Lohnt sich eine Heirat noch dieses Jahr (Elterngeld)?

18. August 2017 Thema abonnieren
 Von 
Lapa
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Lohnt sich eine Heirat noch dieses Jahr (Elterngeld)?

Hallo, ich stehe etwas auf dem Schlauch mit der Berechnung der Steuerersparnis für 2017, kann mir jemand helfen?

Mann - Jahresbrutto 65.000 €

Frau:
hat 1.1.2017 bis 15.4.2017 Elterngeld bezogen insgesamt 8.000 €
zwischen dem 15.04.17 und dem 15.08.17 in Elternzeit nichts bekommen
ab dem 15.08.17 bis Ende des Jahres Teilzeit mit 3.125 € brutto monatlich, gesamt 14.000 € brutto

das Paar ist nicht verheiratet und überlegt, wieviel man durch eine Heirat sparen könnte. Mein "Problem" ist, dass das Elterngeld ja steuerfrei ist, ich verstehe nicht ganz wie das bei einer gemeinsamen Veranlagung berücksichtigt wird.

Vielen Dank fürs Lesen!

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8 Antworten
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#1
 Von 
guest-12311.06.2018 09:37:31
Status:
Bachelor
(3685 Beiträge, 1414x hilfreich)

Ja, steuerlich lohnt es sich dieses Jahr, wenn man sowieso heiraten will.

Je größer der Unterschied im zu versteuernden Jahreseinkommen, umso größer der Effekt.

Steuerfreiheit von Einkommen wird bei gemeinsamer Veranlagung genauso berücksichtigt wie beim Alleinstehenden.

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#2
 Von 
Lapa
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die schnelle Antwort.. Habe jetzt mein Hirn nochmal angestrengt und auf eine Ersparnis von leider nur rund 172 € gekommen, da ist die Eheschließungsgebühr höher!.. So richtig lohnt es sich wohl doch nicht, hätte gedacht mehr :-(

-- Editiert von Lapa am 18.08.2017 13:08

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#3
 Von 
guest-12313.09.2017 08:51:03
Status:
Student
(2271 Beiträge, 713x hilfreich)

Zitat (von Lapa):
eine Ersparnis von leider nur rund 172 €


Erscheint mir aber deutlich zu niedrig.

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#4
 Von 
Lapa
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Retels):
Zitat (von Lapa):
eine Ersparnis von leider nur rund 172 €


Erscheint mir aber deutlich zu niedrig.


mir leider auch, aber es ist wohl so. Habe ausgerechnet, wenn das Paar verheiratet ist, bekommen die 1.000 € zurück vom Finanzamt bei gemeinsamer Veranlagung. Wenn das Paar nicht verheiratet ist, bekommt die Frau 823 € zurück. Macht einen Unterschied von 172 €.

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#5
 Von 
guest-12311.06.2018 09:37:31
Status:
Bachelor
(3685 Beiträge, 1414x hilfreich)

Was haben Sie da gerechnet? Es ist nicht relevant, wieviel man zurückbekommt, weil das ja auch von der Höhe der Vorauszahlungen abhängt. Entscheidend ist der Unterschied in den zu zahlenden Steuern zwischen getrennt und zusammen.

Mit den Angaben 65.000 und 14.000 errechnet der Splittingrechner eine Ersparnis von 2788 Euro. Real wird es etwas weniger sein, weil man mit dem zu versteuernden Einkommen rechnen sollte und das sollte etwas niedriger liegen, weil man sicher ein paar Sachen erstmal absetzen kann.

Übrigens beschränken sich die Kosten einer Ehe nicht auf die Eheschließungsgebühr. Einen Eindruck kann man gelegentlich im Subforum "Familienrecht" bekommen.

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#6
 Von 
Lapa
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von bear):
Was haben Sie da gerechnet? Es ist nicht relevant, wieviel man zurückbekommt, weil das ja auch von der Höhe der Vorauszahlungen abhängt. Entscheidend ist der Unterschied in den zu zahlenden Steuern zwischen getrennt und zusammen.

