Grunderwerbssteuer bei Kauf eines Hauses auf eigenem Erbpachtgrundstück

16. August 2017 Thema abonnieren
 Von 
frher001
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Grunderwerbssteuer bei Kauf eines Hauses auf eigenem Erbpachtgrundstück

Hallo zusammen,
ich habe eine Frage bzgl. der Grunderwerbssteuer.
Angenommen, es gibt ein Haus auf einem Erbpachtgrundstück. Der derzeitige Eigentümer des Hauses will dieses verkaufen. Da ein Vorkaufsrecht gilt, hat der Erbpachtgeber die Möglichkeit das Haus zu erwerben. Wie würde es in diesem Fall mit der Grunderwerbssteuer aussehen? Würde die Steuer nur bei dem Haus fällig werden oder auch zusätzlich bei dem Grundstück?

Vielen Dank für die Hilfe!

Verbaut?

Verbaut?

Ein erfahrener Anwalt im Baurecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Baurecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47655 Beiträge, 16843x hilfreich)

Auch die Erbpacht unterliegt der Grunderwerbsteuer. Sie wird aus der Jahreserbpacht und der Restlaufzeit des Erbbaurechtes ermittelt.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
frher001
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank schon mal. Das ist auch der Fall, wenn der Käufer des Hauses der Erbpachtgeber ist, also der Eigentümer?

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.315 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.419 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen