Wenn einem Steuerzahler ein falscher Steuerbescheid zugesandt wird und er beauftragt sofort einen Anwalt mit dem Einspruch, wer muss dann die Kosten des Anwalts bezahlen, wenn das Finanzamt den Steuerbescheid ohne Gerichtsverfahren, nur wegen des Einspruchs zurücknimmt?
Bleibt der Steuerzahler auf den Kosten sitzen oder muss das Finanzamt den Anwalt zahlen?
Anwaltskosten bei Einspruch
18. August 2017
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Frage vom 18. August 2017 | 18:16
Von
Status: Beginner (88 Beiträge, 3x hilfreich)
Anwaltskosten bei Einspruch
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#1
Antwort vom 18. August 2017 | 19:07
Von
Status: Master (4855 Beiträge, 1173x hilfreich)
Interessent wäre in dem Fall die umgekehrte Frage:
Ein Steuerzahler legt Einspruch ein, weil er Belege nachreicht, die er bei der Steuererklärung aus Unachtsamkeit vergessen hat.Warum sollte das Einspruchsverfahren dann kostenlos sein? :-)
Wenn der Fehler in dem geschilderten Fall offensichtlich ist, weshalb bedarf es dann anwaltlicher Hilfe?
#2
Antwort vom 21. August 2017 | 10:52
Von
Status: Student (2350 Beiträge, 631x hilfreich)
Kurz und knapp: Ja!ZitatBleibt der Steuerzahler auf den Kosten sitzen ... :
Es sei denn, es liegt eine Amtspflichtverletzung vor, die nachzuweisen wäre. Dann käme grundsätzlich Schaensersatzanspruch in Frage! Das ist aber keine steuerrechtliche Frage!
taxpert
-- Editiert von taxpert am 21.08.2017 10:57
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