Vermieter lässt nach Auszug Reparaturarbeiten durchführen und Berechnet es von der Kaution

11. August 2017 Thema abonnieren
 Von 
go472297-27
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Vermieter lässt nach Auszug Reparaturarbeiten durchführen und Berechnet es von der Kaution

Meine Freundin ist zum 30.06.2017 aus ihrer Wohnung ausgezogen. Laut Wohnungsübergabe Protokoll gab es keine Beanstandungen und wurde von meiner Freundin und der Vermieterin unterzeichnet.

Heute bekam sie ein schreiben, Kautionsauflösung und Nebenkostenabrechnung 16/17.

Zitat:

Die Kaution rechne ich wie folgt ab:

Abrechnungsbetrag Kaution: ~919€
abzüglich Nebenkst.nachzahlung 16/17: ~187€
abzüglich Rechnung "SanitärFIrma" vom 21.07.2017: 141,90€


Anbei war eine Kopie der Sanitär Handwerkers, anscheinend wurden der Spülkasten und WC-Anschluss erneurt, auf ihre Kosten. Spülkasten und WC-Anschluss waren in einem Vollfunktionstüchtigem Zustand bei Auszug, es gab lediglich eine Abnutzungserscheinung durch vergilbung des Kunststoffes. Hiervon war bei der Abnahme der Wohnung von Vermieters Seite keine beanstandung angesprochen noch im Protokoll vermerkt.

Ist das rechtmäßig, und wie sollte sie am besten jetzt vorgehen nachdem die Vermieterin die Rechnung von der Kaution abgezogen hat?

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39 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Akkarin
Status:
Student
(2464 Beiträge, 639x hilfreich)

Das ist nicht zulässig.
Schritt 1 sollte sein: Freundin liest nochmal ganz genau das Protokoll inkl. dem Kleingedruckten, ob da nicht doch was stand.
Schritt 2. Nebenkostenabrechnung prüfen ( Wer so dreist bei der Kaution ist, dem glaub ich auch die BKA nicht mehr)
Schritt 3 VM per Einschreiben auffordern, die Abrechnung zu korrigieren
Schritt 4 warten
Schritt 5 Falls 4 nach 3 Wochen immer noch andauert das ganze einem Anwalt übergeben

Wichtig: Schritt 3 erst nach Geldeingang beginnen.

Signatur:

If you are going through hell, keep going. - Winston C.

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#2
 Von 
guest-12327.11.2017 09:42:06
Status:
Schüler
(479 Beiträge, 64x hilfreich)

Zitat (von Akkarin):
Schritt 3 VM per Einschreiben auffordern, die Abrechnung zu korrigieren


Die Abrechnung enthält wohl keine Instandhaltungsposten, daher kann nicht eine Korrektur der Abrechnunr gefordert werden. Gefordet werden kann die Korrektur der der Weiterbelastungsrechnung der Instandhaltungskosten und die Rückgabe des zu Unrecht verrechneten Kautionsanteils, da bei der Abnahme die Sanitär laut Protokoll in Ordnung war und nur gebrauchsbedingte Vergilbung des Kunststoffes aufwies. (Achtung: wurde vielleicht Vergilbung des Urinals - also der Keramik - protokolliert? Das könnte dann als nicht vertragsgemäße Zustand - unsachgemäße Reinigung/Gebrauch ausgelegt werden!)

Die Neuvermietungskosten sind Sache des Eigentümers.

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#3
 Von 
go472297-27
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von mina37):

(Achtung: wurde vielleicht Vergilbung des Urinals - also der Keramik - protokolliert? Das könnte dann als nicht vertragsgemäße Zustand - unsachgemäße Reinigung/Gebrauch ausgelegt werden!)


Vielen Dank für die Antwort.

