Anwaltskosten bei Einspruch

18. August 2017 Thema abonnieren
 Von 
art39
Status:
Beginner
(88 Beiträge, 3x hilfreich)
Anwaltskosten bei Einspruch

Wenn einem Steuerzahler ein falscher Steuerbescheid zugesandt wird und er beauftragt sofort einen Anwalt mit dem Einspruch, wer muss dann die Kosten des Anwalts bezahlen, wenn das Finanzamt den Steuerbescheid ohne Gerichtsverfahren, nur wegen des Einspruchs zurücknimmt?
Bleibt der Steuerzahler auf den Kosten sitzen oder muss das Finanzamt den Anwalt zahlen?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Cybert.
Status:
Master
(4855 Beiträge, 1173x hilfreich)

Interessent wäre in dem Fall die umgekehrte Frage:
Ein Steuerzahler legt Einspruch ein, weil er Belege nachreicht, die er bei der Steuererklärung aus Unachtsamkeit vergessen hat.Warum sollte das Einspruchsverfahren dann kostenlos sein? :-)

Wenn der Fehler in dem geschilderten Fall offensichtlich ist, weshalb bedarf es dann anwaltlicher Hilfe?

Signatur:

"Der Steuerspartrieb der Deutschen ist ausgeprägter als ihr Sexualtrieb."

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#2
 Von 
taxpert
Status:
Student
(2350 Beiträge, 631x hilfreich)

Zitat (von art39):
Bleibt der Steuerzahler auf den Kosten sitzen ...
Kurz und knapp: Ja!

Es sei denn, es liegt eine Amtspflichtverletzung vor, die nachzuweisen wäre. Dann käme grundsätzlich Schaensersatzanspruch in Frage! Das ist aber keine steuerrechtliche Frage!

taxpert

-- Editiert von taxpert am 21.08.2017 10:57

Signatur:

"Yeah, I'm the taxman
and you're working for no one but me!"

The Beatles, Taxman

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