Stimme einer Person soll in einem vor Monaten aufgezeichneten Livestream entfernt werden??

15. August 2017 Thema abonnieren
 Von 
Martin-Ziegler
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Stimme einer Person soll in einem vor Monaten aufgezeichneten Livestream entfernt werden??

Hallo liebe Community.

Ich habe Mitte Mai einen Livestream über YouTube gemacht, in dem Ich Leute eingeladen habe, die dann per Discord (Einem Sprach-Chat) mitdiskutieren durften. Man hat dann also ihre Stimme auch in dem Livestream gehört.

Nun hat sich heute einer bei mir gemeldet, und hat gesagt, dass ich von der Aufzeichnung seine Stimme entfernen soll, er gibt mir 2 Wochen dafür Zeit.

Meine Frage:
Hat er darauf überhaupt noch Anspruch?
Offensichtlich war er da bis jetzt noch einverstanden. Die Aufzeichnung existiert seit Beendigung des Livestreams am selben Tag.


Euch noch einen schönen Dienstag :)

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119649 Beiträge, 39758x hilfreich)

War den Teilnehmern bekannt, das aufgezeichnet, archiviert und veröffentlicht wird?
Haben die Teilnehmer dem nachweislich zugestimmt?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Martin-Ziegler
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Allen Teilnehmer war klar, dass sie im Livestream sind, und dieser auch für die Nachwelt weiter bestehen wird. Der Teilnehmer hat auch zugestimmt, dass Ich ihn in den Livestream mit rein nehme. Ich habe einen Nachweis, der könnte aber ein bisschen schwammig sein. er war einverstanden, dass Ich ihn "runterziehe".
Aber jedenfalls hat er sich auch keinesfalls dagegen gewehrt, als er live ging. Das ist ja aufgezeichnet.

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#3
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6266 Beiträge, 1498x hilfreich)

Wenn wie geschrieben die Einwilligung gegeben wurde, spricht alles dafür, daß die Einwilligung wirksam ist.

Es kann höchstens Beweisprobleme geben, aber wenn es mehrere Teilnehmer gab, stehen die übrigen Teilnehmer ja ggf. als Zeugen zur Verfügung.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Martin-Ziegler
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für eure Antworten!

Dann sollte die Person keine Chance mehr haben, Anspruch auf darauf zu erheben.

Euch einen guten Einstieg ins Wochenende ;)

0x Hilfreiche Antwort

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