Nein, im Protokoll wurde außer dem Datum, den Namen des Mieters und Vermieters + Unterschriften nur i.O. vermerkt.
Die Toilette war sogar bei ihrem Einzug voller "Urinstein". Laut Vermieter müssten sie nur ordentlich schrubben. Witzigerweise hat sie fast die gesamte Mietzeit mit haufenweise Reinigern es versucht wegzubekommen, vergebens. Auch das steht in keinem Protokoll.

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#4
 Von 
Akkarin
Status:
Student
(2464 Beiträge, 639x hilfreich)

Editiert: Bitte keine Beleidigungen

Wenn im Protokoll nichts von einer Verpflichtung irgendwas zu tun steht oder irgendwas beauftragt wurde, koennt ihr die Korrektur der Kautionabrechnung verlangen und den posten zurückweisen.

Selbst wenn geschuldete Reinigungsleistungen nicht erbracht werden, haette der VM erst Nacherfullung von euch verlangen müssen.



-- Editiert von Moderator am 14.08.2017 12:45

Signatur:

If you are going through hell, keep going. - Winston C.

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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119582 Beiträge, 39745x hilfreich)

Zitat (von mina37):
Die Abrechnung enthält wohl keine Instandhaltungsposten, daher kann nicht eine Korrektur der Abrechnunr gefordert werden.

Absoluter Unfug.
Selbstverständlich kann die Korrektur gefordert werden



Zitat (von go472297-27):
Nein, im Protokoll wurde außer dem Datum, den Namen des Mieters und Vermieters + Unterschriften nur i.O. vermerkt.

Damit dürfte der Vermieter vor Gericht recht schlechte Karten haben.

Eventuell sieht er es ja ein und lässt es nicht so weit kommen.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#6
 Von 
Lolle
Status:
Bachelor
(3431 Beiträge, 1949x hilfreich)

Zitat (von go472297-27):
Nein, im Protokoll wurde außer dem Datum, den Namen des Mieters und Vermieters + Unterschriften nur i.O. vermerkt.

Eine Zweitschrift des Protokolls liegt dir/euch also tatsächlich vor?!
Dann könnte man sich einfach darauf beschänken:
Widerspruch gegen die Kautionsabrechnung, denn die "Wohnung wurde gemäß vorliegendem Protokoll ohne Mängel übergeben".
Setze eine Frist (14 Tage) zur Rückzahlung der Kaution ohne diesen unrechtmäßigen Abzug.

Denn:
"Das Übergabeprotokoll führt zum Ausschluss späterer Einwendungen beider Parteien. Es wirkt insoweit „negativ", als alles, was nicht erwähnt wurde, nicht existent ist."
http://www.mietrecht.org/kuendigung/maengel-trotz-uebergabeprotokoll/

Ansonsten ist eben zu unterscheiden in Kautionsabrechnung und Betriebskostenabrechnung.
Und bei der Betriebskostenabrechnung wäre ggf. zu prüfen, ob der Nachforderungsbetrag in Ordnung ist.

Signatur:

Es hilft nichts,das Recht auf seiner Seite zu haben.Man muss auch m.d. Justiz rechnen - D Hildebrand

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#7
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Zitat (von Lolle):
Eine Zweitschrift des Protokolls liegt dir/euch also tatsächlich vor?!
Dann könnte man sich einfach darauf beschänken:
Widerspruch gegen die Kautionsabrechnung, denn die "Wohnung wurde gemäß vorliegendem Protokoll ohne Mängel übergeben".
Setze eine Frist (14 Tage) zur Rückzahlung der Kaution ohne diesen unrechtmäßigen Abzug.


Diesem Rat würde ich folgen.

Zitat (von Lolle):
"Das Übergabeprotokoll führt zum Ausschluss späterer Einwendungen beider Parteien. Es wirkt insoweit „negativ", als alles, was nicht erwähnt wurde, nicht existent ist."


Mmmh nein, das gilt nicht wirkich, da es ja immer noch versteckte Mängel gibt, die bei Übergabe nicht zu erkennen waren.

