Hallo Guten Abend:
Eine Frage mit der höflichen Bitte um Antwort:
Es wurde folgende Aussage schriftlich in einem Fax getätigt:
" Ich möchte von einer solchen schamlosen Person nicht angeschrieben werden. Zum Kotzen. "
Zitat Ende.
Gibt es hier strafbare Aussagen?
Susanne
Bewertung von Aussagen
21. August 2017
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Frage vom 21. August 2017 | 21:08
Von
Status: Frischling (17 Beiträge, 0x hilfreich)
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#1
Antwort vom 21. August 2017 | 21:16
Von
Status: Unbeschreiblich (32894 Beiträge, 17273x hilfreich)
"Zum Kotzen" dürfte eindeutig beleidigend sein, während "schamlos" noch unter die Meinungsfreiheit fallen dürfte.
#2
Antwort vom 21. August 2017 | 21:28
Von
Status: Frischling (17 Beiträge, 0x hilfreich)
Zitat"Zum Kotzen" dürfte eindeutig beleidigend sein, während "schamlos" noch unter die Meinungsfreiheit fallen dürfte. :
Achso, Danke.
Dann bekomme ich wahrscheinlich Probleme.
Die Aussage habe ich per Fax an ein Apotheker geschickt, der falsche Medikamente verschickt hatte.
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#3
Antwort vom 21. August 2017 | 21:45
Von
Status: Unbeschreiblich (32894 Beiträge, 17273x hilfreich)
Ich will Sie nicht zu Beleidigungen ermutigen, aber wenn nicht gerade Polizisten oder Behördenmitarbeiter beleidigt werden, ist das in Regel folgenlos (= Verfahren wird eingestellt).
#4
Antwort vom 21. August 2017 | 21:48
Von
Status: Frischling (17 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatIch will Sie nicht zu Beleidigungen ermutigen, aber wenn nicht gerade Polizisten oder Behördenmitarbeiter beleidigt werden, ist das in Regel folgenlos (= Verfahren wird eingestellt). :
Vielen Dank für die Anleitung und Antworten!
Sie ermutigen mich nicht dazu.
#5
Antwort vom 21. August 2017 | 22:14
Von
Status: Unbeschreiblich (120317 Beiträge, 39872x hilfreich)
Zitat"Zum Kotzen" dürfte eindeutig beleidigend sein :
Das man den Vorgang "zum kotzen" findet, hätte ich jetzt noch unter Meinungsfreiheit gesehen ...
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