Kaution, Nebenkostenabrechnung

10. August 2017 Thema abonnieren
 Von 
fb414537-50
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 2x hilfreich)
Kaution, Nebenkostenabrechnung

Guten Tag,

ich würde mich sehr über die rechtliche Einschätzung unseres Falles freuen.

Am 27.12.2016 haben wir unswere Wohnung übergeben, das Mietverhältnis war zum 31.12,2016 gekündigt.
Bis heute haben wir weder Kaution zurückerhalten, noch einen Nebenkostenabrechnung bekommen. Der Vermieter hat auch nicht darauf hingewiesen, dass konkrete Kosten entstanden wären. Bislang hat er keinerlei Kommentare zur Kaution gegeben.

Im Übergabeprotokoll sind kleinere Schäden vermerkt, wie Kratzer im Türrahmen.

Müssen wir hier wirklich weiter auf die Kaution warten?

Danke

Grüße

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2378x hilfreich)

Zitat (von fb414537-50):
noch einen Nebenkostenabrechnung bekommen

Dafür hat der Vermieter Zeit bis zum 31.12-2017.

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Anitari
Status:
Bachelor
(3201 Beiträge, 1445x hilfreich)

Zitat (von fb414537-50):
Der Vermieter hat auch nicht darauf hingewiesen, dass konkrete Kosten entstanden wären.


Der Zug ist am 30.06. abgefahren. Bis dahin hätte er noch verdeckte Mängel geltend machen müssen.

Zu diesem Datum hätte der Vermieter aber auch zumindest über die Kaution abrechnen müssen. Heißt erklären warum er welchen Teil noch einbehält, z. B. für eine evtl. Nachzahlung aus der noch nicht fälligen NK-Abrechnung, und den Rest hätte er ersatten müssen.

Wo ist das Problem den Vermieter mal anzuschreiben und an die Kaution zu erinnern?

Für die NK-Abrechnung hat er, falls Abrechnungszeitraum = Kalenderjahr, noch bis ende Dezember 2017 Zeit.

Zitat (von fb414537-50):
Im Übergabeprotokoll sind kleinere Schäden vermerkt, wie Kratzer im Türrahmen.


Wurdet Ihr mit Fristsetzung aufgefordert diese zu beheben?

Signatur:

„Sie hören von meinem Anwalt"
ist die erwachsene Version von „Das sage ich meiner Mama"

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Akkarin
Status:
Student
(2464 Beiträge, 639x hilfreich)

Wann begann das Mietverhältnis und wurde in der Vergangenheit schonmal eine Nebenkostenabrechnung gemacht?

Signatur:

If you are going through hell, keep going. - Winston C.

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#4
 Von 
fb414537-50
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 2x hilfreich)

Zitat (von Anitari):
Zitat (von fb414537-50):
Der Vermieter hat auch nicht darauf hingewiesen, dass konkrete Kosten entstanden wären.




Zitat (von fb414537-50):
Im Übergabeprotokoll sind kleinere Schäden vermerkt, wie Kratzer im Türrahmen.


Wurdet Ihr mit Fristsetzung aufgefordert diese zu beheben?


Hallo, nein wir haben keinerlei Aufforderung zur Behebung der Schäden erhalten.

Das Mietverhältnis begann Ende 2012. In der Vergangenheit haben wir die Nebenkostenabrechnung meist im Juni erhalten.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Akkarin
Status:
Student
(2464 Beiträge, 639x hilfreich)

Zitat (von fb414537-50):
In der Vergangenheit haben wir die Nebenkostenabrechnung meist im Juni erhalten.

Waren das in der Regel Guthaben oder Nachzahlungen? der VM darf nur dann Teile der Kaution für die NKAbrechnung einbehalten, wenn eine Nachzahlung zu erwarten ist.

Ansonsten VM schriftlich auffordern bis zum ... (31.08.?) über die Kaution abzurechnen und das Guthaben auszuzahlen.

Signatur:

If you are going through hell, keep going. - Winston C.

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#6
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9914 Beiträge, 4489x hilfreich)

Zitat (von Akkarin):
Ansonsten VM schriftlich auffordern bis zum ... (31.08.?) über die Kaution abzurechnen und das Guthaben auszuzahlen.
Stimme ich zu. Da der Vermieter offenbar bisher gar nicht reagiert, sollte das ganze wenn möglich nachweisbar geschehen. Das heisst mindestens per Einwurfeinschreiben. Optimalerweise sollte ein Zeuge den Brief lesen, eintüten und zur Post bringen. Alternativ kann der Zeuge auch das Ding selber im Briefkasten des Vermieters versenken. Es sollte halt nur Inhalt und Zugang des Schreibens nachweisbar sein.

Über mögliche Schäden, Verjährung, Beseitigungsaufforderung und sowas kann man diskutieren, wenn die Antwort des Vermieters da ist. Vielleicht hatte er ja auch einfach nicht die neue Adresse seines Ex-Mieters.