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#8
 Von 
go472297-27
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Lolle):
"Das Übergabeprotokoll führt zum Ausschluss späterer Einwendungen beider Parteien. Es wirkt insoweit „negativ", als alles, was nicht erwähnt wurde, nicht existent ist."

Zitat (von AltesHaus):

Mmmh nein, das gilt nicht wirkich, da es ja immer noch versteckte Mängel gibt, die bei Übergabe nicht zu erkennen waren.


Der Spülkasten ist frei sichtbar und zugänglich so wie der WC-Anschluss. Desweiteren waren wir beide (Freundin & ich), die neue Mieterin mit Freund und die Vermieterin anwesend bei der Übergabe. Niemand hat etwas beanstandet, kann man hier wirklich von einem "verstecktem Mangel" sprechen?

-- Editiert von go472297-27 am 12.08.2017 14:53

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#9
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Zitat (von go472297-27):
kann man hier wirklich von einem "verstecktem Mangel" sprechen?


Wenn es um die Vergilbung der Außenfläche geht, sicher nicht.

Aber es könnte das Füllventil defekt sein, ein Riss im hinteren Bereich oder bei den Aufhängungen.

Denkbar ist so etwas und kommt auch in der Praxis vor.

Zitat (von Lolle):
"Das Übergabeprotokoll führt zum Ausschluss späterer Einwendungen beider Parteien. Es wirkt insoweit „negativ", als alles, was nicht erwähnt wurde, nicht existent ist."
Diesen Satz würde ich so bedingungslos auch nicht unterschreiben wollen. Ein Übergabeprotokoll hat sehr starken Anscheinsbeweischarakter. Spätere Einwendungen sind damit aber eben nicht gänzlich ausgeschlossen.

Was sagt denn der Exvermieter dazu?


Berry

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#10
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Zitat (von go472297-27):
Der Spülkasten ist frei sichtbar und zugänglich so wie der WC-Anschluss. Desweiteren waren wir beide (Freundin & ich), die neue Mieterin mit Freund und die Vermieterin anwesend bei der Übergabe. Niemand hat etwas beanstandet, kann man hier wirklich von einem "verstecktem Mangel" sprechen?


Spülkasten und WC-Anschluss erneuern ist jetzt ja eine Sache, die man nicht macht, weil man es toll findet, sondern eher weil es nötig ist. Wieso wurde das Ding denn erneuert, der Handwerker muss ja auch hierzu irgendwas geschrieben haben.

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#11
 Von 
go472297-27
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von AltesHaus):

Spülkasten und WC-Anschluss erneuern ist jetzt ja eine Sache, die man nicht macht, weil man es toll findet, sondern eher weil es nötig ist. Wieso wurde das Ding denn erneuert, der Handwerker muss ja auch hierzu irgendwas geschrieben haben.


Hier ist die Rechnung vom Handwerker:

Seite 1 - https://www.dropbox.com/s/chqefao6ckldugv/rechn1.png?dl=00
Seite 2 - https://www.dropbox.com/s/c5ncrj1fjc1px1p/rechn2.png?dl=0

Wie man darauf erkennen kann sind es nur der Spülkasten und zwei Plastikrohre. Es geht hier dem VM ganz klar um die Optik, die vergilbung. Anscheinend hat er darauf bei der Übergabe keinen Wert gelegt und die neue Mieterin muss ihn dazu veranlasst haben es zu wechseln, auf Kosten meiner Freundin.

-- Editiert von go472297-27 am 12.08.2017 16:35

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#12
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3090x hilfreich)

Weißer Plastik vergilbt mit der Zeit. Wie alt ist das Ding denn, geschätzt zumindest? Wenn die neue Mieterin einen neuen Spülkasten möchte und der Vermieter diesen Wunsch erfüllt, ist das ja nett. Aber Ihre Freundin muss das nicht bezahlen. Spätestens beim Abzug "Neu für Alt" geht das Richtung Null.

