Ich verstehe es nicht ganz. Ein Wegerecht steht schon im Grundbuch. Nun will das Bauamt das auch noch ins Baulastenverzeichnis eingetragen haben . Warum?
Muss ein Wegerecht, was im Grundbuch steht noch ins Baulastenverzeichnis
17. August 2017
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Frage vom 17. August 2017 | 21:18
Von
Status: Praktikant (618 Beiträge, 185x hilfreich)
Muss ein Wegerecht, was im Grundbuch steht noch ins Baulastenverzeichnis
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#1
Antwort vom 17. August 2017 | 21:50
Von
Status: Schlichter (7422 Beiträge, 3093x hilfreich)
Ist hier das Bauamt?
Ich würde doch erst mal dort fragen...
#2
Antwort vom 17. August 2017 | 21:51
Von
Status: Praktikant (618 Beiträge, 185x hilfreich)
Die haben einfach einen Brief geschrieben, dass die das so verlangen. Ohne Begründung. Ich wollte eigentlich wissen, ob das so üblich ist? Ich hab das noch nie gehört.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 18. August 2017 | 10:41
Von
Status: Bachelor (3431 Beiträge, 1951x hilfreich)
Zitatob das so üblich ist :
ja
Der Baulasteintrag sichert das Wegerecht gegenüber dem Bauamt ("öffentlich-rechtlich")
Der Grundbucheintrag sichert das Wegerecht "nur" gegenüber dem belasteten Nachbargrundstück (zivilrechtlich)
https://de.wikipedia.org/wiki/Baulast
http://www.baurechtsexperte.de/was-ist-eine-baulast-db30527.html
Handelt es sich um ein Wegerecht, das die Erschliessung sicherstellt?
Dann wäre das Vorhaben ohne das Wegerecht und den entsprechenden Baulasteintrag nicht genehmigiungsfähig.
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