Nutzungsausfallentschädigung ab wann, wenn Unfalverursacher verzögert?

16. August 2017 Thema abonnieren
 Von 
MJH123
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Nutzungsausfallentschädigung ab wann, wenn Unfalverursacher verzögert?

Hallo,

folgender fiktiver Fall.

Mal angenommen, jemand hätte vor etwas mehr als zwei Wochen am Montag mein Auto im geparkten Zustand (regulärer Parkplatz) mit einem LKW angefahren und erheblichen Schaden verursacht, der am Freitag darauf von einem Gutachter der Dekra begutachtet und bewertet würde.

Wenn nun dieser fiktive Unfallverursacher, der den LKW selbst über eine Firma gemietet hat, erst jetzt - nach über zwei Wochen - den Unfallbericht an die Versicherung geschickt hätte und man demnach jetzt erst ende dieser Woche (also fast drei Wochen nach Unfall) das "go" zur Reparatur bekäme (Wagen zwischenzeitlich mangels Fahrerspiegel und kaputter Tür nicht nutzbar, man musste sich anders behelfen um zur Arbeit zu kommen)...

Ab wann könnte man Nutzungsausfallentschädigung beantragen? Ab Tag der Reparatur? Oder ab Unfallzeitpunkt? Oder ab Tag des Gutachtens?

Bzw... Gäbe es den Nutzungsausfall nur während des Reparaturzeitraums oder ab Unfalltag bis zur Auslieferung des instand gesetzten Autos?

Müsste man nachweisen wie genau man stattdessen zur Arbeit käme (zB Fahrtickets) oder gibt es eine Pauschale?

Liebe Grüße

Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4158 Beiträge, 898x hilfreich)


Zitat (von MJH123):
Ab wann könnte man Nutzungsausfallentschädigung beantragen? Ab Tag der Reparatur?


Wenn das Fahrzeug nicht mehr fahrbereit oder nicht mehr verkehrssicher ist und eine Notreparatur
nicht sinnvoll ist ab dem Tag des Unfall`s.

Zitat (von MJH123):
Bzw... Gäbe es den Nutzungsausfall nur während des Reparaturzeitraums oder ab Unfalltag bis zur Auslieferung des instand gesetzten Autos?


Die Stichworte sind hier "Schadenminderungspflicht" und "ohne schuldhaftes Zögern".
Man könnte z.B. nachfragen, warum der Gutachter erst am Freitag kam wenn der Unfall
schon am Montag war.

Zitat (von MJH123):
Müsste man nachweisen wie genau man stattdessen zur Arbeit käme (zB Fahrtickets) oder gibt es eine Pauschale?


Diese "Pauschale" steht im Gutachten und nennt sich Nutzungsausfallgruppe.

Zitat (von MJH123):
etzt erst ende dieser Woche (also fast drei Wochen nach Unfall) das "go" zur Reparatur bekäme


Ein "go" zur Reparatur kann nicht von der Versicherung kommen sondern muß immer vom
Eigentümer des Fahrzeuges kommen.

Was du sicher meinst, ist die Bestätigung der Haftung dem Grunde nach. Diese ist aber
für die Reparatur nicht erforderlich.
Aber eigentlich alles Sachen, die der Anwalt regelt.


gruß charly

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Gruß Charly

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