Signatur:

"Valar Morghulis"

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#13
 Von 
Lolle
Status:
Bachelor
(3431 Beiträge, 1949x hilfreich)

Zitat (von Lolle):
"Das Übergabeprotokoll führt zum Ausschluss späterer Einwendungen beider Parteien. Es wirkt insoweit „negativ", als alles, was nicht erwähnt wurde, nicht existent ist."

Da das ein Zitat war, habe ich natürlich nicht daran herumkorrigiert.
Bedingungslos würde ich das auch nicht unterschreiben - aber gerade bei der bisherigen Sachverhaltschilderung muss man aber auch nicht auf jeden abweichenden anderen Sonderfall eingehen.

Ein "versteckter Mangel" ist ein Mangel, den man nicht durch einfaches Gucken erkennen kann.
"Nicht Gucken" oder "nicht beanstanden" bedeutet aber niemals automatisch "versteckter Mangel".
Man muss da eben sehr fein unterscheiden, z.B.:
> nicht kontrolliert, ob der Mieter seine Restmülltonnen nochmal entleert hat > kein versteckter Mangel
> Es stellt sich kurz nach Rückgabe der Mietwohnung eine Abflussverstopfung zwischen Abfluss innerhalb der Wohnung und vor dem Abzweig zum Hauptstrang heraus; es finden sich Lappen mit Resten von Lacken/Wandfarben, wie sie der ausziehende Mieter kurz zuvor selbst verstrichen hat - d.h. es lassen sich Beweise sicherstellen, dass der Mieter seine Farbreste sowie Lappen einfach über's Klo entsorgt hat) > versteckter Mangel

Zur aktuellen Entwicklung und zur letzten Antwort von fb367463-2
Man braucht hier auch nicht über die Höhe einer Schadenersatzzahlung zu diskutieren, weil bei normaler, rein altersbedingter Vergilbung ja schon dem Grunde nach kein Anspruch des Vermieters besteht.

Also nochmal:
Widersprich der Kautionsabrechnung, weil der Mieter nicht für einen neuen Spülkasten aufzukommen hat.
Normale, altersbedingte Vergilbung von Kunststoffteilen ist keine nichtvertragsgemäße Veränderung und daher auch nicht vom Mieter zu vertreten - sondern eben Vermietersache.
Das ergibt sich schon aus dem BGB § 535 (1) und § 538
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__538.html

Signatur:

Es hilft nichts,das Recht auf seiner Seite zu haben.Man muss auch m.d. Justiz rechnen - D Hildebrand

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#14
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Zitat (von go472297-27):
Wie man darauf erkennen kann sind es nur der Spülkasten und zwei Plastikrohre. Es geht hier dem VM ganz klar um die Optik, die vergilbung. Anscheinend hat er darauf bei der Übergabe keinen Wert gelegt und die neue Mieterin muss ihn dazu veranlasst haben es zu wechseln, auf Kosten meiner Freundin.


Das können wir nicht wissen, evtl. ist das Ding auch undicht gewesen und es dröppelte dauernd, weil das Material ermüdet ist, das kommt vor, und da die neuen Kästen andere Maße haben, musste das Rohr erneuert werden.

In diesem Fall gehe ich nicht von einem Schaden aus, der von Ihnen verursacht wurde, sondern Materialverschleiß, das haben Sie nicht zu tragen. In dem Fall vorgehen wie Lolle geschrieben hat.

Zitat (von Lolle):
Widersprich der Kautionsabrechnung, weil der Mieter nicht für einen neuen Spülkasten aufzukommen hat.


Auffordern unter Fristsetzung die Kaution zzgl. Zinsen abzgl. Forderung aus NK-Abrechnung bis zum (10 Tage würde ich hier nehmen) auf das Konto sowienoch zu zahlen. Einwurf-Einschreiben, da man evtl einen Zugangsnachweis benötigt.

