Guten Tag,
leider hat sich für mich eine komplizierte Frage zum Steuerrecht ergeben.
Im Jahr 2011 ist mir die Hälfte eines Dreifamilienhauses überschrieben bekommen und die andere Hälfte gekauft. (die 10 jährige Haltefrist ist daher noch nicht um). Meine Eltern wohnen dort in einer Haushälfte mit lebenslangen Wohn- und Nießbrauchrecht, die andere Hälfte wird vermietet.
Da demnächst eine Hinterlandbebauung der Nachbarsgrundstücke stattfinden soll, muss die Garage meiner Eltern inkl. Auffahrt abgerissen und als Zufahrt zur Hinterlandbebauung genutzt werden. Ich habe kein Grundstück im Hinterland, würde es aber aus Goodwill für die Nachbarn und Verwandten erlauben.
Als Ersatz für die Wertminderung möchte eine Grundstückerweiterung meines Grundstücks, eine neue Garage inkl. Zufahrt und eine Umzäunung des Grundstücks.
Der Wert des Ausgleichs beträgt bei ca. 35.000€, die mir die Nachbarn bzw. Investor geben würden. Dieser Betrag würde vollständig aufgebraucht werden, um den Ausgleich durchzuführen. Da es sich um den von meinen Eltern genutzten Teil handelt, würde, könnte ich die Aufwändungen auch nicht mit den Mieteinnahmen verrechnen.
Jetzt frage ich mich, ob diese 35.000€ versteuert werden müssten? Wenn ja, würde die Restsumme nicht mehr ausreichen, um die Ausgleichsmaßnahmen zu finanzieren.
Wenn eine Steuerpflicht vorhanden wäre - könnte man diese umgehen, wenn der Investor die Ersatzmaßnahmen in Auftrag gibt und über sich abrechnet?
Für eine Auskunft wäre ich sehr dankbar.
Steuerliche Betrachtung beim Garagenabriss und Neuaufbau
12. August 2017
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Frage vom 12. August 2017 | 14:38
Von
Status: Frischling (15 Beiträge, 4x hilfreich)
Steuerliche Betrachtung beim Garagenabriss und Neuaufbau
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