krankschreiben, und zwar spätestens am nächsten Werktag nach dem zuletzt bescheinigten Ende der Arbeitsunfähigkeit. Samstage gelten in dem Zusammenhang nicht als Werktage.

Endet Ihre Krankschreibung zum Beispiel an einem Dienstag, müssen Sie spätestens am darauffolgenden Mittwoch erneut zum Arzt gehen. Sonst entsteht eine Anspruchslücke, und die Krankenkasse kann die Zahlung einstellen.
Die Krankschreibungen müssen sich aber nicht mehr wie früher überlappen. Diese Verbesserung für die Patienten durch das Versorgungsstärkungsgesetz gilt seit 1. Januar 2016. Dadurch werden künftig weniger Menschen ihren Anspruch auf Krankengeld wegen formaler Fehler verlieren. Achtung: Ihr Arzt kann Sie nicht rückwirkend krankschreiben.

Es war daher leider nicht vorteilhaft, dass Sie sich kündigen haben lassen, so fallen Sir aus dem System. Sie haben derzeit nur noch einen Anspruch auf Grundsicherung.

Bei weiteren Fragen oder wenn Sie bei diesem Fall Hilfe brauchen sollten, stehe ich Ihnen selbstverständlich jederzeit telefonisch unter 0511 12356738 zur Verfügung, da unsere Kanzlei auch auf bundesweite Mandate ausgerichtet ist, ohne dass Ihnen dadurch Mehrkosten entstehen. Die von Ihnen entrichtete Beratungsgebühr würde im Falle einer Beauftragung angerechnet werden.

Mit freundlichen Grüßen


Gutzeit
Rechtsanwältin

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3093x hilfreich)

Da sehe ich auch kein Licht am Ende des Tunnels. Es ist schon korrekt, dass eine AU bei erstmaliger Krankschreibung in bestimmten Fällen auch gegebenenfalls rückwirkend erstellt werden kann. Die Krankenkasse sieht das bei Krankengeld allerdings anders. Demnach sollte die Folgebescheinigung als ersten Tag das Datum aufführen, das dem letzten Tag der Erstbescheinigung folgt. Werden Sie zwischendurch auch nur für einen Tag theoretisch wieder arbeitsfähig, kann hierdurch Ihr Anspruch auf Krankengeld vergehen. Das ist hier offensichtlich geschehen.

Signatur:

"Valar Morghulis"

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
go381320-33
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)

Und selbst wenn der behandelnde Arzt nicht verfügbar war? Sprich die gesamte Praxis geschlossen war? Ist das keine Ausnahmesituation?

Und noch eine Richtigstellung, ich habe mich nicht mit Einverständnis kündigen lassen. Sondern mein AG hat während der Probezeit von seinem 14 tägigen Kündigungsrecht gebrauch gemacht.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3093x hilfreich)

Wenn die Praxis geschlossen ist, geht man zum Vertretungsarzt. Eigentlich ganz logisch.

Ach so: nein, das ist keine Ausnahmesituation.

-- Editiert von fb367463-2 am 23.08.2017 00:47

Signatur:

"Valar Morghulis"

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8072x hilfreich)

Und hier zeigt sich mal wieder, dass das System krank ist, nicht die Menschen.
Als AU-Geschriebener ist am wichtigsten, dass man ja keinen Tag Krankschreibung versäumt, der Freitag ist besonders tricki.
In diesem Krankenhilfesystem werden immer wieder Gründe gefunden, Hilfe nicht zu gewähren. U.a. ist da ja die Nahtlosigkeit das A und O, um überhaupt Hilfe zu erhalten. Da wird einmal der Tag vergessen und die Hilfe entfällt.
Wie krank ist das denn?

Die Statistik dazu kann ich vorhersagen: Immer weniger AN nehmen Krankengeld in Anspruch.... :crazy:

Signatur:

Nur wer sich bewegt, hört seine Ketten rasseln.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest-12313.09.2017 08:51:03
Status:
Student
(2271 Beiträge, 713x hilfreich)

Zitat (von altona01):
Da wird einmal der Tag vergessen und die Hilfe entfällt.


Es ist schon eine deutliche Verbesserung durch die Gesetzesänderung. War selber bis 2014 Ehrenamtlicher am SG und diese Lücken waren der größte Teil der Termine im Bereich der KV.

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
go381320-33
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)

Habe nun mit meiner Krankenkasse telefoniert, die Frau war sogar sehr zuvorkommend. Konnte mir am Telefon natürlich weder ja noch nein sagen, aber Sie hat es mir sehr nahe gelegt meinen Fall auf Papier zu bringen und einzuschicken. Sie meinte bei mir ist der Fall ja schon sehr krass und da ich mich bislang immer vorbildlich verhalten habe, würde auf jedenfall eine Chance bestehen.
Jetzt heißt es nur beten... Mein letzter Strohhalm quasi...

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5051 Beiträge, 1960x hilfreich)

Die Krankenkasse hat hier aber auch keinen wirklichen Spielraum, insoweit darf Ihnen die Krankenkasse gar nicht entgegenkommen.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
go381320-33
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)

Hmm okay das ist natürlich Mist... Nur warum sagt mir die Frau von der Abteilung Krankengeld sowas? Sie sagte sogar, daß es schon mehrfach solcher Fälle gegeben hat

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17017 Beiträge, 5897x hilfreich)

Zitat (von go381320-33):
Sie sagte sogar, daß es schon mehrfach solcher Fälle gegeben hat
Sie hat aber sicherlich nicht gesagt, dass die Kasse dann trotzdem weiter bezahlt hat.

Signatur:

Folgende Nutzer werden blockiert, ich kann deren Beiträge nicht lesen: AR377, Xipolis, Jule28

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
go381320-33
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)

Sie hat gesagt das sie mir weder ja noch nein sagen kann, aber sie mir unbedingt rät es denen schriftlich zukommen zu lassen, ich würde verstehen was Sie meint. Und das ich unbedingt meine Situation schriftlich schildern soll, hat Sie mehrfach betont... Warum macht Sie dann sowas, wenn meine Chancen eh bei 0% stehen... :-/

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