Bewertung von Aussagen

21. August 2017 Thema abonnieren
 Von 
Sussanne
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)
Bewertung von Aussagen

Hallo Guten Abend:
Eine Frage mit der höflichen Bitte um Antwort:
Es wurde folgende Aussage schriftlich in einem Fax getätigt:
" Ich möchte von einer solchen schamlosen Person nicht angeschrieben werden. Zum Kotzen. "
Zitat Ende.

Gibt es hier strafbare Aussagen?

Susanne

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32894 Beiträge, 17273x hilfreich)

"Zum Kotzen" dürfte eindeutig beleidigend sein, während "schamlos" noch unter die Meinungsfreiheit fallen dürfte.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Sussanne
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von muemmel):
"Zum Kotzen" dürfte eindeutig beleidigend sein, während "schamlos" noch unter die Meinungsfreiheit fallen dürfte.


Achso, Danke.
Dann bekomme ich wahrscheinlich Probleme.

Die Aussage habe ich per Fax an ein Apotheker geschickt, der falsche Medikamente verschickt hatte.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32894 Beiträge, 17273x hilfreich)

Ich will Sie nicht zu Beleidigungen ermutigen, aber wenn nicht gerade Polizisten oder Behördenmitarbeiter beleidigt werden, ist das in Regel folgenlos (= Verfahren wird eingestellt).

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Sussanne
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von muemmel):
Ich will Sie nicht zu Beleidigungen ermutigen, aber wenn nicht gerade Polizisten oder Behördenmitarbeiter beleidigt werden, ist das in Regel folgenlos (= Verfahren wird eingestellt).


Vielen Dank für die Anleitung und Antworten!

Sie ermutigen mich nicht dazu. :)

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120317 Beiträge, 39872x hilfreich)

Zitat (von muemmel):
"Zum Kotzen" dürfte eindeutig beleidigend sein

Das man den Vorgang "zum kotzen" findet, hätte ich jetzt noch unter Meinungsfreiheit gesehen ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

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