Rechtswirksame Klausel zum Auflösen des Kaufvertrag bei Nichtzahlung

15. August 2017 Thema abonnieren
 Von 
JustAsking
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)
Rechtswirksame Klausel zum Auflösen des Kaufvertrag bei Nichtzahlung

Guten Morgen,

ich schreibe hier, weil mich bisherige Recherche per Google und Co. nicht weiterbrachte. Vllt hat sich damit ja schonmal jemand auseinandergesetzt und kann weiterhelfen.

Ich verstehe es so: Im Fall einer Nichtzahlung ist es ja so, dass ich den Käufer nachweislich (d.h. bestenfalls mit Einschreiben) zur Zahlung auffordern muss. Erfolgt die Zahlung binnen einer zumutbaren Frist aber nicht, kann ich vom Kaufvertrag zurücktreten.

Meine Frage nun: Gibt es eine rechtswirksame Klausel, mit der ich angeben kann: "Zahlung muss im Zeitraum x erfolgen, ansonsten erlöschen die Ansprüche aus dem Kaufvertrag." Einfach um das Prozedere von Einschreiben abzukürzen (zudem man auf den Kosten des Einschreibens erfahrungsgemäß ohnehin sitzenbleibt).

Ich hab zwar gelesen, dass man auf Formulierungen wie "Zwischenverkauf behalte ich mir vor" ausweichen kann. Irgendwo hatte ich dazu auch was vom OLG Düsseldorf gefunden, weiß aber nicht, ob das reicht, weil ich die Anwendung dort v.a. nur bei vorzeitiger Beendigung des Angebots sehe. Aber evtl. befinde ich mich damit auf dem Holzweg?

In jedem Fall bedanke ich mich vorab für Lesen meiner Nachricht und ggf. Antworten.
Viele Grüße

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