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#7
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4212x hilfreich)

Zitat (von cauchy):
Vielleicht hatte er ja auch einfach nicht die neue Adresse seines Ex-Mieters.


Naja,wenn er hätte wollen, dann hätte er zumindest Teile der Kaution erstatten können.
Die Kontonummer seiner Mieter sollte er wohl haben, die Miete wird ja kaum Bar eingezahlt worden sein. ;)

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#8
 Von 
guest-12327.11.2017 09:42:06
Status:
Schüler
(479 Beiträge, 64x hilfreich)

Zitat (von spatenklopper):
Zitat (von cauchy):
Vielleicht hatte er ja auch einfach nicht die neue Adresse seines Ex-Mieters.


Naja,wenn er hätte wollen, dann hätte er zumindest Teile der Kaution erstatten können.
Die Kontonummer seiner Mieter sollte er wohl haben, die Miete wird ja kaum Bar eingezahlt worden sein. ;)


Genau das wird wegen SEPA nicht möglich sein. Vermieter ist angehalten bei jeder neuen Rechnungslegung (BKA-Abrechnung ist eine Rechnung) die Bankverbindung sich erneut mitteilen zu lassen. Wenn die Abrechnung ordnungsgemäß versand wurde und Retour gegangen, da der Mieter die Verzugsadresse nicht bekannt gab oder diese vermieterseits nicht eingepflegt wurde, dann muss die Adresse ermittelt werden - je nachdem wer schuld hat - entstehen Kosten zu deren Lasten.

Die Abrechnung wird sodann erneut versendet oder eben darauf gewartet, dass der Mieter von sich aus sich meldet - dafür gilt dann di Verjährungssfrist gem. BGB. Vermieter ist seiner Abrechnungspflicht nachgekommen. Der Mieter muss seiner Meldepflicht ggf. nachkommen, bei Nachfroderung wird kurz vor Verjährungsfrist die Adresse kostenpflichtig ermittelt und Forderung aufgefrischt. Die Frist läuft sodann von neuen an. Die Hemmung der Frist tritt ein. Verjährung wird ausgebremst.

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#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39876x hilfreich)

Zitat (von mina37):
Vermieter ist seiner Abrechnungspflicht nachgekommen.

Nö, ist er eben nicht.
Zustellung der Rechnung gehört nämlich auch zur "Abrechnungspflicht". Und wenn er die Adresse nicht ordentlich eingepflgt hat ...



Zitat (von mina37):
bei Nachfroderung wird kurz vor Verjährungsfrist die Adresse kostenpflichtig ermittelt

Wenn der Vermieter dämlich ist, ja dann macht er das erst kurz vor der Verjähruingsfrist.
Profis machen das schnellstmöglich und nicht erst auf den letzen Drücker ...



Zitat (von mina37):
und Forderung aufgefrischt.

Oh, interessant.
Wie frischt man denn eine Forderung auf?



Zitat (von mina37):
Die Frist läuft sodann von neuen an. Die Hemmung der Frist tritt ein. Verjährung wird ausgebremst.

Da man damit beruflich zu tun hat, kann man das ja sicherlich kompetent erklären wie das unter Hindetgrund der deutschen Gesetze funktioniert?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#10
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9914 Beiträge, 4489x hilfreich)

So langsam nervt es echt. Auf jeden Post von mina37 kommen 2-3 Folgeposts, die den Schwachsinn von mina versuchen gerade zu rücken.

@Teilnehmer: Bitte einfach die Posts von mina ignorieren. Das dürfte die übereinstimmende Meinung der allermeisten Antworter hier sein.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3206x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Oh, interessant.
Wie frischt man denn eine Forderung auf?


Das muss ich auch unbedingt wissen ... UNBEDINGT!

Zitat (von (von mina37)):
Die Frist läuft sodann von neuen an. Die Hemmung der Frist tritt ein. Verjährung wird ausgebremst.


Echt jetzt? Wie legen SIe die hier gültigen Gesetze flach?

Zitat (von Akkarin):
Ansonsten VM schriftlich auffordern bis zum ... (31.08.?) über die Kaution abzurechnen und das Guthaben auszuzahlen.


Genau so mit der Ergänzung: Mit Zugangsnachweis (Einwurf-Einschreiben zB)

-- Editiert von AltesHaus am 12.08.2017 10:32

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
guest-12327.11.2017 09:42:06
Status:
Schüler
(479 Beiträge, 64x hilfreich)

Der Mieter hat seine Verzugsadresse mitzuteilen. PUNKT. Tut er das nicht, muss er mit Konsequenzen leben.
Ansonsten habe ich gerade drei Angreifer wegen persönlicher Beleidigungen gemeldet und verlasse den Forum.
Sollen doch die Trolle hier weiterhin sich austrollen.

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