Ich arbeite befristet im öffentlichen Dienst und habe eine Einstellungsprämie in Höhe von 12.000 Euro erhalten, 1.000 Euro Pro Arbeitsjahr.
(wegen Mangel an Fachkräften in dem Bereich)
Davon habe ich im letzten Jahr anteilig 10.000 Euro erhalten und seperat nur dafür 3.100 Euro bezahlt.
Angenommen ich kündige den Vertrag vorzeitig oder wechsel den Bereich, so müsste ich auch 1.000 Euro zurückzahlen für jedes Jahr
das noch offen war.
Die 10.000 Euro stehen unter Punkt 10. (ermäßigt besteuerte Enschädigungen) auf meiner Lohnsteuerbescheinigung.
Jetzt frage ich mich ob ich von den 3.100 Euro noch etwas zurück bekomme, weil es mir sehr hoch vorkommt.
Wenn ja, was muss ich dafür tun?
Mein Lohnsteuerprogramm meckert, weil auf der Lohnsteuerbescheinigung 10.000 Euro unter Punkt 10 stehen,
aber ich keine Ausgaben dafür angegeben habe (gibt ja auch keine).
Ich habe mir die Mühe gemacht und meine Steuern fiktiv für 12 Jahre berechnet. Mein aktueller Bruttolohn zuzüglich weitere 1.000 Euro.
Im Ergebnis zahle ich dabei in 12 Jahren viel weniger Steuern als 3.100 Euro plus die Steuern die ich bereits für die restlichen 2.000 Euro bezahlt habe.
Einstellungsprämie vergünstigte Steuersatz
15. August 2017
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Frage vom 15. August 2017 | 19:40
Von
Status: Frischling (33 Beiträge, 12x hilfreich)
Einstellungsprämie vergünstigte Steuersatz
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#1
Antwort vom 15. August 2017 | 23:50
Von
Status: Unbeschreiblich (47655 Beiträge, 16842x hilfreich)
Zitat:Jetzt frage ich mich ob ich von den 3.100 Euro noch etwas zurück bekomme, weil es mir sehr hoch vorkommt.
Nein.
Zitat:Im Ergebnis zahle ich dabei in 12 Jahren viel weniger Steuern als 3.100 Euro plus die Steuern die ich bereits für die restlichen 2.000 Euro bezahlt habe.
Das ist richtig und liegt daran, dass solche Einmalzahlungen fiktiv auf 5 Jahre verteilt werden (Fünftelregelung)
#2
Antwort vom 16. August 2017 | 17:57
Von
Status: Unbeschreiblich (32905 Beiträge, 17276x hilfreich)
Das ist richtig und liegt daran, dass solche Einmalzahlungen fiktiv auf 5 Jahre verteilt werden (Fünftelregelung) Aber das passiert doch nachträglich per Steuererklärung, d. h., der TE hat hier noch Chancen, oder sehe ich das falsch?
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 16. August 2017 | 18:05
Von
Status: Unbeschreiblich (47655 Beiträge, 16842x hilfreich)
Zitat:Aber das passiert doch nachträglich per Steuererklärung, d. h., der TE hat hier noch Chancen, oder sehe ich das falsch?
Das siehst Du falsch. Wenn der Betrag bei Nr. 10 der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung eingetragen wurde, dann hat der AG bereits die Fünftelregelung angewendet.
#4
Antwort vom 17. August 2017 | 16:41
Von
Status: Unbeschreiblich (32905 Beiträge, 17276x hilfreich)
Danke, alles klar!
#5
Antwort vom 17. August 2017 | 21:39
Von
Status: Frischling (33 Beiträge, 12x hilfreich)
Ok, mit anderen Worte, die 31% Steuern von den 10.000 Euro bleiben so fest stehen, davon sehe ich nichts mehr wieder.
#6
Antwort vom 17. August 2017 | 23:35
Von
Status: Unbeschreiblich (47655 Beiträge, 16842x hilfreich)
Wenn die Steuern z.B. durch Werbungskosten auf das übrigen Einkommen sinken, dann wirkt das auch steuermindernd auf die Einstellungsprämie aus.
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