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#15
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2376x hilfreich)

Zitat (von go472297-27):
Es geht hier dem VM ganz klar um die Optik, die vergilbung. Anscheinend hat er darauf bei der Übergabe keinen Wert gelegt und die neue Mieterin muss ihn dazu veranlasst haben es zu wechseln, auf Kosten meiner Freundin.

Wurde denn vom Vermieter der Grund vergilbung angegeben?
Oder war im inneren des Kasten was gebrochen, meist wird bei eine Abnahme ja nicht die Funktion geprüft.

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
go472297-27
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Der Spülkasten war bei Auszug komplett Funktionsfähig, nix kaputt oder gebrochen. Wir haben noch vor der Übergabe geputzt, da wäre mir das schon aufgefallen.
Laut meiner Freundin hat sie Zwei Wochen nach ihrem Auszug per Whatsapp eine Nachricht vom VM erhalten, in dem der VM von Nikotinablagerung spricht. Zum genauen Alter des Spülkastens kann ich keine konkrete angabe machen, er muss aber mindestens älter als Zwei Jahre sein.

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#17
 Von 
mgrasek100
Status:
Praktikant
(502 Beiträge, 179x hilfreich)

Versteckte Mängel bzw Arglist ..

Dann wäre so ein Protokoll anfechtbar

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#18
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2376x hilfreich)

Zitat (von go472297-27):
Laut meiner Freundin hat sie Zwei Wochen nach ihrem Auszug per Whatsapp eine Nachricht vom VM erhalten, in dem der VM von Nikotinablagerung spricht.

Wurde denn dort geraucht?

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#19
 Von 
Akkarin
Status:
Student
(2464 Beiträge, 639x hilfreich)

Das ist doch alles irrelevant. Wenn der VM die Wohnung im Protokoll ohne beanstandungen abgenommen hat, ist das so.

Das kann er sich nachträglich nicht anders ueberlegen.

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#20
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2376x hilfreich)

Zitat (von Akkarin):
Das ist doch alles irrelevant.

Nikotin zählt als versteckter Mangel, auch wenn man als Mieter danach gelbe Wände hat. Man darf ja rauchen, jedoch muss man eben die Rückstände entfernen.

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#21
 Von 
Akkarin
Status:
Student
(2464 Beiträge, 639x hilfreich)

Wie versteckt man Nikotinspuren? Die sind offensichtlich und für jedermann zu erschnüffeln.

Signatur:

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#22
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Zitat (von go472297-27):
Der Spülkasten war bei Auszug komplett Funktionsfähig, nix kaputt oder gebrochen. Wir haben noch vor der Übergabe geputzt, da wäre mir das schon aufgefallen.
Laut meiner Freundin hat sie Zwei Wochen nach ihrem Auszug per Whatsapp eine Nachricht vom VM erhalten, in dem der VM von Nikotinablagerung spricht. Zum genauen Alter des Spülkastens kann ich keine konkrete angabe machen, er muss aber mindestens älter als Zwei Jahre sein.


Wurde auf der Toi geraucht und evtl die qualmende Kippe mal auf dem Kasten abgelegt? Das gibt unschöne Spuren auf dem Kunststoff ...

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
Akkarin
Status:
Student
(2464 Beiträge, 639x hilfreich)

Zitat (von AltesHaus):


Wurde auf der Toi geraucht und evtl die qualmende Kippe mal auf dem Kasten abgelegt? Das gibt unschöne Spuren auf dem Kunststoff ...


Auch das waere kein versteckter Mangel, sondern auesserst offensichtlich.

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0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
guest-12311.06.2018 09:37:31
Status:
Bachelor
(3685 Beiträge, 1414x hilfreich)

Zitat (von AltesHaus):
Spülkasten und WC-Anschluss erneuern ist jetzt ja eine Sache, die man nicht macht, weil man es toll findet, sondern eher weil es nötig ist.


Vermieter machen solche Dinge auch gerne, weil sie denken, daß der ausziehende Mieter das bezahlen muß.

