Vermieter im Pflegeheim - Aufteilung NK?

13. August 2017 Thema abonnieren
 Von 
RatloserMensch
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 40x hilfreich)
Vermieter im Pflegeheim - Aufteilung NK?

Hallo zusammen,

kurze Beschreibung der Umstände:
Familie F wohnt alleinig mit Vermieter V in einem 3 Familienhaus, 2 Parteien hiervon werden von V bewohnt, 1 von F.
Der Mietvertrag läuft über 3 Jahre mindestens (vertraglich vereinbart) die Nebenkosten werden hauptsächlich nach m2 aufgeteilt.
Nun ist V jedoch dement und kann nicht mehr allein leben, was so nicht absehbar war. Er wird durch seine Familie in einer Pflegeeinrichtung untergebracht.
Elektronische Geräte in den gemeinschaftlich genutzten Räumen sind vom Strom genommen. Der FI Schalter jedoch nicht aus am Zählerkasten.
Wie verhält es sich mit der weiteren Aufteilung der Kosten, die regulär in den Betriebskosten auftauchen? Also Heizung, Warmwasser, Entsorgung, Strom Hausflur, etc? Kann die Familie das anteilig auf die Zeit seiner Abwesenheit komplett auf F abwälzen bzw auf die Monate eben umrechnen?
Im Mietvertrag ist nichts über einen solchen Fall zu finden (*Verscheiden oder Ausfall usw) es handelt sich um den Standardmietvertrag von Haus und Grund.

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

1. Für die Erstellung der NK-Abrechnung ist es egal wo der VM wohnt. Wenn er dement ist, wird er gewiss einen Betreuer haben, der sich um die Sachen kümmert, dass soll aber nicht Ihr Problem sein.

2. Zum Abrechnungsmodus selber kann man nichts sagen, da müsste man wissen, was Sie mit VM im MV vereinbart haben, mal nachschauen und dann den genauen Wortlaut hier einsetzen.

3. Abgerechnet wird grundsätzlich nach dem, was im MV vereinbart war. Da gibt es nichts abzuwälzen.

Zitat (von RatloserMensch):
Elektronische Geräte in den gemeinschaftlich genutzten Räumen sind vom Strom genommen. Der FI Schalter jedoch nicht aus am Zählerkasten.


Die da waren? Hatten SIe evtl Ihre private Waschmaschine am Allgemeinstrom oder den Trockner?

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#2
 Von 
RatloserMensch
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 40x hilfreich)

Lt Mietvertrag werden jegliche Nebenkosten (Heizung und Warmwasser inbegriffen) auf m2 aufgeteilt.
Wir haben einen gemeinsamen Waschkeller, in dem jeweils unsere und seine Waschmaschine und Trockner stehen. Diese sind da abgeschlossen, wo es vorgegeben wurde. Seine wurden jedoch von der Familie ausgestöpselt. Die Sicherung ist aber noch drin, was ja heißen würde, das andere Dinge noch Strom verbrauchen könnten.
Meine Befürchtung ist eben nur, dass die Familie argumentiert, dadurch, dass er eben dort nicht mehr wohnhaft ist, die Familie F alleiniger Verbraucher jeglicher Heizung, Warmwasser und allgemeinstrom (das wird sehr wenig sein, da es vermutlich nur Beleuchtung im Treppenhaus sein dürfte) ist.
Dürften diese in dem Fall beispielsweise so rechnen: 100 Euro Heizung/Warmwasser pro Jahr, davon entfallen für 3 Monate die kompletten Kosten auf Familie F, da V nicht mehr dort wohnhaft war?


Edit: ich bin momentan leider nicht vor Ort um den genauen Wortlaut abzutippen. Es wurde jedoch wirklich alles auf m2 Basis bei der Abrechnung angegeben. Der Strom wird für die Wohnung separat an den Versorger gezahlt, alles weitere per Nebenkosten über den Vermieter als Vorauszahlung


-- Editiert von RatloserMensch am 13.08.2017 10:03

3x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9889 Beiträge, 4481x hilfreich)
0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Zitat (von RatloserMensch):
Lt Mietvertrag (123recht.net Tipp: Mietvertrag Vorlage Wohnung ) werden jegliche Nebenkosten (Heizung und Warmwasser inbegriffen) auf m2 aufgeteilt.


Das ist üblich in einem Zweifamilienhaus, welches auch vom Eigentümer bewohnt wird

.
Zitat (von RatloserMensch):
Wir haben einen gemeinsamen Waschkeller, in dem jeweils unsere und seine Waschmaschine und Trockner stehen. Diese sind da abgeschlossen, wo es vorgegeben wurde. Seine wurden jedoch von der Familie ausgestöpselt. Die Sicherung ist aber noch drin, was ja heißen würde, das andere Dinge noch Strom verbrauchen könnten.


Das dürfte dann ja egal sein, da es auf seinen Strom läuft.

Zitat (von RatloserMensch):
Meine Befürchtung ist eben nur, dass die Familie argumentiert, dadurch, dass er eben dort nicht mehr wohnhaft ist, die Familie F alleiniger Verbraucher jeglicher Heizung, Warmwasser und allgemeinstrom (das wird sehr wenig sein, da es vermutlich nur Beleuchtung im Treppenhaus sein dürfte) ist.


Nö, hier hat der Gesetzgeber schon einen Riegel vorgeschoben, es wird abgerechnet wie vertraglich vereinbart. Aber da die VM-Familie sich hier ja noch gar nicht geäußert hat, bzw abgerechnet hat, lassen Sie das erst mal in Ruhe auf sich zukommen.

2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Anitari
Status:
Bachelor
(3201 Beiträge, 1444x hilfreich)

Es ist völlig egal ob die anderen Wohnungen bewohnt werden, an der Aufteilung der Kosten ändert das nichts.

Signatur:

„Sie hören von meinem Anwalt"
ist die erwachsene Version von „Das sage ich meiner Mama"

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