Eine Freundin von mir plant ihre 11jährige Tochter in eine Pflegestelle ab zu geben. Am liebsten in eine therapeutische, aber ob das klappt ist die Frage. Jedenfalls, findet sie ihr Verhalten unmöglich. Die Wahrheit: das Verhalten kommt nicht von irgendwo her und sie hat keine Nerven dafür. Sie hat auch nichts dagegen die Kleine zu mir zu geben. Ich komme mit ihr gut klar, sie mag mich und wir haben ein gutes Verhältnis zueinander. Platz hab ich auch. Doch wie ist das, wenn man nicht verwandt ist. Ich bin nur eine Freundin ihrer Mutter, die sie von klein auf kennt. Würde das überhaupt gestattet werden?
Außerdem: es ist zwar nicht nötig, da ich finanziell gut gesichert bin, aber wenn wir schon bei dem Thema sind, würde es mich auch interessieren.
Hätte denn eine *Pflegekraft/mama/tante* denn überhaupt dann Anspruch für das Kind auf finanzielle Unterstützung?
Darf man als ein Freund ein Kind aufnehmen?
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Wir hatten früher geradezu eine Art privater Asylstelle für Kinder, die mit ihren Eltern aktuell nicht zurecht kamen bzw meistens war es eher umgekehrt, die Eltern kamen nicht mit den Kindern zurecht. Jedenfalls Kinder die anderenfalls fort gelaufen wären und dann bei uns gelandet sind, da sie Schulkameraden meiner Töchter waren. Manche haben wir mit gepackter Tasche noch schnell am Bahnsteig Richtung Köln abgefangen.
Die Eltern waren jederzeit informiert darüber, wo sich ihre Kinder aufhalten und wie es ihnen geht und wir haben darauf geachtet, dass die Kinder und die Eltern ständig in Kontakt miteinander standen. Die Aufenthalte dauerten von ein paar Tagen bis hin zu ein paar Monaten, bis sich Kinder und Eltern voneinander erholt hatten, dann gingen die Kinder wieder zurück. Ich will damit sagen, wo kein Kläger, da kein Richter. Privat kann man vieles miteinander ausmachen....
In dem Moment, wo es jedoch öffentlich wird, das heißt Pflegegeld verlangt wird, dann ist das Jugendamt mit im Boot und prüft, ob Sie und ihre Wohnung als Pflegestelle in Frage kommen. Das müssten Sie dann eben durch spielen. In unserem Fall war das nicht nötig, weil die Aufenthalte immer zeitlich begrenzt waren.
Nee, das Jugendamt ist schon vorher im Boot, schau mal in § 44 SGB VIII
. Bei nicht Verwandten und einer Pflege, die nicht vorübergehend ist, ist zwingend eine Pflegeerlaubnis einzuholen.
wirdwerden
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Alleine schon das genehmigungsfreie "bis zu 8 Wochen" nutzt ja schon mal was. Aber stimmt schon, so ist das Gesetz. Vor allem, wenn man Pflegegeld haben will. Wenn nicht, ....
Natürlich sollte idealerweise alles nach Recht und Gesetz ablaufen. Das ist das sicherste und rechtlich einwandfreie Vorgehen. Es hat ja u.a. auch was mit dem Versicherungsschutz zu tun und so weiter.
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
5 Antworten
-
6 Antworten
-
1 Antworten
-
20 Antworten
-
9 Antworten
-
43 Antworten