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Zitat (von bear):
Zitat (von AltesHaus):
Spülkasten und WC-Anschluss erneuern ist jetzt ja eine Sache, die man nicht macht, weil man es toll findet, sondern eher weil es nötig ist.


Vermieter machen solche Dinge auch gerne, weil sie denken, daß der ausziehende Mieter das bezahlen muß.


Brennende Kippen auf den heilen Spülkasten legen und sich wegen paarundfünfzig Euro rumzanken? Ne, das macht keinen Sinn.

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2376x hilfreich)

Zitat (von bear):
Vermieter machen solche Dinge auch gerne, weil sie denken, daß der ausziehende Mieter das bezahlen muß.

Aus welchem Grund denn, gerade bei Dingen wo ewig halten, und ein Ventil in der Regel das einzige Teil ist, wo mal ausfällt?
Bestimmt nicht, da ist der Aufwand zum Nutzen viel zu hoch, eher das hier vielleicht:
Zitat:

Der noch nicht ganz zwei Jahre alte Teppichboden war beim Auszug des Mieters als Folge des Rauchens so vergilbt gewesen, dass eine Reinigung keinen Erfolg brachte und ein neuer Teppichboden verlegt werden musste, um die Wohnung wieder vermietbar zu machen. Das Gericht führte aus: In diesem Fall liege keine normale vertragsgemäße Abnutzung des Bodens sondern eine Beschädigung vor, für die der Mieter schadensersatzpflichtig sei.

So das Urteil AG Magdeburg Urteil v. 19.04.2000 – 9 C 72/00
Ferner noch AG Bremerhaven, Urteil vom 12.8.2004 – 56 C 0286/02 wo von übermäßiger Abnutzung gesprochen hatte.

Vor allem Nikotin auf Kunststoff fällt auf den ersten Blick nicht auf, wenn jedoch die Nachmieterin dann mal den Versuch der Reinigung unternahm kommt der Schaden erst richtig auf. So was gab es auch schon bei Kunstofffenster.

1x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
Akkarin
Status:
Student
(2464 Beiträge, 639x hilfreich)

Wenn du Niktoinverfaerbuungen nicht mehr erkennen kannst, solltest du dringend zum Augenarzt.

Ausserdem sollte dr doch bekannt sein,
das man mit Anlauger aus dem Malerfachhandel Nikotin rueckstandsfrei von Plastik "abwaschen" kann.

Derartige Sachen haetten im Uebergabeprotokoll auftauchen muessen.

Signatur:

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0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2376x hilfreich)

Zitat (von Akkarin):
Derartige Sachen haetten im Uebergabeprotokoll auftauchen muessen.

Wieso der Fehler ist nachher der Nachmieterin aufgefallen, wie man lesen kann. Zudem wurde der Schaden erst bemerkt als die Mieterin mal mit dem Putzlappen darüber gegangen ist.
Wir wissen es nicht, der TE schreibt nichts dazu.
Auch bei über gestrichenen Wänden kommen die Nikotinflecken erst mit der Zeit wieder zum Vorschein.

0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

@Akkarin

Innenliegendes Bad/Toi, der Strom ist abgeschaltet, keine Lampen installiert oä. Da kann man sowas schon mal übersehen.

Alllerdings hat der Mieter ja angebeblich eine WhatsApp bezgl des Kastens geschrieben, aufgrund dieser Info würde ich sagen, das muss der VM nun selber tragen und der TE soll wie vorgeschlagen schreiben.

0x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4158 Beiträge, 898x hilfreich)


Zitat (von AltesHaus):
Innenliegendes Bad/Toi, der Strom ist abgeschaltet, keine Lampen installiert oä. Da kann man sowas schon mal übersehen


Das kann ja sein, ist aber alles nicht das Problem des Mieters.
Das muß sich der VM schon selbst zu schreiben. Dann hätte er halt das Abnahmeprotokoll nicht unterschreiben dürfen.


Gruß charl<

Signatur:

Gruß Charly

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