Mit den Angaben 65.000 und 14.000 errechnet der Splittingrechner eine Ersparnis von 2788 Euro. Real wird es etwas weniger sein, weil man mit dem zu versteuernden Einkommen rechnen sollte und das sollte etwas niedriger liegen, weil man sicher ein paar Sachen erstmal absetzen kann.

Übrigens beschränken sich die Kosten einer Ehe nicht auf die Eheschließungsgebühr. Einen Eindruck kann man gelegentlich im Subforum "Familienrecht" bekommen.


Haben Sie auch berücksichtigt, dass das Elterngeld dem Progressionsvorbehalt unterliegt? leider ist es nicht einfach 65.000 plus 14.000 und dann splitten - wär ja auch zu schön. Man muss das Elterngeld dazu addieren und dann aus dem fiktiven zu versteuernden Einkommen den Steuersatz ablesen. Nämlich 65.000 plus 14.000 plus 8.000, ergibt fiktiv zVE 87.000. Jetzt wird gesplittet: fiktiv hat jeder 43.500 verdient. Bei diesem Verdienst wären 17% Steuern zu zahlen. So jetzt wenden wir die 17 % auf das Einkommen des Ehemannes an und dann auf die 14.000 der Frau (Mann hat ja aufgrund des Progressionsvorbehalt bisher monatlich mehr als 17% abgeführt). Wenn man bedenkt, welche Vorauszahlungen der Mann bisher geleistet hat, so bekäme der Mann 1.298 € zurück nach Anwendung des Splitting Tarifs. Bei der Frau hingegen käme eine Nachzahlung in Höhe von 293 € - grob 1.000 € plus für die Familie.

Wenn das Paar unverheiratet bleibt, so sieht es folgendermaßen aus: sie arbeitet ab Mitte August und bekommet 3.125 € brutto und zahlt entsprechend 486 € Steuern - entspricht 15 % - und das ganze dann 4x bis ende des Jahres (abgeführte Jahressteuer 2.187 €). Dann macht die Frau eine Steuererklärung und gibt an 4x lang steuerfreies Eltergeld bekommen zu haben und 4 Monate kein Einkommen. Das Finanzamt addiert das Elterngeld und das Einkommen und kommt auf das fiktive zVE von 22.000 €, auf welches 8 % Steuersatz anzuwenden wäre. Diesen Steuersatz wird auf das tatsächlich zu versteuernde Einkommen von 14.000 angewandt. Ergibt eine Jahressteuer von 1.120 €, abgeführt wurde aber 2.187 €, den Unterschiedsbetrag bekommt sie zurück.

Ach, und danke für den Hinweis mit der Eheschließung, ich war schon mal verheiratet :-)



-- Editiert von Lapa am 18.08.2017 14:14

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#7
 Von 
guest-12311.06.2018 09:37:31
Status:
Bachelor
(3685 Beiträge, 1414x hilfreich)

Zitat (von Lapa):
Haben Sie auch berücksichtigt, dass das Elterngeld dem Progressionsvorbehalt unterliegt?


Das Elterngeld hatte ich erstmal weggelassen. Aber Einkünfte unter Progressionsvorbehalt kann man auch angeben im Rechner:
https://www.nettolohn.de/rechner/splitting-veranlagung-steuer.html
(Leider geht die Linkfunktion grad nicht)

Dann kommen mit Ihren Zahlen knapp 1700 Euro Ersparnis heraus. Ihre Rechnung mag in sich schlüssig sein, hat aber vermutlich irgendwo einen Haken. Wie gesagt, es ist für das Ergebnis nicht relevant, wer wieviel vorausgezahlt hat.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47501 Beiträge, 16808x hilfreich)

Ich habe die Bruttoeinkünfte in ein zu versteuerndes Einkommen umgerechnet und komme dann sogar auf eine Ersparnis von 2.300€.

Die Berechnung, die nur ein Ergebnis von 172€ ergibt, enthält daher noch irgendeinen gravierenden Fehler.

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